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Fahrten des Kolumbus

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3. Er ist berechtigt, von allen Perlen, Edelsteinen, Gold, Silber, Spezereien sowie allen andern<br />

Handels- und Kaufwaren, auf welche Art sie auch im Bereich der Admiralität gefunden, gebrochen,<br />

getauscht oder gewonnen werden, nach Abzug der Kosten ein Zehntel für sich zu behalten.<br />

4. Er oder sein Stellvertreter ist der einzige Richter in allen Prozessen und Irrungen, die sich aus<br />

dem Verkehr zwischen jenen Gegenden und Spanien ergeben, genauso wie der Großadmiral von<br />

Kastilien, der eine gleiche Gerichtsbarkeit in seinem Distrikt übt.<br />

5. <strong>Kolumbus</strong> beteiligt sich jetzt und in allen kommenden Zeiten am achten Teil der Kosten für Ausrüstung<br />

von Schiffen zu dieser Entdeckung und erhält dafür auch den achten Teil <strong>des</strong> Gewinns.<br />

zitiert nach BERGER<br />

Dieses Schriftstück, das genau genommen nur Wünsche <strong>des</strong> <strong>Kolumbus</strong> an die Krone<br />

enthält, die dann in einem zweiten Vertrag ausformuliert werden sollen, wurde Punkt<br />

für Punkt von Juan de Coloma, Leiter der aragonesischen Kanzlei, die somit König<br />

Ferdinand unterstand, abgezeichnet.<br />

Am 30. April 1492 wird dann in Granada der eigentliche Vertrag zwischen der Spanischen<br />

Krone und <strong>Kolumbus</strong> unterzeichnet, der auch als „Titulo“ bezeichnet wird. Wir<br />

verzichten auf die Wiedergabe <strong>des</strong>selben, da er nur in umständlicher Form die in den<br />

„Kapitulationen“ aufgeführten Privilegien, Rechte und Pflichten spezifiziert. Er ist bei<br />

BERGER nachzulesen.<br />

Es wird oft behauptet, <strong>Kolumbus</strong> habe geradezu unverschämte Forderungen gestellt und<br />

als Gegenleistung nur „goldene Berge“ versprochen, aber dies ist falsch, denn die „goldenen<br />

Berge“ waren höchst real – es handelte sich um die enormen Gewinne aus dem<br />

Levante-Handel, die den italienischen Handelsstädten - allen voran Venedig – zuflossen,<br />

und sowohl Portugal als auch Spanien wollten eben diese Gewinne in ihre eigene<br />

Staatskasse umleiten; man hätte die jährlichen Zusatzeinkünfte sogar beziffern können!<br />

Die Portugiesen waren schließlich erfolgreich, aber ihre Möglichkeiten reichten bei aller<br />

Brutalität ihrer Eroberer nicht aus, um in Ostasien ein dauerhaftes Kolonialreich aufzubauen<br />

– die Spanier waren dagegen erfolglos, denn ihnen kam buchstäblich der amerikanische<br />

Doppelkontinent „in die Quere“, aber schon wenige Jahrzehnte später waren<br />

sie nicht nur im Besitz der Goldschätze der indianischen Fürsten, sondern sie hatten<br />

auch ergiebige Gold- und Silberminen entdeckt; schließlich waren sie es, die ein Kolonialreich<br />

schufen, „in dem die Sonne nie unterging“.<br />

4.6.7. Palos<br />

Die „Westfahrt“ sollte mit drei Schiffen durchgeführt werden, zwei davon mußten die<br />

Bürger von Palos kostenlos als Abgeltung für eine Strafe stellen, deren Grund nicht<br />

mehr bekannt ist; vermutlich hatten es die braven Kapitäne von Palos bei einem Seeraub<br />

an der nötigen Sensibilität fehlen lassen und spanische Kaufleute geschädigt – es kann<br />

sich aber auch um Schmuggelei in größerem Stile gehandelt haben. Die Ausrüstung der<br />

Schiffe und die Heuer wurde durch eine Steuervorauszahlung <strong>des</strong> kirchlichen Ordens<br />

„Santa Hermandad“ finanziert, so jedenfalls BERGER, der angibt, entsprechende Rechnungen<br />

seien im Generalarchiv von Simanca zu finden. Schiffsoffizieren wurden monatlich<br />

2000 Maravedis Heuer gezahlt, einfachen Seeleuten 1000 Maravedis. Das dritte<br />

Schiff, die spätere „Santa Maria“, wurde gechartert.<br />

<strong>Kolumbus</strong> verläßt Granada am 12. Mai 1492, buchstäblich „ausgerüstet“ mit diversen<br />

Dekreten der Krone, die alle die glatte Durchführung der erforderlichen Requirierungen<br />

und Ausrüstungsarbeiten sicherstellen sollen – diese Dokumente sind erhalten. Unter

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