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BERICHT INNERE SICHERHEIT DER SCHWEIZ ... - EJPD - admin.ch

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Koordinationsstelle untersu<strong>ch</strong>t in der Armee<br />

Vorfälle mit extremistis<strong>ch</strong>em Hintergrund und ist<br />

au<strong>ch</strong> in den Berei<strong>ch</strong>en Prävention, Kommunikation<br />

und Sensibilisierung aktiv.<br />

Bundesgesetz über die polizeili<strong>ch</strong>en<br />

Informationssysteme des Bundes<br />

Im Bundesgesetz über die polizeili<strong>ch</strong>en Informationssysteme<br />

des Bundes (BPI) sollen die<br />

gesetzli<strong>ch</strong>en Grundlagen für die polizeili<strong>ch</strong>en<br />

Datenbanken des Bundes zusammengefasst wer-<br />

den. Ein Polizei-Index soll<br />

als eine Art elektronis<strong>ch</strong>es<br />

Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis den bere<strong>ch</strong>tigten<br />

Stellen erlauben,<br />

mit einer automatisierten Abfrage<br />

zu klären, ob und von wel<strong>ch</strong>er polizeili<strong>ch</strong>en<br />

Behörde beim Bund oder bei den Kantonen über<br />

eine bestimmte Person Daten bearbeitet werden.<br />

Heute muss dazu jede Behörde einzeln angefragt<br />

werden. In der Vernehmlassung fielen die Reaktionen<br />

auf den ersten Entwurf des BPI mehrheitli<strong>ch</strong><br />

positiv aus. Besonders die Idee eines Polizei-<br />

Indexes wurde unterstützt.<br />

Gesetzli<strong>ch</strong>e Grundlagen<br />

für die polizeili<strong>ch</strong>en<br />

Datenbanken des Bundes.<br />

Erfolg des Präventions-<br />

und Sensibilisierungsprogramms<br />

Prophylax.<br />

14<br />

<strong>BERICHT</strong> 2005 1. ÜBERBLICK<br />

Nonproliferation<br />

Die S<strong>ch</strong>weiz hat sämtli<strong>ch</strong>e internationalen<br />

Verträge im Berei<strong>ch</strong> der Massenverni<strong>ch</strong>tungswaffen<br />

ratifiziert und ist Mitglied aller vier Exportkontrollregime,<br />

deren Ziel insbesondere die<br />

Kontrolle zivil und militäris<strong>ch</strong> verwendbarer<br />

Güter ist: der Gruppe der Nuklearlieferländer,<br />

der Australiengruppe (zum Berei<strong>ch</strong> <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>er<br />

und biologis<strong>ch</strong>er Waffen), des Raketenkontrollregimes<br />

und der Wassenaar-Vereinbarung im<br />

Berei<strong>ch</strong> konventioneller Waffen. 2005 lehnte das<br />

seco 15 Ausfuhren ab, das Dreifa<strong>ch</strong>e des Vorjahres.<br />

Davon entfielen zwei Drittel auf so genannte<br />

Cat<strong>ch</strong>-all-Fälle, das heisst auf ni<strong>ch</strong>t bewilligungspfli<strong>ch</strong>tige<br />

Güter, die dem seco gemeldet wurden,<br />

weil sie für einen heiklen Endempfänger bestimmt<br />

waren.<br />

Im Herbst 2004 begann fedpol (DAP) im Rahmen<br />

eines Präventions- und Sensibilisierungsprogramms<br />

namens Prophylax, S<strong>ch</strong>weizer Unterneh-<br />

men zu besu<strong>ch</strong>en. Prophylax<br />

erlaubt es, systematis<strong>ch</strong> auf<br />

Unternehmen zuzugehen, die<br />

in heiklen Berei<strong>ch</strong>en wie etwa<br />

der Herstellung von Werkzeugmas<strong>ch</strong>inen,<br />

Messgeräten oder <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>en<br />

Produkten tätig sind und diese in Risikoländer ex-<br />

<strong>BERICHT</strong> <strong>INNERE</strong> <strong>SICHERHEIT</strong> <strong>DER</strong> <strong>SCHWEIZ</strong><br />

portieren könnten. Bis Ende 2005 wurden 150<br />

Unternehmen in der gesamten S<strong>ch</strong>weiz besu<strong>ch</strong>t.<br />

