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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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ANHANG KG <strong>MS</strong> "HEINRICH HEINE" SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. 91tet, der Treuhandkommanditistin auf eigene Kosten eine umfassende,über den Tod hinaus wirksame, notariell beglaubigte Registervollmachtunter Befreiung des § 181 BGB gegenüber dem Handelsregister zu erteilen,die zu folgenden Anmeldungen berechtigt:- Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des Vollmachtgebers,- Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern,- Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals der Gesellschaft,- Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft,- Liquidation der Gesellschaft,- Bestellung der persönlich haftenden Gesellschafterin als Liquidatorin,- Löschung der Gesellschaft.Die Treuhandkommanditistin nimmt die Rechte des Treugebers dann nurnoch als Verwaltungstreuhänderin wahr. Einzelheiten regeln der Treuhandvertragsowie dieser Gesellschaftsvertrag.11. Soweit die Zeichner als Kommanditisten im Handelsregister eingetragenwerden, beauftragen und bevollmächtigen sie, soweit sie keine anderePerson gemäß § 8 Ziff. 6 beauftragt und bevollmächtigt haben, die Treuhandkommanditistinmit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmender Gesellschafterversammlungen und beauftragen sie insoweit, dieRechte in der Gesellschafterversammlung wahrzunehmen, soweit derunmittelbare Kommanditist in der Versammlung nicht selbst vertretenist. Der Kommanditist hat die Möglichkeit, der Treuhandkommanditistininsoweit Weisungen für die Abstimmung zu einzelnen Tagesordnungspunktenzu erteilen.§ 4 Ausschließung bei Nichteinzahlung der vollen Einlage1. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, einen Kommanditisten,der seine fällige Einlage trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussdrohungganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, nach Wahlgegen Abfindung gemäß § 19 Ziff. 7 des Gesellschaftsvertrages oder –sofern der Anteil von einem neuen Kommanditisten übernommen wird undnachdem dieser eine der übernommenen Beteiligungssumme entsprechendeEinzahlung geleistet hat – gegen Rückzahlung geleisteter Zahlungenabzüglich der bisher entstandenen Kosten sowie 1 % Verzugszinsenpro Monat durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft auszuschließen.Die persönlich haftende Gesellschafterin wird hierzu von den übrigenGesellschaftern ausdrücklich und unwiderruflich bevollmächtigt.2. Dies gilt entsprechend für den Treuhänder mit der Maßgabe, dass dieser –sofern der Anteil nicht von einem neuen Treugeber übernommen wird –mit dem Teil seiner Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausscheidet,den er treuhänderisch für den seine Einlage nicht erbringenden Treugeberhält.3. Der ausscheidende Treugeber/Kommanditist trägt die im Zusammenhangmit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten. Die Berechnungvon Verzugszinsen gemäß Ziff. 1 bleibt davon unberührt. Etwaige Rückzahlungsansprüchewerden nicht verzinst. Die Treuhandkommanditistinist zur Verrechnung mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen berechtigt.§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Gesellschafterkann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zumAblauf eines Geschäftsjahres kündigen, erstmals jedoch zum 31.Dezember 2024. Die Kündigung seitens eines Kommanditisten hatschriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin zu erfolgen.§ 6 Geschäftsführung und Vertretung1. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist allein zur Geschäftsführungund Vertretung der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet. Sie istberechtigt, sich zur Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit drittergeeigneter Personen/Unternehmen zu bedienen, die diese Tätigkeit imInland ausüben müssen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hatdie Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders zu führen. Sieist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.2. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind von deneinschränkenden Bestimmungen des § 112 HGB befreit.3. Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichenGeschäftsbetrieb hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Beirates,bis zu dessen Bestellung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.Zu diesen Geschäften gehören insbesonderea) der Umbau des SCHIFFES;b) die Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich derErsatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen von über EUR500.000,– je Auftrag, mit Ausnahme von Aufträgen, die durch eineVersicherung gedeckt sind;c) der Abschluss, wesentliche Änderungen und die Aufhebung von Charterverträgenmit einer Dauer von mehr als 15 Monaten; jede Reduzierungder Charterrate stellt eine wesentliche Änderung dar;d) der Abschluss, die Aufhebung und Änderung von Vertragsreederverträgen;e) die Aufnahme von Darlehen von insgesamt mehr als EUR 250.000,–sowie die hypothekarische Belastung des SCHIFFES, soweit sie nichtunter Ziff. 5a fallen;f) die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie die Übernahmevon Bürgschaften und Garantien, mit Ausnahme der Übernahme vonBürgschaften und Garantien bei Versicherungsschäden;g) die Darlehenshingabe, mit Ausnahme von etwaigen Vorschüssen anSeeleute;h) der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften mit einer Laufzeit vonmehr als 12 Monaten (mit Ausnahme der bereits abgeschlossenenGeschäfte);i) Vereinbarung über Zinsbindungen der Schiffshypothekendarlehen miteiner Laufzeit von mehr als 12 Monaten;j) die Vercharterung des SCHIFFES an Firmen, an denen Gesellschafterder persönlich haftenden Gesellschafterin oder des Vertragsreedersunmittelbar oder mittelbar beteiligt sind;k) der Flaggenwechsel des SCHIFFES;

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