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MS "Heinrich Heine" - Hansa Hamburg Shipping International ...

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56RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGENwurden keinem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentinoder der Treuhänderin Gehälter, Gewinnbeteiligungen,Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,Provisionen oder Nebenleistungen sonstiger Art gewährt.Vorstände, Aufsichtsgremien oder Beiräte waren in 2005nicht vorhanden.Gesellschaftsvertrages). Hierzu gehören beispielsweisedie Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten etc. mitKosten von mehr als EUR 500.000,–, die Aufnahme vonDarlehen von insgesamt mehr als EUR 250.000,– (ohneKontokorrentkredit) sowie die hypothekarische Belastung,die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, die Übernahmevon Bürgschaften und Garantien sowie der Abschlussvon Kurssicherungsgeschäften mit einer Laufzeit vonmehr als 12 Monaten.Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,ohne Zustimmung der Gesellschafter oder des Beiratesdie Rechtsgeschäfte vorzunehmen und die Verträge abzuschließen,die in der Anlaufphase der Emittentin zur Aufnahmedes aktiven Geschäftsbetriebes erforderlich sind.Hierzu gehören bspw. die Darlehensverträge bezüglich derZwischen- und Endfinanzierung der Anschaffung desSchiffes, der Vertragsreedervertrag sowie die Geschäftsbesorgungsverträgefür die von den Gründungsgesellschafternübernommenen Aufgaben (Emission, Werbung,Marketing, Konzeption, Finanzierungsvermittlung, Treuhandverwaltungetc.). Darüber hinaus ist die persönlichhaftende Gesellschafterin ohne Zustimmung des Beiratesoder der Gesellschafterversammlung berechtigt, zumgegebenen Zeitpunkt einem Einnahmenpool für Containerschiffemit vergleichbaren technischen Spezifikationenbeizutreten. Für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2005Beirat (§ 7 des Gesellschaftsvertrages)Die Einrichtung eines Beirates ist für Kommanditgesellschaftengesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Gesellschaftsvertragsieht die Einrichtung eines Beirates vor,der aus drei natürlichen Personen besteht und nach Platzierungsendefür einen Zeitraum von drei Jahren gewähltwird. Zwei der Beiratsmitglieder werden von den Gesellschaftern/Treugebernaus ihrem Kreis gewählt. Ein Beiratsmitgliedwird von der persönlich haftenden Gesellschafterinbestimmt. Die Aufgabe des Beirates bestehtdarin, die Geschäftsführung der Emittentin im Interesseder Investoren zu unterstützen. Die Rechte und Pflichtendes Beirates sind in § 7 des Gesellschaftsvertrages dokumentiert.Für seine Tätigkeit erhält der Beirat eine jährlicheVergütung von insgesamt EUR 8.500,– sowie Ersatzder entstandenen Auslagen. Neben dem Beirat sind keineweiteren Aufsichtsgremien vorgesehen.Gesellschafterversammlungund Gesellschafterbeschlüsse(§§ 8 und 9 des Gesellschaftsvertrages)Die Wahrnehmung der Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechteder Kommanditisten bzw. Treugeber erfolgtdurch Beschlussfassung im Rahmen der Gesellschafterversammlung,die über die in § 8 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertragesgenannten Rechtsgeschäfte entscheidet.Zu diesen Rechtsgeschäften zählen beispielsweiseder Erwerb und die Veräußerung von Seeschiffen, dieVerwendung des Jahresergebnisses und der Liquiditätsauszahlungen,Änderungen des Gesellschaftsvertragesoder die Auflösung der Emittentin. Bis zur Bestellungeines Beirates bedürfen auch Rechtsgeschäfte und Handlungender Geschäftsführung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung,soweit die Rechtsgeschäfte undHandlungen über den gewöhnlichen Geschäftsbetriebhinausgehen (§ 6 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages).Nach § 9 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages ist für eineBeschlussfassung der Gesellschafterversammlung zu denin § 8 Ziff. 8 g) bis j) genannten Beschlussgegenständen(z. B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Auflösung

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