Korruption in der EU - Grüne Linke
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Verantwortliche <strong>der</strong> Treuhandanstalt bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stellung von Mitarbeitern o<strong>der</strong><br />
bei <strong>der</strong> Bonitätsprüfung von Erwerbern noch Banken, die diesen Personen<br />
erhebliche Kredite ausreichten, für Nachweise o<strong>der</strong> Belege, auch<br />
Führungszeugnisse wurden nicht angefor<strong>der</strong>t. Neben dem Des<strong>in</strong>teresse o<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>fach dem Fehlen von Kontrollen ist daher auch von e<strong>in</strong>er hohen<br />
Manipulationsfähigkeit <strong>der</strong> Täter auszugehen. Immerh<strong>in</strong> gelang es ihnen,<br />
entwe<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>flussreiche Positionen zu gelangen o<strong>der</strong> als Käufer von<br />
Unternehmen aufzutreten, ohne dass Kompetenzen, überzeugende<br />
wirtschaftliche Konzepte, f<strong>in</strong>anzielle Bonität, Ehrlichkeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wille zum<br />
rechtmäßigem Handeln vorhanden gewesen wären.<br />
Hohe krim<strong>in</strong>elle Energie<br />
Nicht zu leugnen ist e<strong>in</strong>e hohe krim<strong>in</strong>elle Energie. Diese zeigt sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Vielzahl von Vermögensstraftaten und e<strong>in</strong>em Streben nach materiellen Vorteilen<br />
um jeden Preis. Bestechungen o<strong>der</strong> Bestechlichkeit werden ohne Zögern<br />
begangen, wenn es dem eigenen Vorteil dient. Auffallend war <strong>in</strong> den<br />
Treuhandverfahren die als skrupellos zu bezeichnende Installierung e<strong>in</strong>es<br />
Bestechungssystems über mehrere Ebenen und beide Seiten – Geber und<br />
Nehmer – abdeckend. Bestechung und Bestechlichkeit wurden hier von Anfang<br />
an als Möglichkeit <strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>nmaximierung zum eigenen Nutzen gesehen. Die<br />
<strong>Korruption</strong> ergab sich nicht bei Gelegenheit und fand nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weise statt,<br />
dass bei dem Angebot hoher Geldsummen auch bisher ehrliche Funktionsträger<br />
schwach geworden wären. Bestechungen waren <strong>in</strong> diesen Fällen nicht wirklich<br />
notwendig, um von <strong>der</strong> Gegenseite rechtswidrige Handlungen zu bekommen,<br />
die man sonst nicht erhalten hätte. Hier war bereits e<strong>in</strong> Stadium <strong>der</strong> <strong>Korruption</strong><br />
erreicht, bei dem jede Seite um die Mängel bzw. die Pflichtwidrigkeit des<br />
Handelns <strong>der</strong> Gegenseite wusste: Amtsträger waren hier von vornhere<strong>in</strong> nicht<br />
bereit, ihre Amtspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, also Unternehmen