Korruption in der EU - Grüne Linke
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- Struktur- und an<strong>der</strong>e Maßnahmen s<strong>in</strong>d auf <strong>der</strong> Ebene Europas nur generell<br />
ausgestaltet, die Implementierung und erste Kontrolle obliegt den<br />
jeweiligen Mitgliedstaaten.<br />
- Die Europäische Kommission ist zwischenzeitlich e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> größten,<br />
weltweiten Hilfsorganisationen im Gebiet <strong>der</strong> Entwicklungshilfe, <strong>der</strong><br />
Sofortmaßnahmen <strong>in</strong> Krisengebieten (so zum Beispiel werden 70 Prozent<br />
<strong>der</strong> Hilfen auf dem Balkan von <strong>der</strong> Kommission organisiert)<br />
- Vorbereitung <strong>der</strong> Kandidatenstaaten auf den Beitritt. Dies ist mit<br />
erheblichen Transferleistungen verbunden, die <strong>in</strong> die verschiedensten<br />
Projekte <strong>in</strong> den Kandidatenstaaten, die e<strong>in</strong>e noch voll entwickelte<br />
Verwaltungsstruktur besitzen, fließen.<br />
- Soweit die Ausgaben nicht direkt durch die Kommission erfolgen, obliegt<br />
grundsätzlich die adm<strong>in</strong>istrative Verwaltung und die Kontrolle den<br />
Mitgliedstaaten. Die Kommission hat <strong>in</strong>soweit zwar e<strong>in</strong>e eigenständige<br />
Kontrollmöglichkeit (on-the-spot-control), aber ke<strong>in</strong>e eigenständige<br />
Verfolgungsautorität, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e ke<strong>in</strong>e eigenständige<br />
verwaltungsrechtliche und / o<strong>der</strong> strafrechtliche<br />
Verfolgungszuständigkeit. Es gibt ke<strong>in</strong>e europäische Zollverwaltung,<br />
ke<strong>in</strong>e europäische Polizei und ke<strong>in</strong>e europäische Strafjustiz. Dies wird<br />
ausschließlich von den Mitgliedstaaten abgedeckt.<br />
Dies gilt auch <strong>in</strong> den Fällen von Unregelmäßigkeit o<strong>der</strong> Betrug <strong>in</strong>nerhalb<br />
<strong>der</strong> Europäischen Institutionen. Hier liegt die Zuständigkeit für e<strong>in</strong>e<br />
mögliche, strafrechtliche Verfolgung auch <strong>in</strong> den Händen <strong>der</strong> jeweils<br />
örtlich zuständigen Polizei- und Justizbehörden. Die Institutionen haben<br />
<strong>in</strong>soweit nur e<strong>in</strong>e diszipl<strong>in</strong>arische Verfolgungsmöglichkeit.