BERICHT INNERE SICHERHEIT DER SCHWEIZ ... - EJPD - admin.ch
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<strong>BERICHT</strong> 2005 6. GELDWÄSCHEREI UND WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT<br />
6.1. Geldwäs<strong>ch</strong>erei<br />
LAGE<br />
Zentrale Bedeutung für die S<strong>ch</strong>weiz<br />
In der internationalen Strafverfolgung und<br />
Re<strong>ch</strong>tshilfe bleibt das Delikt der Geldwäs<strong>ch</strong>erei<br />
für die S<strong>ch</strong>weiz besonders im Zusammenhang mit<br />
Drogen- und Wirts<strong>ch</strong>aftsdelikten von zentraler<br />
Bedeutung. Die Ermittlungsverfahren, die auf<br />
Bundesebene geführt werden, haben mehrheitli<strong>ch</strong><br />
den Tatbestand der Geldwäs<strong>ch</strong>erei zum<br />
Gegenstand.<br />
Fall Adamov<br />
Evgenij Adamov<br />
an Russland ausgeliefert.<br />
Im Mai 2005 wurde der ehemalige russis<strong>ch</strong>e<br />
Atomminister Evgenij Adamov auf Ersu<strong>ch</strong>en<br />
der USA in der S<strong>ch</strong>weiz verhaftet. Die USA<br />
werfen ihm vor, in seiner Amtszeit Ende der<br />
Neunzigerjahre neun Millionen Dollar amerika-<br />
nis<strong>ch</strong>er Hilfsgelder veruntreut<br />
und in den USA gewas<strong>ch</strong>en zu<br />
haben. Adamov war im März<br />
2001 in Russland wegen Korruption<br />
und Abwicklung illegaler Ges<strong>ch</strong>äfte aus<br />
dem Amt entlassen worden; eine Strafuntersu<strong>ch</strong>ung<br />
wurde jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t eröffnet. Na<strong>ch</strong> der<br />
Verhaftung Adamovs in der S<strong>ch</strong>weiz und dem<br />
Eingang eines Auslieferungsersu<strong>ch</strong>ens aus den<br />
USA forderte au<strong>ch</strong> Russland seine Auslieferung.<br />
Im Dezember ents<strong>ch</strong>ied das Bundesgeri<strong>ch</strong>t zugunsten<br />
des russis<strong>ch</strong>en Gesu<strong>ch</strong>s. Er wurde no<strong>ch</strong><br />
im selben Monat ausgeliefert.<br />
Urteil des Bundesstrafgeri<strong>ch</strong>ts<br />
Im Juni 2005 erging am Bundesstrafgeri<strong>ch</strong>t<br />
das erste Geldwäs<strong>ch</strong>erei-Urteil im Zusammenhang<br />
mit den neuen Bundeskompetenzen in<br />
der Strafverfolgung. Ein ehemaliger S<strong>ch</strong>weizer<br />
Bots<strong>ch</strong>after in Luxemburg wurde in erster Instanz<br />
unter anderem wegen gewerbsmässiger Geldwäs<strong>ch</strong>erei<br />
und Veruntreuung zu 42 Monaten<br />
Zu<strong>ch</strong>thaus verurteilt. Er hatte für einen international<br />
tätigen Drogenhändlerring rund 2,4 Millionen<br />
S<strong>ch</strong>weizer Franken unter anderem über sein<br />
eigenes Bankkonto gewas<strong>ch</strong>en. Das Urteil ist<br />
no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t re<strong>ch</strong>tskräftig.<br />
<strong>BERICHT</strong> <strong>INNERE</strong> <strong>SICHERHEIT</strong> <strong>DER</strong> <strong>SCHWEIZ</strong><br />
BEURTEILUNG<br />
Abhängigkeit von Re<strong>ch</strong>tshilfe<br />
Die repressive Geldwäs<strong>ch</strong>ereibekämpfung<br />
fand 2005 in der S<strong>ch</strong>weiz weiterhin unter be-<br />
sonderen Vorzei<strong>ch</strong>en statt.<br />
Gerade in komplexen Fällen<br />
wurde die Vortat oft im Ausland<br />
begangen, und es wurde<br />
nur versu<strong>ch</strong>t, die Gewinne<br />
aus dem Verbre<strong>ch</strong>en hier zu<br />
platzieren. Die S<strong>ch</strong>weiz war daher in der Beweisführung<br />
in einem eigenen Strafverfahren auf<br />
die Zusammenarbeit mit dem Staat angewiesen,<br />
in dem die Vortat begangen worden war. Konnten<br />
ni<strong>ch</strong>t genügend Mittel zum Beweis der Vortat<br />
erhoben werden, s<strong>ch</strong>eiterte das Verfahren in<br />
der S<strong>ch</strong>weiz.<br />
Zudem wurde eine grössere Anzahl von Fällen<br />
auf dem Re<strong>ch</strong>tshilfeweg erledigt oder aus<br />
prozesste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Gründen in einigen Fällen<br />
an das Land delegiert,in dem die Vortat begangen<br />
worden war. Die Strafurteilsstatistik zei<strong>ch</strong>net<br />
daher nur ein sehr begrenztes Bild der repressiven<br />
Geldwäs<strong>ch</strong>ereibekämpfung. Die S<strong>ch</strong>weizer Strafverfolgungsbehörden<br />
lieferten oft wi<strong>ch</strong>tige Beiträge<br />
für die internationale Bekämpfung der<br />
Geldwäs<strong>ch</strong>erei, die si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t zwingend in der<br />
S<strong>ch</strong>weizer Urteilsstatistik nieders<strong>ch</strong>lagen.<br />
MÖGLICHE ENTWICKLUNG<br />
Pragmatis<strong>ch</strong>e Lösungen mögli<strong>ch</strong><br />
Repressive Geldwäs<strong>ch</strong>ereibekämpfung<br />
findet in der<br />
S<strong>ch</strong>weiz unter besonderen<br />
Vorzei<strong>ch</strong>en statt.<br />
Der Regulierungsdruck auf den Finanzplatz<br />
S<strong>ch</strong>weiz wird aufgrund der internationalen Entwicklungen<br />
wie der Totalrevision entlang der<br />
vierzig Empfehlungen der Financial Action Task<br />
Force und der dritten EU-Ri<strong>ch</strong>tlinie zur Geldwäs<strong>ch</strong>erei<br />
weiter ho<strong>ch</strong> bleiben. Die S<strong>ch</strong>weiz wird<br />
dabei aufgrund der internationalen Bedeutung<br />
des Finanzplatzes zusammen<br />
mit anderen Ländern besonders<br />
im Fokus stehen. Die<br />
internationalen Bestimmungen<br />
lassen aber si<strong>ch</strong>er Raum<br />
für pragmatis<strong>ch</strong>e Lösungen.<br />
Grundsätzli<strong>ch</strong> gilt, dass die S<strong>ch</strong>weiz weiterhin<br />
über ein griffiges Dispositiv zur Geldwäs<strong>ch</strong>ereibekämpfung<br />
verfügt und in Einklang mit eins<strong>ch</strong>lägigen<br />
internationalen Standards steht.<br />
S<strong>ch</strong>weiz zusammen mit anderen<br />
Ländern aufgrund der<br />
internationalen Bedeutung<br />
des Finanzplatzes im Fokus.