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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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66RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENder Tätigkeiten verantwortlich. Für seine Tätigkeit erhältder Vertragsreeder eine Vergütung von 5 % der Bruttofrachteinnahmen.Liegt das Schiff auf, erhält die Schlüter<strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG für die Dauer der AufliegezeitEUR 150,– je Tag. Für die Durchführung des Verkaufsoder die Abwicklung des Totalverlustes erhält die Schlüter<strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG eine Vergütung von 2,5 %des Verkaufserlöses bzw. der Entschädigung der Versicherung.Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der Emittentineinen Makler seiner Wahl für die Befrachtung desSchiffes zu bestellen und über ihn Befrachtungsverträgeabzuschließen. Der Vertragsreeder ist alternativ auchdazu berechtigt, selbst als Makler aufzutreten. Für vonihm vermittelte Charterverträge erhält er eine Befrachtungskommissionvon 1,25 % der Bruttofrachteinnahmen.Die Haftung des Vertragsreeders ist grundsätzlich fürjeden Schadensfall der Höhe nach auf das fünffache desJahresbetrages seiner Gesamtvergütung beschränkt.Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schadensfalldurch ein vorsätzliches Handeln eines oder mehrererGeschäftsführer (Organe) des Vertragsreeders herbeigeführtwurde. Der Vertragsreedervertrag vom 12.Januar 2006 ist im Vertragsteil dieses Verkaufsprospektesim Wortlaut abgedruckt.Umlage von Kosten im Zusammenhang mitSchiffsbetrieb unter deutscher FlaggeDerzeit lassen 26 Einschiffsgesellschaften ihre Schiffevon der Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG und der ReedereiKarl Schlüter GmbH & Co. KG bereedern. Die Einschiffsgesellschaftensowie die Schlüter <strong>Shipping</strong> GmbH& Co. KG und die Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KGunterstützen das so genannte Maritime Bündnis zwischender Bundesregierung und den deutschen Reedern. ImRahmen dieses Bündnisses haben sich die Parteien daraufverständigt, dass zur Erhaltung der gesetzlichenRegelungen zur Tonnagesteuer eine bestimmte Anzahlvon Schiffen – rund 10 % der deutschen Handelsschiffsflotte–, die derzeit unter ausländischer Flagge betriebenwerden, bis Ende des Jahres 2005 unter die deutscheFlagge zurückgeführt werden sollten. Dies ist bis zu demvereinbarten Zeitpunkt auch geschehen. Vor diesem Hintergrundhaben die Einschiffsgesellschaften sowie dieBereederer eine Vereinbarung getroffen, nach derzunächst zwei Schiffe der Flotte unter die deutsche Flaggezurückgeführt wurden und die dabei im Vergleich zueinem Betrieb unter ausländischer Flagge entstehendenzusätzlichen Kosten gleichmäßig auf alle an dieser Vereinbarungbeteiligten Einschiffsgesellschaften verteilt werden.Die Emittentin nimmt ab dem Zeitpunkt der Aufnahmeder Bereederungstätigkeiten nach Übernahme desSchiffes an der Umlage teil. Bis Ende des Jahres 2006wird voraussichtlich eine weitere Einschiffsgesellschaftdieser Vereinbarung beitreten.Im Rahmen der Vereinbarung wurde der Umlagebetragzunächst auf EUR 125.000,– pro Jahr und zurückgeflaggtesSchiff, also derzeit insgesamt EUR 250.000,– proJahr, festgesetzt. Danach entfällt auf die Emittentin nachderzeitigem Kenntnisstand für das Jahr 2006 ein Kostenanteilvon rund EUR 11.000,– p. a. Der Umlagebetragkann unter Berücksichtigung der geprüften Jahresabschlüsseder zurückgeflaggten Schiffe und unter Zugrundelegunggeeigneter Vergleichsmaßstäbe ggf. angepasstwerden. Sofern es im Hinblick auf die Erhaltung der Tonnagebesteuerungerforderlich sein sollte, werden dieBereederer nach eigenem Ermessen bei einem Wachsender Flotte ein drittes und ggf. weitere Schiffe unter deutscheFlagge bringen.Die Bereederer haben sich verpflichtet, dafür Sorge zutragen, dass Einschiffsgesellschaften bzw. Schiffe, dienach dem Abschluss der o.g. Vereinbarung zur Flotte derBereederer hinzukommen, an dem Umlageverfahren teilnehmen.

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