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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 71Höhe von TEUR 16.550. Bezogen auf das Eigenkapital derEmittentin ohne Agio entspricht dies einer Quote vonrund 124,90 %. Bereits ohne Berücksichtigung eines Veräußerungserlösesergibt sich aus dem laufenden Schiffsbetriebüber die Laufzeit der Beteiligung ein Totalgewinnvon rund 89 %. Auf der Grundlage der Prognoserechnungist aus der Sicht eines ordentlichen Kaufmanns zumgegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass mitgroßer Wahrscheinlichkeit ein Totalgewinn erzielt werdenkann. Die Emittentin sieht daher den nach der Rechtsprechungdes Bundesfinanzhofes für die Bejahung derGewinnerzielungsabsicht erforderlichen konkreten Nachweismit der Prognoserechnung als erbracht an.Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist grundsätzlichmöglich, aber nach der Konzeption der Schifffahrtsgesellschaftnicht vorgesehen. Eine teilweise oder vollständigeFremdfinanzierung der Beteiligung z. B. über ein Kreditinstitutwirkt sich durch die mit der Finanzierungzusammenhängenden Aufwendungen (z.B. Bearbeitungsgebühren,Zinsen etc.) mindernd auf den Totalgewinn desAnlegers aus. Aufgrund der Anwendung der pauschalenGewinnermittlung nach § 5a EStG können die Zinseneiner persönlichen Anteilsfinanzierung nach Auffassungder Finanzverwaltung steuerlich nicht mehr als Sonderbetriebsausgabenneben dem Anteil des Anlegers an dempauschal ermittelten Gewinn berücksichtigt werden.Jedem Anleger wird empfohlen, die steuerlichen Auswirkungeneiner persönlichen Fremdfinanzierung seinerBeteiligung mit einem Steuerberater zu erörtern.Steuerliche Ergebnisse und TonnagesteuerDie Emittentin hat bereits von Anfang an von der pauschalenGewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)Gebrauch gemacht. Danach ergeben sich für denAnleger unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklungder Emittentin bereits von Beginn an positive steuerlicheErgebnisse aus der Beteiligung (siehe hierzu Abschnitt„Risiken der Beteiligung“, Seiten 21 und 22).Die pauschale Gewinnermittlung ersetzt die allgemeineGewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich undbasiert auf der Nettoraumzahl (Nettotonnen) des Schiffes,den jeweiligen Betriebstagen im Jahr und dem in§ 5a Abs. 1 EStG enthaltenen Staffeltarif. Der Größe desSchiffes kommt damit bei dieser Gewinnermittlungsarteine ausschlaggebende Bedeutung zu. Mit der Tonnagesteuersind nicht nur die laufenden Gewinne aus demSchiffsbetrieb, sondern auch etwaige Gewinne aus derVeräußerung des Schiffes oder der Beteiligung abgegolten.An den Antrag ist die Emittentin grundsätzlich 10Jahre gebunden. Eine Veräußerung des Schiffes innerhalbdieser Frist ist aber jederzeit möglich. Die Vorschriften imEinkommensteuergesetz zur Tonnagesteuer wurden durchdas BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002 (BStBl. I 2002,S. 614 ff.) ergänzt. Die sich aus diesem Schreiben ergebendenErkenntnisse wurden im Rahmen der Konzeptionberücksichtigt.In ihrer Koalitionsvereinbarung haben sich die Regierungsparteienausdrücklich für eine Beibehaltung derRegelungen zur Tonnagesteuer ausgesprochen, so dassfür eine Änderung oder sogar einem Wegfall dieser vorteilhaftenRegelung nach dem gegenwärtigen Kenntnisstandkeine Anhaltspunkte vorliegen (vgl. hierzu Abschnitt„Risiken der Beteiligung“ Seite 22).Wesentliche Voraussetzungen für die pauschale Gewinnermittlungsind u. a., dass sich die Geschäftsleitung derEmittentin im Inland befindet, die Bereederung des Schiffesim Inland durchgeführt und das Seeschiff im internationalenVerkehr betrieben wird. Für die Erfüllung derletztgenannten Voraussetzung muss das Schiff u.a. imWirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen Seeschiffsregistereingetragen sein. Das Führen einer deutschenFlagge ist dagegen nicht erforderlich.Durch die pauschale Gewinnermittlung errechnet sich beieiner Tonnage des <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" von rd. 9.800Nettotonnen unabhängig vom tatsächlichen Ergebnis derEmittentin für ein Betriebsjahr mit 365 Tagen ein Tonnagesteuergewinngemäß § 5a EStG in Höhe von EUR25.521,– p. a., der auf alle Anleger entsprechend ihremAnteil am Vermögen der Schifffahrtsgesellschaft zu verteilenist. Nach der Ergebnisprognose der Emittentin entfälltsomit in jedem vollen Betriebsjahr auf jeden Anlegerein Anteil am positiven steuerlichen Ergebnis der Emittentinin Höhe von rund 0,19 % bezogen auf die Beteiligungssummeohne Agio.Für das Jahr 2006 errechnet sich bei kalkulierten 139Betriebstagen ein steuerliches Ergebnis von EUR 9.719,–.Dies entspricht einer Ergebnisquote für jeden Anlegervon 0,07 % bezogen auf die Beteiligungssumme ohneAgio. Im Hinblick auf die prognostizierte Ergebnisquotewird davon ausgegangen, dass der Emittentin das gesamteKommanditkapital bis zum Jahresende beigetreten ist(siehe hierzu Abschnitt „Risiken der Beteiligung“, Seite22ff.).

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