Korruption in der EU - Grüne Linke
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Im Oktober 2000 verkündet Richter Prexl das Urteil. Er spricht Schottdorf<br />
frei. Das Gericht hält es nicht für erwiesen, dass Schottdorf im Zeitraum 1993<br />
bis 1995 auch nur e<strong>in</strong>en Arzt als Strohmann benutzt hat, um damit auf<br />
illegale Weise Honorar zu kassieren (Aktenzeichen: 9 Kls 502 Js 11 47<br />
71/98). Für das Gericht ist e<strong>in</strong> Strohmann jemand, <strong>der</strong> ke<strong>in</strong>erlei Tätigkeit für die<br />
Praxis verrichtet hat. Nach den Maßstäben des Gerichts ist auch <strong>der</strong> fast<br />
70-jährige Arzt ke<strong>in</strong> Strohmann, dessen „Tätigkeit“ im Wesentlichen <strong>in</strong><br />
Folgendem bestand: Er las an <strong>der</strong> Uni Zürich Fachliteratur, schickte<br />
schriftliche Abhandlungen nach Augsburg, die die Laborärzte (<strong>in</strong>kl.<br />
Schottdorf) <strong>in</strong> aller Regel als unbrauchbar bewerten, und führte <strong>in</strong> Augsburg<br />
mit Schottdorf angeblich regelmäßig angebliche Fachgespräche. Dieser Mann<br />
ist für das Landgericht ke<strong>in</strong> Strohmann.<br />
Die Frage, ob die Geme<strong>in</strong>schaftspraxis Schottdorf mit Hilfe von<br />
„Sche<strong>in</strong>partnern“ zu Unrecht Honorarmillionen kassiert hat, war für das<br />
Augsburger Landgericht nicht entscheidend. Sche<strong>in</strong>partner s<strong>in</strong>d Ärzte, die<br />
von <strong>der</strong> KV als freiberuflich tätige Partner zugelassen worden s<strong>in</strong>d und als<br />
solche auch voll abrechnungsberechtigt s<strong>in</strong>d, die aber <strong>in</strong> rechtlicher und<br />
tatsächlicher H<strong>in</strong>sicht ke<strong>in</strong>e selbständig tätigen, freiberuflichen<br />
Praxispartner s<strong>in</strong>d, son<strong>der</strong>n vielmehr den Status von Angestellten haben. Die<br />
Bewertung dieser Betrugsmethode hatten zuvor <strong>in</strong> entsprechenden<br />
Gerichtsverfahren die Landgerichte Würzburg und Koblenz völlig an<strong>der</strong>s<br />
beurteilt als das LG Augsburg im Falle Schottdorf. Sowohl <strong>in</strong> Würzburg als<br />
auch <strong>in</strong> Koblenz waren die Ärzte von Geme<strong>in</strong>schaftspraxen wegen <strong>der</strong><br />
Anstellung von Sche<strong>in</strong>partnern zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt<br />
worden.<br />
Spätere Anfragen von Journalisten an die Augsburger Justizbehörden, ihnen