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Korruption in der EU - Grüne Linke

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Durch die Phase 1 des Monitor<strong>in</strong>g soll sichergestellt werden, dass die nationalen<br />

Schritte zur Umsetzung <strong>der</strong> Konvention <strong>in</strong> nationales Recht vollständig den<br />

Kriterien <strong>der</strong> Konvention entsprechen. Wenn dies nicht <strong>der</strong> Fall ist, werden an<br />

die entsprechenden Län<strong>der</strong> klare und präzise Empfehlungen gegeben.<br />

In <strong>der</strong> Phase 2 fällt e<strong>in</strong>e Erfolgskontrolle, bei <strong>der</strong> die Wirksamkeit <strong>der</strong> nationalen<br />

Umsetzung geprüft wird. Hierzu können Interviews und Inspektionen vor Ort<br />

durchgeführt werden, wobei die Prüfer das Recht haben, ohne diplomatische<br />

Zwischenkanäle direkt mit Strafverfolgungsbehörden und Steuerbehörden zu<br />

reden sowie die Me<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> Zivilgesellschaft e<strong>in</strong>zuholen. Diese direkte<br />

Beweisaufnahme fließt dann <strong>in</strong> die Prüfungsberichte e<strong>in</strong>. Die Prüfung wird für<br />

jedes Land durch das Sekretariat <strong>der</strong> OECD sowie zwei Prüferlän<strong>der</strong><br />

durchgeführt. Die aus den Prüfungen <strong>in</strong> Phase 1 und 2 resultierenden Berichte<br />

s<strong>in</strong>d öffentlich zugänglich. Das untersuchte Land kann die Veröffentlichung<br />

kritischer Evaluierungen nicht verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, jedoch se<strong>in</strong>e eigene Me<strong>in</strong>ung <strong>in</strong><br />

Bericht vermerken lassen.<br />

Ergebnisse<br />

Alle 35 Unterzeichnerstaaten (die 30 OECD-Mitglie<strong>der</strong> sowie Argent<strong>in</strong>ien,<br />

Brasilien, Bulgarien, Chile und Slowenien) haben die Konvention <strong>in</strong>zwischen<br />

ratifiziert und mit drei Ausnahmen (Brasilien, Chile, Türkei) <strong>in</strong> nationales Recht<br />

umgesetzt und die meisten dieser Län<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d bereits <strong>in</strong> Phase 1 geprüft worden.<br />

In diesen Verfahren mussten e<strong>in</strong>e Vielzahl von Mängeln festgestellt werden.<br />

Diese be<strong>in</strong>halten zum Beispiel Ausnahmetatbestände, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Konvention<br />

nicht vorgesehen s<strong>in</strong>d; Lücken bei <strong>der</strong> Unternehmenshaftung; unzureichende<br />

Sanktionsmöglichkeiten; o<strong>der</strong> etwa zu kurze Verjährungsfristen, die dazu<br />

führen, dass Richter und Strafverfolgungsbehörden auf an<strong>der</strong>e Delikte wie etwa<br />

Veruntreuung ausweichen müssen, das heißt auf komplizierte Tatbestände, die

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