Organisierte Kriminalität<br />

Der Bundesrat verabs<strong>ch</strong>iedete im Oktober<br />

2005 die Bots<strong>ch</strong>aft zur Ratifikation des UNO-<br />

Übereinkommens gegen grenzübers<strong>ch</strong>reitende<br />

organisierte Kriminalität und der beiden Zusatzprotokolle<br />

gegen Mens<strong>ch</strong>enhandel und Mens<strong>ch</strong>ens<strong>ch</strong>muggel.<br />

Diese verkörpern eine wi<strong>ch</strong>tige<br />

Weiterentwicklung des internationalen Strafre<strong>ch</strong>ts<br />

und bilden einen Meilenstein in der internationalen<br />

Zusammenarbeit gegen grenzübers<strong>ch</strong>reitende<br />

organisierte Kriminalität. Die S<strong>ch</strong>affung<br />

eines Mindeststandards von Vors<strong>ch</strong>riften<br />

und Massnahmen bildet eine wesentli<strong>ch</strong>e Voraussetzung,<br />

um die internationale Zusammenarbeit<br />

zu verstärken. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens<br />

verpfli<strong>ch</strong>ten si<strong>ch</strong>, die Beteiligung an<br />

einer kriminellen Organisation sowie die Geldwäs<strong>ch</strong>erei<br />

für strafbar zu erklären. Sie müssen<br />

zudem prüfen, ob die aktive und passive Korruption<br />

von ausländis<strong>ch</strong>en Amtsträgern bestraft<br />

werden soll. Weiter sollen juristis<strong>ch</strong>e Personen<br />

strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>, zivilre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> oder <strong>admin</strong>istrativ<br />

belangt werden können. S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> ist die Einziehung<br />

von deliktis<strong>ch</strong> erlangten Vermögenswerten<br />

si<strong>ch</strong>erzustellen.<br />

Korruptionsbekämpfung<br />

Das s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Instrumentarium zur Korruptionsbekämpfung<br />

ist im internationalen Verglei<strong>ch</strong><br />

überdur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong> und orientiert si<strong>ch</strong> an<br />

entspre<strong>ch</strong>enden internationalen Übereinkommen<br />

und Standards; in diesem Sinn wird zurzeit<br />

ein Ausbau der Regelungen<br />

vorgenommen. Ein weiterer<br />

S<strong>ch</strong>ritt zur Stärkung der Prävention<br />

und Repression ist mit<br />

der Umsetzung des Europaratsübereinkommens<br />

über die<br />

strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Bekämpfung der Korruption gesetzgeberis<strong>ch</strong><br />

bereits abges<strong>ch</strong>lossen. Auf den<br />

1. Juli 2006 wird neben der aktiven au<strong>ch</strong> die passive<br />

Privatbeste<strong>ch</strong>ung (Artikel 4a Bundesgesetz<br />

gegen den unlauteren Wettbewerb) sowie die passive<br />

Beste<strong>ch</strong>ung von ausländis<strong>ch</strong>en und internationalen<br />

Amtsträgern (Artikel 322 septies zweites<br />

und drittes Lemma Strafgesetzbu<strong>ch</strong> / StGB) für<br />

strafbar erklärt. S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> wird die Unternehmungshaftung<br />

auf die aktive Privatbeste<strong>ch</strong>ung<br />

ausgedehnt (Artikel 100 quater Absatz 2 StGB).<br />

Weitere S<strong>ch</strong>ritte zur<br />

Stärkung der Prävention<br />

und Repression bei der<br />

Korruptionsbekämpfung.

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