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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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ZAHLEN UND FAKTEN 15offenen Positionen wurden auf Basis zahlreicher Erfahrungswertekalkuliert. Sollte es zu Kostenüberschreitungenkommen, würde dies die Liquiditätsreserve der Emittentinvermindern.Gewerbe- und umsatzsteuerlicheAspekte der BeteiligungDie kalkulierte gewerbesteuerliche Belastung der Emittentinbasiert auf den Prognosewerten und kann daher inAbhängigkeit von der tatsächlichen Geschäftsentwicklungder Gesellschaft höher und damit liquiditätsminderndausfallen.Obwohl ihre Umsätze für die Seeschifffahrt von derUmsatzsteuer befreit sind, ist die Emittentin dennochnach § 15 Abs. 3 Nr. 1a UStG zum Vorsteuerabzugberechtigt, soweit die bezogenen Leistungen in einemZusammenhang mit den Seeschifffahrtsumsätzen stehen.Mit Urteil vom 1. Juli 2004 hat der Bundesfinanzhofentgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltungentschieden, dass die mit der Gründung einerGesellschaft bzw. der Ausgabe ihrer Kommanditanteilezusammenhängenden Aufwendungen grundsätzlichdirekt und unmittelbar der wirtschaftlichen Tätigkeit derEmittentin zuzurechnen sind. Danach kann die Emittentinauch im Hinblick auf ihre Aufwendungen in der Investitionsphaseeinen Vorsteuerabzug vornehmen. Nach demderzeitigen Kenntnisstand wird dieses Urteil von derFinanzverwaltung in <strong>Hamburg</strong> umgesetzt.Hinsichtlich der Vergütungen für die Treuhandverwaltungkann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Vorsteuernicht erstattungsfähig ist. Dies würde die für Auszahlungenzur Verfügung stehende Liquidität der Emittentinentsprechend vermindern. Durch die Anhebung desUmsatzsteuersatzes von derzeit 16 % auf 19 % ab 2007würde dieser Effekt verstärkt werden.Die in dem Prospekt enthaltenen steuerlichen Aspektesetzen neben der planmäßigen Realisierung der Investitionauch einen den Planungen entsprechenden Schiffsbetriebvoraus. Abweichungen von den Prospektaussagensind nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Gesetzesänderungendenkbar, sondern können auch im Hinblick aufÄnderungen in der Rechtsprechung und einen Wandel inder Beurteilung durch die Finanzverwaltung nicht ausgeschlossenwerden.Risiko der MajorisierungEs kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelneAnleger durch eine Zeichnung eines maßgeblichen Anteilesdes Emissionskapitals einen entsprechend hohenAnteil an Stimmrechten erhalten und somit einen beherrschendenEinfluss auf die Beteiligungsgesellschaft ausüben.Dieses Risiko entsteht insbesondere für den Fall,dass der Platzierungsgarant einen Großteil des Emissionskapitalszeichnet.Anlagegefährdende RisikenIn diesem Abschnitt werden diejenigen Risiken dargestellt,die entweder das Anlageobjekt oder die gesamteVermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisenoder vollständigen Verlust der Zeichnungssummeführen können.Ausfall von VertragspartnernWenngleich es sich um sachverständige Unternehmenhandelt, so ist doch nicht auszuschließen, dass die mitSchiffsmanagement und Beteiligungsverwaltung beauftragtenGesellschaften oder sonstige Vertragspartner,wie z. B. der Charterer oder der Platzierungsgarant, ihrevertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen oder dassnach Ablauf der entsprechenden Verträge neue Partnergefunden werden müssen. In diesen Fällen können negativeAbweichungen von den prospektierten Aufwendungenauftreten.

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