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Korruption in der EU - Grüne Linke

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Abgesehen vom Monitor<strong>in</strong>g-Verfahren im Rahmen <strong>der</strong> Konvention gibt es<br />

weitere Problemkreise, mit denen sich die OECD ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzen muss, zum<br />

Beispiel die Querverb<strong>in</strong>dung zwischen <strong>Korruption</strong> und illegaler<br />

Parteienf<strong>in</strong>anzierung. Die Konvention ist hier jedoch bereits auf die meisten<br />

Tatbestände anwendbar. <strong>Korruption</strong> kann mittelbar geschehen, das heißt<br />

Parteifunktionäre können mittelbar tätig werden, um e<strong>in</strong>en Beamten zu e<strong>in</strong>er<br />

pflichtwidrigen Handlung zu veranlassen. Die Vorteilsannahme, wie etwa die<br />

Zahlung von Schmiergel<strong>der</strong>n, die direkt <strong>der</strong> Partei zu Gute kommen – d.h. <strong>der</strong><br />

Amtsträger, <strong>der</strong> die pflichtwidrige Handlung vornimmt, bereichert sich nicht<br />

notwendigerweise persönlich – wird ebenfalls von <strong>der</strong> Konvention abgedeckt,<br />

solange e<strong>in</strong> Bezug zu <strong>der</strong> pflichtwidrigen Handlung des Amtsträgers besteht.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Umgehungsmöglichkeit <strong>der</strong> Konvention, mit <strong>der</strong> sich die OECD<br />

ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzt, besteht dar<strong>in</strong>, ausländische Tochtergesellschaften für<br />

<strong>Korruption</strong> im Gastland zu benutzen. Hierzu ist zu sagen, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel die<br />

Haftung <strong>der</strong> Muttergesellschaft ausreicht, um diese Umgehungstatbestände zu<br />

erfassen. Muttergesellschaften – soweit <strong>in</strong> nationalem Recht vorgesehen –<br />

können haftbar gemacht werden, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht<br />

nachgekommen s<strong>in</strong>d. Dies ist zum Beispiel <strong>der</strong> Fall, wenn Mängel <strong>in</strong><br />

konzern<strong>in</strong>ternen Kontrollsystemen festgestellt werden können.<br />

Und schließlich e<strong>in</strong> wesentliches Problem: die Benutzung von Offshore-<br />

F<strong>in</strong>anzzentren für <strong>Korruption</strong>szwecke, Geldwäsche und Steuerflucht. Dies<br />

geschieht durch Bilanzfälschungen, anonyme Konten, die Verschleierung von<br />

Zahlungen und Zahlungsempfängern, durch die E<strong>in</strong>schaltung verschachtelter<br />

Unternehmen und Briefkastenfirmen.<br />

Um solche Probleme zu verr<strong>in</strong>gern, brauchen wir e<strong>in</strong> konzertiertes<br />

Aktionsprogramm <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen Geme<strong>in</strong>schaft. Deswegen arbeiten die

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