78PRAKTISCHE HINWEISEgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. DieFrist für den Widerruf beginnt mit dem Zeitpunkt, zu demder Anleger eine Belehrung über sein Recht zum Widerrufund eine Durchschrift seiner Beitrittserklärung erhaltenhat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.Dieses Widerrufsrecht steht dem Anleger nur dannzu, wenn er zum Vertragsabschluss im Rahmen einesHaustürgeschäftes gem. § 312 Abs. 1 BGB bestimmt wordenist.Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendungvon Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, Telefax,E-Mail, Internet etc.) zustande gekommen sind, beginntdie Frist für den Widerruf nicht zu laufen, bevor dieM.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand GmbH ihreInformationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB bzw. –bei elektronischem Geschäftsverkehr – ihre Pflichtengem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt hat und dieAnnahme der Beitrittserklärung durch die M.M.Warburg& CO Schiffahrtstreuhand GmbH erfolgt ist.Die vorbeschriebenen Rechte zum Widerruf kann derAnleger nur dann geltend machen, wenn er Verbraucheri.S.d. § 13 BGB ist.Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragvollständig erfüllt ist und der Anleger dem ausdrücklichzugestimmt hat.Kündigung oderVeräußerung der BeteiligungEine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses ist miteiner Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres,erstmals jedoch zum 31. Dezember 2024, möglich.Eine Vertragsstrafe entsteht bei einer Kündigungnicht. Weitere Einzelheiten hierzu sind dem Abschnitt„Rechtliche und steuerliche Grundlagen“ ab Seite 51bzw. dem ab Seite 90 abgedruckten Gesellschaftsvertragzu entnehmen. Die Beteiligung kann grundsätzlichjederzeit veräußert oder auf einen Dritten übertragenwerden. Falls ein Anleger seinen Anteil vorzeitig veräußernmöchte, ist <strong>Hansa</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>International</strong>GmbH & Co. KG bei der Vermittlung von Interessentengern behilflich.Einzahlung des BeteiligungsbetragesAnleger können sich am Kommanditkapital der Emittentinbeteiligen. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrageserfolgt nach Annahme der Beitrittserklärung und entsprechenderAufforderung durch die Treuhänderin auf das inder Beitrittserklärung genannte, von der M.M.Warburg &CO Schiffahrtstreuhand GmbH geführte Treuhandkonto1123 / 314 552 bei der M.M.Warburg & CO KGaA, <strong>Hamburg</strong>,BLZ 201 201 00, und ist in folgenden Raten vorgesehen:Hat der Anleger fristgerecht widerrufen, ist er an seineauf Abschluss des Erwerbes der Kommanditbeteiligunggerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Aufdas Widerrufsrecht finden, soweit nichts anderesbestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichenRücktritt gem. §§ 346 ff. BGB entsprechende Anwendung.Dies bedeutet im Grundsatz, dass die empfangenenLeistungen zurückzugewähren und die gezogenenNutzen (z. B. Zinsen, Erträge) herauszugeben sind. Kannder Anleger die empfangene Leistung ganz oder teilweisenicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. DiePflicht zum Wertersatz des Anlegers entfällt abweichendvon § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BGB nicht schon deshalb,weil die Verschlechterung oder der Untergang beimAnleger eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfaltbeachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwendenpflegt. Wegen der aufgrund des Widerrufes zuleistenden Rückzahlungen der Einlage und des Agiostritt spätestens 30 Tage nach der WiderrufserklärungVerzug ein.50 % + 3 % Agio nach Annahme50 % zum 1. April 2007Abweichungen von den oben genannten Einzahlungsdatenhaben Einfluss auf die Höhe etwaiger Auszahlungenan den betroffenen Anleger, da Verzugszinsen in Höhevon 1 % pro Monat entstehen können, die mit dem Auszahlungsanspruchverrechnet werden.AngabenvorbehaltDie Angaben und Berechnungen des Beteiligungsprospektesbasieren auf den bis zum Prospektaufstellungsdatum(01.09.2006) geltenden gesetzlichen Bestimmungen,den abgeschlossenen Verträgen und auf sorgfältigermittelten Prognosewerten. Maßgeblich sind nurdie bis zum o.g. Herausgabezeitpunkt bekannten Sachverhalte.
PRAKTISCHE HINWEISE 79Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dasssich durch Marktveränderungen oder sonstige interneund externe Einflüsse, beispielsweise Veränderungen dergesetzlichen Bestimmungen oder der Rechtsprechungetc., die Rahmenbedingungen für die Schifffahrtsgesellschaftverändern. Alle Abweichungen von den Prognosezahlenkönnen die Rentabilität dieser Investition beeinflussen.Insoweit ist dieses Beteiligungsangebot nur für Anlegergeeignet, die bei unerwartet negativer Geschäftsentwicklungentstehende Verluste bis hin zum Totalverlustder Vermögensanlage hinnehmen können. Garantiefondszur Rückdeckung des Eigenkapitals und/oder andereEntschädigungsregelungen sind bei dieser Anlageformnicht vorgesehen. Eine Garantie für eine Verzinsung oderRückzahlung des Eigenkapitals wird nicht übernommen.Geltende Rechtsordnung/AußergerichtlichesVerfahren/GerichtsstandFür alle sich im Zusammenhang mit der Beteiligung ander KG <strong>MS</strong> "<strong>Heinrich</strong> Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH& Co. ergebenden Rechtstreitigkeiten gilt das Recht derBundesrepublik Deutschland. Die Rechte anderer Mitgliedstaatender Europäischen Union oder anderer Staatenfinden auf das Beteiligungsverhältnis keine Anwendung.Ein außergerichtliches Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren,in dem der Anleger etwaige Ansprüchegeltend machen kann, ist nicht vorgesehen. Im Falleeiner rechtlichen Auseinandersetzung sind die Zivilgerichtezuständig. Gemäß § 11 Ziff. 5 des Treuhand- undVerwaltungsvertrages ist für den Fall, dass der Treugeberkeinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat odersein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zumZeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Gerichtsstandder Sitz der M.M.Warburg & CO SchiffahrtstreuhandGmbH. Im Übrigen gilt – soweit gesetzlich zulässig– der Gerichtsstand <strong>Hamburg</strong> als vereinbart.