Korruption in der EU - Grüne Linke
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entsprechen und somit den festgestellten Mängeln ke<strong>in</strong>e Abhilfe schaffen, mit<br />
konzertierten Sanktionen bedroht werden. Die Typologie <strong>der</strong> Geldwäsche ist e<strong>in</strong><br />
weiterer Gegenstand laufen<strong>der</strong> Untersuchungen <strong>der</strong> FATF; <strong>der</strong> Bericht <strong>der</strong><br />
FATF vom Februar 2001 gibt hier e<strong>in</strong>e Zwischenbilanz.<br />
Umsetzung <strong>der</strong> OECD-Konvention<br />
Bei <strong>der</strong> Umsetzung dieser beiden Instrumente konnten <strong>in</strong> den vergangenen<br />
Jahren bedeutende Fortschritte erzielt werden. Dies soll hier zuerst am Beispiel<br />
<strong>der</strong> OECD-Konvention gegen <strong>in</strong>ternationale Bestechung erläutert werden.<br />
Dieses Instrument ist e<strong>in</strong>zigartig. Es konzentriert sich auf die aktive Bestechung.<br />
Das Ziel ist es also, die Quellen trocken zu legen. Die Konvention ist<br />
<strong>in</strong>ternationales Recht und Vorbehalte <strong>der</strong> Unterzeichnerstaaten s<strong>in</strong>d nicht<br />
erlaubt. Sie sieht e<strong>in</strong>en weiten Aktionsrahmen vor, <strong>in</strong>dem sie zum Beispiel e<strong>in</strong>e<br />
breite Def<strong>in</strong>ition des Begriffes „Amtsträger“ festlegt, die auch Privatpersonen<br />
e<strong>in</strong>schließen kann soweit sie e<strong>in</strong> öffentliches Mandat ausüben. Des weiteren<br />
deckt sie weite Jurisdiktionskompetenzen, sieht wirksame Sanktionen vor und<br />
deckt Rechtshilfe ab sowie Zusatzdelikte wie zum Beispiel die Bilanzfälschung.<br />
Die Konvention baut auf dem Grundsatz <strong>der</strong> funktionalen Äquivalenz auf. Dabei<br />
wird berücksichtigt, dass es bei <strong>der</strong> Unterschiedlichkeit <strong>der</strong> rechtlichen Systeme,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Strafprozesssysteme, nicht möglich ist, e<strong>in</strong> <strong>in</strong>ternational<br />
harmonisiertes Recht auszuarbeiten. Dem Rechnung tragend bedeutet das<br />
Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> funktionalen Äquivalenz, dass auch bei unterschiedlichen<br />
Rechtssystemen die Durchführungen gleichwertig se<strong>in</strong> müssen. Um dies<br />
sicherzustellen, wurde e<strong>in</strong> Monitor<strong>in</strong>g-Verfahren e<strong>in</strong>geführt, das aus zwei<br />
Phasen besteht.<br />
Monitor<strong>in</strong>g