BERICHT INNERE SICHERHEIT DER SCHWEIZ ... - EJPD - admin.ch
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Koordinationsstelle untersu<strong>ch</strong>t in der Armee<br />
Vorfälle mit extremistis<strong>ch</strong>em Hintergrund und ist<br />
au<strong>ch</strong> in den Berei<strong>ch</strong>en Prävention, Kommunikation<br />
und Sensibilisierung aktiv.<br />
Bundesgesetz über die polizeili<strong>ch</strong>en<br />
Informationssysteme des Bundes<br />
Im Bundesgesetz über die polizeili<strong>ch</strong>en Informationssysteme<br />
des Bundes (BPI) sollen die<br />
gesetzli<strong>ch</strong>en Grundlagen für die polizeili<strong>ch</strong>en<br />
Datenbanken des Bundes zusammengefasst wer-<br />
den. Ein Polizei-Index soll<br />
als eine Art elektronis<strong>ch</strong>es<br />
Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis den bere<strong>ch</strong>tigten<br />
Stellen erlauben,<br />
mit einer automatisierten Abfrage<br />
zu klären, ob und von wel<strong>ch</strong>er polizeili<strong>ch</strong>en<br />
Behörde beim Bund oder bei den Kantonen über<br />
eine bestimmte Person Daten bearbeitet werden.<br />
Heute muss dazu jede Behörde einzeln angefragt<br />
werden. In der Vernehmlassung fielen die Reaktionen<br />
auf den ersten Entwurf des BPI mehrheitli<strong>ch</strong><br />
positiv aus. Besonders die Idee eines Polizei-<br />
Indexes wurde unterstützt.<br />
Gesetzli<strong>ch</strong>e Grundlagen<br />
für die polizeili<strong>ch</strong>en<br />
Datenbanken des Bundes.<br />
Erfolg des Präventions-<br />
und Sensibilisierungsprogramms<br />
Prophylax.<br />
14<br />
<strong>BERICHT</strong> 2005 1. ÜBERBLICK<br />
Nonproliferation<br />
Die S<strong>ch</strong>weiz hat sämtli<strong>ch</strong>e internationalen<br />
Verträge im Berei<strong>ch</strong> der Massenverni<strong>ch</strong>tungswaffen<br />
ratifiziert und ist Mitglied aller vier Exportkontrollregime,<br />
deren Ziel insbesondere die<br />
Kontrolle zivil und militäris<strong>ch</strong> verwendbarer<br />
Güter ist: der Gruppe der Nuklearlieferländer,<br />
der Australiengruppe (zum Berei<strong>ch</strong> <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>er<br />
und biologis<strong>ch</strong>er Waffen), des Raketenkontrollregimes<br />
und der Wassenaar-Vereinbarung im<br />
Berei<strong>ch</strong> konventioneller Waffen. 2005 lehnte das<br />
seco 15 Ausfuhren ab, das Dreifa<strong>ch</strong>e des Vorjahres.<br />
Davon entfielen zwei Drittel auf so genannte<br />
Cat<strong>ch</strong>-all-Fälle, das heisst auf ni<strong>ch</strong>t bewilligungspfli<strong>ch</strong>tige<br />
Güter, die dem seco gemeldet wurden,<br />
weil sie für einen heiklen Endempfänger bestimmt<br />
waren.<br />
Im Herbst 2004 begann fedpol (DAP) im Rahmen<br />
eines Präventions- und Sensibilisierungsprogramms<br />
namens Prophylax, S<strong>ch</strong>weizer Unterneh-<br />
men zu besu<strong>ch</strong>en. Prophylax<br />
erlaubt es, systematis<strong>ch</strong> auf<br />
Unternehmen zuzugehen, die<br />
in heiklen Berei<strong>ch</strong>en wie etwa<br />
der Herstellung von Werkzeugmas<strong>ch</strong>inen,<br />
Messgeräten oder <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>en<br />
Produkten tätig sind und diese in Risikoländer ex-<br />
<strong>BERICHT</strong> <strong>INNERE</strong> <strong>SICHERHEIT</strong> <strong>DER</strong> <strong>SCHWEIZ</strong><br />
