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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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ZAHLEN UND FAKTEN 23ten. Die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse wirdzum gegebenen Zeitpunkt durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamtfestgestellt. Sofern es aufgrund festgestelltersteuerlicher Ergebnisse bei einem Anleger zu Steuernachzahlungenkommt, sind ab dem 16. Monat nachAblauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, für jedenangefangenen Monat Zinsen i.H.v. 0,5 % an die Finanzverwaltungzu entrichten.Bei der Ermittlung der erbschaft- und schenkungsteuerlichenWerte wurde eine degressive Abschreibung desSchiffes nach § 7 Abs. 2 EStG über eine Nutzungsdauervon rund 18 Jahren unter Berücksichtigung eines Schrottwertesvon ca. TEUR 806 zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauerwurde vorsorglich nach Ziffer 7b) der allgemeinenVorbemerkung zu den AfA-Tabellen (BMF-Schreibenvom 6. Dezember 2001, BStBl. I 2001, S. 860) unterBerücksichtigung des Betriebskonzeptes der Emittentinermittelt. Abweichungen zum prospektierten Nutzungsdaueransatzkönnen zu einer Erhöhung der erbschaftundschenkungsteuerlichen Werte führen.Ferner wurde vorsorglich das Schreiben des Bundesfinanzministeriums(BMF) vom 20. Oktober 2003 (BStBl.2003 I, S. 546) angewendet. Somit wurden die in derInvestitionsrechnung auf Seite 44 in den Positionen6. – 13. aufgeführten Aufwendungen im Rahmen der Prognoserechnungenab 2006 zusammen mit den Anschaffungskostendes Schiffes aktiviert und wie diese abgeschrieben.Lediglich Gebühren für Registeranmeldung,Hypothekenbestellung und weitere Gründungskosten inHöhe von insgesamt TEUR 41 werden als sofort abzugsfähigeBetriebsausgaben behandelt. Sofern die Finanzverwaltungden Begriff „Betriebskonzept“ anders als derzeiterkennbar auslegt und der Abschreibung des Schiffeseine andere Nutzungsdauer als rund 18 Jahre zugrundegelegt werden muss, das BMF-Schreiben vom 20. Oktober2003 im vorliegenden Fall nicht anzuwenden oderanders auszulegen ist oder die Finanzverwaltung einigeder Aufwendungen anders als in der Konzeption vorgesehenbehandelt, würden sich die erbschaft- und schenkungsteuerlichenWerte verändern. Die zum Zeitpunkteiner Schenkung oder eines Erbfalles tatsächlich maßgeblichenWerte hängen von der wirtschaftlichen Entwicklungder Emittentin ab und können daher negativ von den Prognosewertenabweichen.Nach einem Erlass des Finanzministeriums Baden-Württembergsind die im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzenthaltenen Begünstigungsregelungen für Betriebsvermögenbei der Vererbung oder Schenkung von treuhänderischgehaltenen Kommanditbeteiligungen nicht mehranzuwenden (vgl. hierzu Abschnitt „Rechtliche und steuerlicheGrundlagen“, Seiten 73 und 74 ). Steuerliche Nachteilekönnen vermieden werden, wenn sich die Anleger selbstin das Handelsregister eintragen lassen und so ihre treuhänderischgehaltene Kommanditbeteiligung in eine unmittelbareBeteiligung umwandeln.Im Hinblick auf ein seit längerem beim Bundesverfassungsgerichtanhängiges Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeitder unterschiedlichen Behandlung derVermögensarten in Erbschaft- und Schenkungsfällen, insbesondereder Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüberPrivatvermögen, haben sich die Regierungsparteienin ihrer Koalitionsvereinbarung darauf geeinigt, dasseine Erbschaftsteuerreform unter Berücksichtigung deszu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtserarbeitet und mit Wirkung ab 2007 umgesetzt werdensoll. In welcher Form und wann die Pläne der Regierungsparteientatsächlich umgesetzt werden und inwieweitdabei Einschränkungen oder sogar die Abschaffung derBegünstigung von Betriebsvermögen durch den besonderenFreibetrag, den Bewertungsabschlag und die Tarif-

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