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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 75GewerbesteuerDie Emittentin unterliegt als Gewerbebetrieb der Gewerbebesteuerung.Nach einer Option zur Tonnagebesteuerungnach § 5a EStG bildet der pauschal ermittelteGewinn die Grundlage für die Ermittlung der Gewerbeertragsteuer.Vergütungen an die Gesellschafter sind abAufnahme des Geschäftsbetriebes nach Übernahme desSchiffes steuerlich dem Ertrag hinzuzurechnen und führensomit zu einer Erhöhung des Gewerbeertrages. DieKürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG findet grundsätzlichkeine Anwendung.In den Prognoserechnungen wurde für die Emittentin biszum Jahr 2024 eine gewerbesteuerliche Belastung i. H. v.insgesamt ca. TEUR 240 kalkuliert (siehe hierzu Abschnitt„Risiken der Beteiligung“, Seite 15ff.).UmsatzsteuerDie Emittentin ist Unternehmerin im Sinne von § 2 Abs. 1UStG und damit grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.Obwohl ihre Umsätze für die Seeschifffahrt von derUmsatzsteuer befreit sind, ist die Emittentin dennochnach § 15 Abs. 3 Nr. 1a UStG zum Vorsteuerabzugberechtigt, soweit die bezogenen Leistungen in einem Zusammenhangmit den Seeschifffahrtsumsätzen stehen.Sofern Vorsteuerbeträge mit Leistungen im Zusammenhangstehen, die ausschließlich im Interesse der Gesellschaftererfolgen, können darauf anfallende Vorsteuerbeträgenicht geltend gemacht werden. Die Emittentin gehtdavon aus, dass der Vorsteuerabzug hinsichtlich der in derInvestitionsphase von der Emittentin in Anspruch genommenenLeistungen, soweit sie für die Emittentin erbrachtwurden (z.B. steuerliche, rechtliche und sonstige Beratungsleistungen,Finanzierungsvermittlung) in voller Höheanerkannt wird (siehe hierzu Abschnitt „Risiken der Beteiligung“,Seite 15ff.)Betrieb vor Ablauf der 10-Jahresfrist aufgegeben, wird dernoch nicht erloschene Teil der Steuerlast zur Zahlungfällig. Ob diese Regelungen letztendlich im Gesetzgebungsverfahrentatsächlich umgesetzt werden, kann zumgegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteiltwerden.Eine Beschreibung der Risiken unter erbschaft- undschenkungsteuerlichen Gesichtspunkten entnehmen Siebitte dem Abschnitt „Risiken der Beteiligung“, Seite 23ff.Steuerliches KonzeptDas steuerliche Konzept der Emittentin ist – mit Ausnahmevon Anpassungen an neue Rechts- und Erlasslagen –vergleichbar mit den steuerlichen Konzepten andererGesellschaften, die von der Finanzverwaltung in der Vergangenheitgrundsätzlich anerkannt und zum Teil bereitsim Rahmen steuerlicher Außenprüfungen bei anderenGesellschaften bestätigt worden sind. Eine Außenprüfunghat bei der Emittentin noch nicht stattgefunden.

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