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Korruption in der EU - Grüne Linke

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Autofahrer anhält, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Vergehen begangen hat und daraufh<strong>in</strong> versucht, durch<br />

Geldzahlung die Strafanzeige abzuwenden.<br />

Weitere E<strong>in</strong>zelfälle betreffen e<strong>in</strong>e Reihe von Verwaltungsvorgängen, <strong>in</strong> denen<br />

Bürger E<strong>in</strong>zelentscheidungen begehren. Auch hier fällt auf, dass vor allem die<br />

Fälle zu Strafanzeigen führen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e Vorteilsgewährung o<strong>der</strong><br />

Bestechung nicht gel<strong>in</strong>gt. Es wird Geld o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Geschenk für e<strong>in</strong>e<br />

Verwaltungsentscheidung angeboten, aber <strong>der</strong> Amtsträger reagiert empört und<br />

erstattet Anzeige. Relativ wenige Fälle wurden <strong>in</strong> dieser Struktur aufgedeckt, <strong>in</strong><br />

denen tatsächlich e<strong>in</strong>e Straftat angenommen werden konnte. Zum Beispiel hatte<br />

e<strong>in</strong> Mitarbeiter e<strong>in</strong>es F<strong>in</strong>anzamtes e<strong>in</strong>em Bekannten bei <strong>der</strong> Steuererklärung<br />

gegen Zahlung von 1000 Mark „geholfen“ und ihn rechtswidrig begünstigt o<strong>der</strong><br />

Beschäftigte <strong>der</strong> Zulassungsstelle haben <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen 20 Mark für e<strong>in</strong><br />

„Wunschkennzeichen“ verlangt und erhalten.<br />

Wenn <strong>Korruption</strong>sstrukturen nicht entdeckt werden . . .<br />

An<strong>der</strong>e Fälle führen aus Beweisschwierigkeiten zur E<strong>in</strong>stellung des Verfahrens<br />

nach § 170 II StPO. Es liegen Verdachtsmomente vor, die Tat (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

Zuwendung e<strong>in</strong>es Vorteils, Gegenleistung, Unrechtsvere<strong>in</strong>barung,<br />

Diensthandlung) kann aber nicht bewiesen werden. Auffällig ist dabei <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>druck bei bestimmten Fallgestaltungen, Ermittlungsansätzen werde nicht<br />

ausreichend und sorgfältig nachgegangen. So kann es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Teil dieser Fälle,<br />

die auf den ersten Blick wie E<strong>in</strong>zel- o<strong>der</strong> Bagatellfälle mit schwieriger<br />

Beweislage wirken, durchaus möglich se<strong>in</strong>, dass Strukturen langandauern<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> organisierter <strong>Korruption</strong> nicht aufgedeckt werden.<br />

Beispiele für unentdeckte, aber möglicherweise längerandauernde<br />

<strong>Korruption</strong>sbeziehungen f<strong>in</strong>den sich auffällig häufig bei kommunalen

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