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Korruption in der EU - Grüne Linke

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dadurch e<strong>in</strong>e <strong>Korruption</strong>saffäre auf. Meist s<strong>in</strong>d die Ermittlungsverfahren Folge<br />

bereits laufen<strong>der</strong> Ermittlungen: Geständnisse, die über den eigenen Tatbeitrag<br />

h<strong>in</strong>ausgehen, Ergebnis von Auswertung sichergestellter Unterlagen.<br />

Nicht zu unterschätzen ist auch die Anzahl anonymer H<strong>in</strong>weise. Hier ist<br />

allerd<strong>in</strong>gs festzustellen, dass von den Ermittlungsbehörden sorgfältig<br />

vorgegangen werden muss, bevor sie aktiv werden und etwa Durchsuchungen<br />

auf Grund solcher H<strong>in</strong>weise anordnen. Denn die Staatsanwaltschaft kann sich<br />

nicht vor den Karren irgendwelcher unbeglichener Rechnungen spannen lassen.<br />

Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch die Tatsache, dass <strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Organisierten Krim<strong>in</strong>alität das Landesamt für Verfassungsschutz vorher<br />

Informationen sammeln darf. Da Teile <strong>der</strong> <strong>Korruption</strong> durchaus <strong>der</strong><br />

Organisierten Krim<strong>in</strong>alität zuzurechnen s<strong>in</strong>d, hat diese gesetzliche Neuerung<br />

durchaus positive Auswirkungen auf unsere Aufklärungserfolge. E<strong>in</strong>er <strong>der</strong><br />

größten Fälle des vergangen Jahres, <strong>der</strong> zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen<br />

bis zu acht Jahren geführt hat, konnte nur durch e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis aufgeklärt<br />

werden, den wir vom Landesamt für Verfassungsschutz erhalten haben.<br />

Zusammenspiel von Presse und Justiz – Möglichkeiten und Grenzen<br />

a) Bei <strong>der</strong> Aufdeckung <strong>der</strong> <strong>Korruption</strong> können Justiz und Presse <strong>in</strong> zahlreichen<br />

Fällen am gleichen Strang ziehen, allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> verschiedenen zeitlichen<br />

Phasen. Diese zeitliche Versetzung ergibt sich aus den unterschiedlichen<br />

Aufgabenstellungen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen beide<br />

Institutionen arbeiten.<br />

Die Staatsanwaltschaft ist das staatliche Organ, das zur Strafverfolgung berufen<br />

ist, das heißt sie muss nach § 152 II StPO bei vorliegendem Anfangsverdacht e<strong>in</strong>

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