portieren könnten. Bis Ende 2005 wurden 150<br />
Unternehmen in der gesamten S<strong>ch</strong>weiz besu<strong>ch</strong>t.<br />
Organisierte Kriminalität<br />
Der Bundesrat verabs<strong>ch</strong>iedete im Oktober<br />
2005 die Bots<strong>ch</strong>aft zur Ratifikation des UNO-<br />
Übereinkommens gegen grenzübers<strong>ch</strong>reitende<br />
organisierte Kriminalität und der beiden Zusatzprotokolle<br />
gegen Mens<strong>ch</strong>enhandel und Mens<strong>ch</strong>ens<strong>ch</strong>muggel.<br />
Diese verkörpern eine wi<strong>ch</strong>tige<br />
Weiterentwicklung des internationalen Strafre<strong>ch</strong>ts<br />
und bilden einen Meilenstein in der internationalen<br />
Zusammenarbeit gegen grenzübers<strong>ch</strong>reitende<br />
organisierte Kriminalität. Die S<strong>ch</strong>affung<br />
eines Mindeststandards von Vors<strong>ch</strong>riften<br />
und Massnahmen bildet eine wesentli<strong>ch</strong>e Voraussetzung,<br />
um die internationale Zusammenarbeit<br />
zu verstärken. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens<br />
verpfli<strong>ch</strong>ten si<strong>ch</strong>, die Beteiligung an<br />
einer kriminellen Organisation sowie die Geldwäs<strong>ch</strong>erei<br />
für strafbar zu erklären. Sie müssen<br />
zudem prüfen, ob die aktive und passive Korruption<br />
von ausländis<strong>ch</strong>en Amtsträgern bestraft<br />
werden soll. Weiter sollen juristis<strong>ch</strong>e Personen<br />
strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>, zivilre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> oder <strong>admin</strong>istrativ<br />
belangt werden können. S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> ist die Einziehung<br />
von deliktis<strong>ch</strong> erlangten Vermögenswerten<br />
si<strong>ch</strong>erzustellen.<br />
Korruptionsbekämpfung<br />
Das s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Instrumentarium zur Korruptionsbekämpfung<br />
ist im internationalen Verglei<strong>ch</strong><br />
überdur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong> und orientiert si<strong>ch</strong> an<br />
entspre<strong>ch</strong>enden internationalen Übereinkommen<br />
und Standards; in diesem Sinn wird zurzeit<br />
ein Ausbau der Regelungen<br />
vorgenommen. Ein weiterer<br />
S<strong>ch</strong>ritt zur Stärkung der Prävention<br />
und Repression ist mit<br />
der Umsetzung des Europaratsübereinkommens<br />
über die<br />
strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Bekämpfung der Korruption gesetzgeberis<strong>ch</strong><br />
bereits abges<strong>ch</strong>lossen. Auf den<br />
1. Juli 2006 wird neben der aktiven au<strong>ch</strong> die passive<br />
Privatbeste<strong>ch</strong>ung (Artikel 4a Bundesgesetz<br />
gegen den unlauteren Wettbewerb) sowie die passive<br />
Beste<strong>ch</strong>ung von ausländis<strong>ch</strong>en und internationalen<br />
Amtsträgern (Artikel 322 septies zweites<br />
und drittes Lemma Strafgesetzbu<strong>ch</strong> / StGB) für<br />
strafbar erklärt. S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> wird die Unternehmungshaftung<br />
auf die aktive Privatbeste<strong>ch</strong>ung<br />
ausgedehnt (Artikel 100 quater Absatz 2 StGB).<br />
Weitere S<strong>ch</strong>ritte zur<br />
Stärkung der Prävention<br />
und Repression bei der<br />
Korruptionsbekämpfung.