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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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58RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENDie Emittentin hat den Jahresabschluss durch den vonder Gesellschafterversammlung gewählten Abschlussprüfer,der ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaftsein muss, prüfen lassen. Der geprüfteJahresabschluss wird den Kommanditisten mit der Einladungzur jährlichen ordentlichen Gesellschafterversammlungübersandt.Ergebnisverteilung und Auszahlungen(§ 14 des Gesellschaftsvertrages)Die gesetzlichen Regelungen zur Ergebnisverteilung in den§§ 121 und 168 HGB sehen eine Beteiligung jedes Gesellschaftersam Gewinn von zunächst 4 % der Kapitalanteileund darüber hinaus eine Verteilung in einem den Umständennach angemessenem Verhältnis der Kapitalanteilevor. Eine andere Regelung der Ergebnisverteilung ist zulässig.Nach der gesellschaftsvertraglichen Ergebnisverteilungsabredewird das nach Abzug aller Aufwendungen verbleibendeErgebnis der Emittentin grundsätzlich auf alleKommanditisten im Verhältnis ihrer gezeichneten Pflichteinlagenverteilt. Abweichend hiervon werden die Ergebnisseder Steuer- und Handelsbilanz der Geschäftsjahre2006 und 2007 auf die Gesellschafter so verteilt, dassim Verhältnis der gezeichneten Pflichteinlagen ein relativerGleichstand auf den Erfolgssonderkonten bis zum31.12.2007 erreicht wird. Diese Regelung gilt ggf. auch fürnachfolgende Geschäftsjahre, sofern ein relativer Gleichstandzum 31.12.2007 nicht erreicht werden kann.Der pauschal ermittelte Tonnagesteuergewinn wird injedem Geschäftsjahr auf alle Kommanditisten im Verhältnisihrer gezeichneten Pflichteinlagen verteilt. Eine abweichendeVerteilung ist nach § 5a EStG nicht zulässig.Im Jahre der Veräußerung des Schiffes erhalten dieTreuhänderin sowie der Vertragsreeder für ihre Tätigkeitenim Rahmen der Liquidationsabwicklung eine Vergütungin Höhe von 1 % bzw. 2,5 % jeweils bezogen auf denVerkaufserlös des Schiffes.An den vorgesehenen Auszahlungen nehmen grundsätzlichalle Kommanditisten anteilig im Verhältnis ihrer übernommenenPflichteinlagen teil. Ausschüttungen vonGewinnen und Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssenerfolgen grundsätzlich nach entsprechender Beschlussfassungdurch die Gesellschafterversammlung.Die Auszahlungen sollen jährlich spätestens im Dezemberdes jeweiligen Jahres, erstmalig im Dezember 2007,erfolgen.Außerhalb des Gesellschaftsvertrages bestehen keineRegelungen über Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechteund sonstige Gesamtbezüge p. a., insbesondere Gehälter,Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,Provisionen und Nebenleistungenjeder Art.Übertragung der Beteiligung/Ausscheidenaus der Emittentin (§§ 15, 17, 18 und 19des Gesellschaftsvertrages)Ausdrückliche Regelungen zur Übertragung von Kommanditanteilensind im Handelsgesetzbuch nicht enthalten.Kommanditisten und Treugeber können ihre Beteiligungengrundsätzlich jederzeit im Rahmen einer Veräußerungoder Schenkung durch Abtretung ganz oderteilweise auf Dritte übertragen. Hierzu ist die Zustimmungdes Treuhänders bzw. der persönlich haftendenGesellschafterin erforderlich, die diese nur aus wichtigemGrund verweigern darf. Ein wichtiger Grund liegtinsbesondere dann vor, wenn die Übertragung zu gewerbesteuerlichenNachteilen für die Gesellschaft führt, fürdie kein Ausgleich gemäß § 15 Absatz 3 des Gesellschaftsvertragesgeleistet wird, die Übertragung aufeinen Dritten erfolgen soll, der in Konkurrenz zur Gesellschaftoder den Kommanditisten gem. § 3 Ziffer 2 steht,die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, von demdie Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständenannehmen muss, dass er seine Verpflichtungen aus dem

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