Korruption in der EU - Grüne Linke
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dadurch e<strong>in</strong>e <strong>Korruption</strong>saffäre auf. Meist s<strong>in</strong>d die Ermittlungsverfahren Folge<br />
bereits laufen<strong>der</strong> Ermittlungen: Geständnisse, die über den eigenen Tatbeitrag<br />
h<strong>in</strong>ausgehen, Ergebnis von Auswertung sichergestellter Unterlagen.<br />
Nicht zu unterschätzen ist auch die Anzahl anonymer H<strong>in</strong>weise. Hier ist<br />
allerd<strong>in</strong>gs festzustellen, dass von den Ermittlungsbehörden sorgfältig<br />
vorgegangen werden muss, bevor sie aktiv werden und etwa Durchsuchungen<br />
auf Grund solcher H<strong>in</strong>weise anordnen. Denn die Staatsanwaltschaft kann sich<br />
nicht vor den Karren irgendwelcher unbeglichener Rechnungen spannen lassen.<br />
Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch die Tatsache, dass <strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Organisierten Krim<strong>in</strong>alität das Landesamt für Verfassungsschutz vorher<br />
Informationen sammeln darf. Da Teile <strong>der</strong> <strong>Korruption</strong> durchaus <strong>der</strong><br />
Organisierten Krim<strong>in</strong>alität zuzurechnen s<strong>in</strong>d, hat diese gesetzliche Neuerung<br />
durchaus positive Auswirkungen auf unsere Aufklärungserfolge. E<strong>in</strong>er <strong>der</strong><br />
größten Fälle des vergangen Jahres, <strong>der</strong> zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen<br />
bis zu acht Jahren geführt hat, konnte nur durch e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis aufgeklärt<br />
werden, den wir vom Landesamt für Verfassungsschutz erhalten haben.<br />
Zusammenspiel von Presse und Justiz – Möglichkeiten und Grenzen<br />
a) Bei <strong>der</strong> Aufdeckung <strong>der</strong> <strong>Korruption</strong> können Justiz und Presse <strong>in</strong> zahlreichen<br />
Fällen am gleichen Strang ziehen, allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> verschiedenen zeitlichen<br />
Phasen. Diese zeitliche Versetzung ergibt sich aus den unterschiedlichen<br />
Aufgabenstellungen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen beide<br />
Institutionen arbeiten.<br />
Die Staatsanwaltschaft ist das staatliche Organ, das zur Strafverfolgung berufen<br />
ist, das heißt sie muss nach § 152 II StPO bei vorliegendem Anfangsverdacht e<strong>in</strong>