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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 103VertragsreedervertragzwischenSchlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG– nachfolgend Vertragsreeder genannt –und derKG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.– nachfolgend Reederei genannt –§ 1 Beginn des Vertrages, Vertragsgegenstand1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereederung des Containerschiffes<strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE".2. Der Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Containerschiffes<strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" durch die Reederei.§ 2 Aufgaben des Vertragsreeders1. Der Vertragsreeder nimmt im Namen und für Rechnung der Reedereialle Geschäfte und Rechtshandlungen vor, die der Geschäftsbetriebeiner Reederei gewöhnlich mit sich bringt. Dazu wird der Vertragsreederhiermit ausdrücklich bevollmächtigt.2. Der Vertragsreeder übernimmt insbesondere die folgenden Aufgaben:a) die Beschäftigung des Schiffes;b) die Versorgung des Schiffes mit dem erforderlichen Proviant und Bunkerund den notwendigen Ausrüstungsgegenständen;c) die Bemannung des Schiffes;d) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände, die für einen ordnungsgemäßenund erfolgreichen Einsatz des Schiffes notwendigsind;e) die Erhaltung des Schiffes in einem einsatzfähigen Zustand;f) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere;g) die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken und Gefahren, gegendie vergleichbare Schiffe üblicherweise versichert sind;h) die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen;i) die Wahrnehmung der Interessen der Reederei gegenüber Forderungen,Strafen, Pfandrechten, die gegen das Schiff geltend gemachtwerden;j) die Durchführung und Abwicklung der für das Schiff geschlossenenFrachtverträge, einschließlich der Bestellung von Schiffsagenten.3. Der Vertragsreeder ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit,soweit es sich um Geschäfte und Rechtshandlungen handelt, die derBetrieb einer Reederei mit sich bringt und die im Interesse der Gesellschafterforderlich sind. Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den in Nr.2 beschriebenen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen,hat der Vertragsreeder die Einwilligung der Reederei einzuholen.4. In Fällen der Not und in Eilfällen hat der Vertragsreeder das Recht unddie Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen,mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auch ohne vorherigeZustimmung der Reederei vorzunehmen. Hat der Vertragsreeder hiervonGebrauch gemacht, so hat er die Reederei unverzüglich zu unterrichten.5. Zusätzlich zu den in Nr. 2 genannten Aufgaben wird der Vertragsreedera) zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres der Reederei eine Vorschauüber die zu erwartende Entwicklung unterbreiten undb) eine gesonderte Buchhaltung führen und unter Berücksichtigung derFristen des Kommanditgesellschaftsvertrages einen Jahresabschlussder Reederei aufstellen.6. Der Vertragsreeder verpflichtet sich im übrigen, die Bestimmungen desGesellschaftsvertrages der Reederei – insbesondere die Mitwirkungsrechteder Gesellschafterversammlung –, sowie Beschlüsse der Gesellschafterversammlungzu beachten.7. Der Vertragsreeder ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung von Teilbereichenseiner Tätigkeit zu beauftragen. Für die ordnungsgemäßeDurchführung dieses Auftragsverhältnisses bleibt der Vertragsreeder derReederei gegenüber verantwortlich. Der Vertragsreeder ist verpflichtet,in Abstimmung mit der Reederei die in Zusammenhang mit der Bereederungdes <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" notwendigen Voraussetzungen für einenWechsel zur pauschalen Gewinnermittlung gemäß § 5a EStG (Tonnagesteuer)zu schaffen bzw. die Voraussetzungen zu erhalten.§ 3 MeistbegünstigungSoweit von dem Vertragsreeder vergleichbare Schiffe bereedert werden,verpflichtet er sich, das Schiff der Reederei nach den gleichen Grundsätzenzu behandeln.§ 4 Vergütung1. Der Vertragsreeder erhält als Vergütung für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungenund zur Abgeltung aller Aufwendungen insgesamt 5 % derBruttofrachteinnahmen. Liegt das Schiff auf, erhält der Vertragsreeder fürdie Dauer der Aufliegezeit EUR 150,– pro Tag. Mit der vorstehenden Vergütungsind auch alle Reedereibetriebskosten, einschließlich der Kostenfür die Buchhaltung und den Jahresabschluss, abgegolten, ausgenommensind lediglich Prüfungskosten des Jahresabschlusses und Reisekostenaußerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie außergewöhnliche Auslagenin Havariefällen, Rechts- und Steuerberatungskosten.2. Im Falle des Schiffsverkaufs, der Aus- und Umflaggung, des Bereedererwechselsetc. wird die REEDEREI dem Manager sämtliche, im Zusammenhangmit der Schiffsbesatzung anfallenden Kosten, insbesondere dieAbfindungen und Heuerfortzahlungen unverzüglich erstatten.3. Wird das Schiff veräußert oder tritt der Totalverlust des Schiffes ein, sosteht dem Vertragsreeder für die Durchführung des Verkaufs oder der

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