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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN 63möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter. Bei Öl-Umweltschädenbesteht hier eine maximale Deckungssummevon USD 1 Mrd., die Übernahme anderer Schäden istauf ca. USD 4,25 Mrd. begrenzt.Zusätzlich wird das Risiko des Charterausfalls (Loss ofHire) durch eine Loss-of-Hire-Versicherung abgesichert.Sollte das Schiff aufgrund von durch die Kaskoversicherunggedeckten Schäden längere Zeit keine Einnahmenerhalten, wird unter Berücksichtigung eines vierzehntägigenSelbstbehaltes und für die Dauer von maximal 90Tagen pro Versicherungsjahr für das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine"ein Betrag von USD 15.250,– pro Tag gedeckt. NachAblauf des Festcharterzeitraumes wird die Versicherungssummean die dann vereinbarte Anschlusscharterrateangepasst.MittelverwendungskontrolleEine durchgängige Mittelverwendungskontrolle währendder Investitionsphase wird durch den Mittelverwendungskontrollvertragvom 12. Januar 2006 zwischen derEmittentin und der M.M.Warburg & CO KGaA sichergestellt.Das Emissionskapital wird vom Treuhänder auf dasMittelverwendungskonto eingezahlt, über das die Emittentinnur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleurverfügen kann. Der Mittelverwendungskontrolleurprüft die betragsmäßige Übereinstimmung der vonder Emittentin veranlassten Verfügungen über das einzuwerbendeKapital mit den Angaben des Verkaufsprospektessowie den entsprechenden Verträgen.Voraussetzung für die Mittelfreigabe ist zunächst, dassdie Finanzierungsstruktur der Emittentin durch Finanzierungszusagender Kreditgeber, Eigenkapitaleinzahlungender Gründungsgesellschafter sowie Nachweise für diePlatzierung des vorgesehenen Emissionskapitals (z. B.Beitrittserklärungen oder Platzierungsgarantie) gesichertist. Der Mittelverwendungskontrolleur ist zur Mittelfreigabeberechtigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen andie in den Verträgen genannten Empfänger in der vereinbartenHöhe – ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer –erfolgen. Nicht der Mittelverwendungskontrolle unterliegenAbbuchungen von Banken für Darlehensrückzahlungenund Zinsen für die Finanzierung des Schiffskaufes.Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphaseund ist mit vollständiger Abwicklung der in § 6Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages genannten Zahlungenund Auskehrung der verbleibenden Beträge an die Emittentinabgeschlossen. Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungskontrolleureine Vergütung in Höhe vonEUR 15.000,– zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer,die nach Vollplatzierung des Emissionskapitals, spätestenszum 31. Dezember 2006, zahlbar ist.Soweit der Mittelverwendungskontrolleur neben dieserTätigkeit auch als Kreditgeber der Emittentin fungiert,haben sich in der Vergangenheit bei anderen Beteiligungsangebotenmit vergleichbarer Sachlage keine Interessenkonflikteergeben. Weitere Umstände und Beziehungen,die Interessenkonflikte begründen könnten, sindnicht ersichtlich.ChartervertragFür das <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" wurde am 16. März 2006ein Zeitchartervertrag mit China <strong>Shipping</strong> ContainerLines Co. Ltd., China, Shanghai, über eine feste Laufzeitvon 36 Monaten (+/- 60 Tage) mit einer Charterrate vonUSD 15.250,– pro Tag abgeschlossen. Die Charterrateist jeweils für 15 Tage im Voraus zur Zahlung fällig.Eine Option zur Verlängerung der Vertragsdauer odereine Kaufoption für den Charterer nach Ablauf der Charterperiodebesteht nicht. Soweit während der Laufzeitdes Vertrages Zeiträume ohne Ladung für das Schiff(Off-Hire-Zeiten) auftreten, hat der Charterer das Recht,den Chartervertrag um diese Zeiträume zu verlängern.Der Chartervertrag enthält die marktüblichen Kündigungsklauselnund räumt insoweit bspw. ein Kündigungsrechtim Falle eines Krieges zwischen England,USA, Russland, China, Deutschland, Südkorea oder demStaat, dessen Flagge das Schiff führt, ein. Darüber hinauswird dem Charterer ein Kündigungsrecht eingeräumtfür den Fall, dass das Schiff mehr als 50 aufeinanderfolgende Tage ohne Ladung (off-hire) ist. Rechtstreitigkeitenim Zusammenhang mit dem Chartervertragunterliegen englischem Recht.Eine Veräußerung des Schiffes während der Laufzeit derFestchartervereinbarung ist dann möglich, wenn dasSchiffsmanagement unverändert fortbesteht und dieEmittentin zuvor das Einverständnis des Charterers einholt,das dieser jedoch nicht ohne vernünftigen Grundverweigern kann.

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