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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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104ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO.Abwicklung des Totalverlustes eine Vergütung in Höhe von 2,5 % des Verkaufserlösesbzw. der Entschädigung durch die Versicherung zu.4. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich das Schiff der Reedereibetreffen, sind vom Vertragsreeder der Reederei gutzuschreiben.5. Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der Reederei einen Maklerseiner Wahl für die Befrachtung des Schiffes zu bestellen und über ihnBefrachtungsverträge abzuschließen. Der Vertragsreeder ist alternativauch dazu berechtigt, selbst als Makler aufzutreten. Für von ihm vermittelteCharterverträge erhält er eine Befrachtungskommission von 1,25 %.§ 5 Aufwendungsersatz und Verzinsung1. Die Reederei ist verpflichtet, dem Vertragsreeder alle Aufwendungen,die er im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses für die Reederei verauslagt,zu ersetzen.2. Verauslagt der Vertragsreeder Beträge für die Reederei, so ist er berechtigt,bankübliche Zinsen zu berechnen.§ 6 Haftung des Vertragsreeders1. Der Vertragsreeder haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders.Er hat mindestens die gleiche Sorgfalt anzuwenden, wie er sie in eigenerAngelegenheit anwenden würde.2. Der Vertragsreeder haftet der Reederei für Schäden und Verluste jederArt nur, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt. Diese Haftung, aus welchem– vertraglichen oder außervertraglichen – Rechtsgrunde auchimmer sie hergeleitet werden mag, ist für jeden Schadensfall der Höhenach beschränkt auf das fünffache des Jahresbetrages der in § 4 Nr. 1genannten Gesamtvergütung des Vertragsreeders, wobei diese Haftungsbeschränkungdann nicht gilt, wenn der Schadensfall durch einvorsätzliches Handeln eines oder mehrerer Geschäftsführer (Organe)des Vertragsreeders herbeigeführt wurde.Handlungen oder Unterlassungen bei der Durchführung dieses Vertragsreedervertragesoder der Mitglieder der Schiffsmannschaft bei derFührung und Bedienung des Schiffes wird hiermit ausgeschlossen, es seidenn, die betreffende Person habe vorsätzlich gehandelt.6. Die Reederei ist verpflichtet, den Vertragsreeder und dessen Geschäftsführer,Mitarbeiter, Agenten, Beauftragte und Subunternehmer freizuhaltenvon jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, aus welchem Rechtsgrundeauch immer sie hergeleitet werden mag, aufgrund von Handlungenund Unterlassungen bei der oder im Zusammenhang mit der Durchführungdes Vertrages, soweit diese Inanspruchnahme durch Dritte überden Haftungsumfang des Vertragsreeders oder der anderen in Anspruchgenommenen Personen hinausgeht, der in den vorstehenden Regelungendieses § 6 mit der Reederei vereinbart worden ist.7. Die Reederei haftet dem Vertragsreeder für die Erfüllung dieses Vertragsreedervertragesals Gesamtschuldner.§ 7 Dauer des Vertrages, KündigungDieser Vertrag wird für die Dauer des Bestehens der Reederei geschlossen.Er kann jedoch von jedem der Vertragschließenden gekündigt werden, wennein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesonderea) der Verkauf des Schiffes;b) der Totalverlust des Schiffes;c) die Einleitung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens einer der Vertragschließenden;d) die Anordnung der Sequestration über das Vermögens einer der Vertragschließenden;e) die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer derVertragschließenden bzw. die Ablehnung der Eröffnung mangelsMasse;f) die Auflösung einer der Vertragschließenden.Er endet ohne Kündigung, wenn das Schiff verkauft und dem Käuferübergeben wird bzw. die Gesellschaft in Liquidation tritt.3. Bei der Bemannung des Schiffes haftet der Vertragsreeder der Reedereiim Haftungsrahmen nach Nr. 2 nur für die richtige Auswahl der Mannschaftsmitgliederund die vorschriftsmäßige Besetzung des Schiffes,nicht jedoch für ein Verschulden der Mannschaftsmitglieder. Die Mannschaftsmitgliedersind nicht Erfüllungsgehilfen des Vertragsreeders.Dies gilt auch, wenn die Mannschaftsmitglieder vom Vertragsreedernicht in Vertretung der Reederei, sondern im eigenen Namen angestelltund für die Dienste an Bord des Schiffes delegiert sind.4. Jede Haftung des Vertragsreeders über den in Nr. 2 und 3 vereinbartenUmfang hinaus wird hiermit ausgeschlossen, aus welchem Rechtsgrundauch immer sie hergeleitet werden mag.5. Eine Haftung, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, der Geschäftsführeroder Mitarbeiter oder Agenten oder Beauftragten oder Subunternehmerdes Vertragsreeders gegenüber der Reederei aufgrund von

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