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BERICHT INNERE SICHERHEIT DER SCHWEIZ ... - EJPD - admin.ch

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<strong>BERICHT</strong> 2005 6. GELDWÄSCHEREI UND WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT<br />

6.1. Geldwäs<strong>ch</strong>erei<br />

LAGE<br />

Zentrale Bedeutung für die S<strong>ch</strong>weiz<br />

In der internationalen Strafverfolgung und<br />

Re<strong>ch</strong>tshilfe bleibt das Delikt der Geldwäs<strong>ch</strong>erei<br />

für die S<strong>ch</strong>weiz besonders im Zusammenhang mit<br />

Drogen- und Wirts<strong>ch</strong>aftsdelikten von zentraler<br />

Bedeutung. Die Ermittlungsverfahren, die auf<br />

Bundesebene geführt werden, haben mehrheitli<strong>ch</strong><br />

den Tatbestand der Geldwäs<strong>ch</strong>erei zum<br />

Gegenstand.<br />

Fall Adamov<br />

Evgenij Adamov<br />

an Russland ausgeliefert.<br />

Im Mai 2005 wurde der ehemalige russis<strong>ch</strong>e<br />

Atomminister Evgenij Adamov auf Ersu<strong>ch</strong>en<br />

der USA in der S<strong>ch</strong>weiz verhaftet. Die USA<br />

werfen ihm vor, in seiner Amtszeit Ende der<br />

Neunzigerjahre neun Millionen Dollar amerika-<br />

nis<strong>ch</strong>er Hilfsgelder veruntreut<br />

und in den USA gewas<strong>ch</strong>en zu<br />

haben. Adamov war im März<br />

2001 in Russland wegen Korruption<br />

und Abwicklung illegaler Ges<strong>ch</strong>äfte aus<br />

dem Amt entlassen worden; eine Strafuntersu<strong>ch</strong>ung<br />

wurde jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t eröffnet. Na<strong>ch</strong> der<br />

Verhaftung Adamovs in der S<strong>ch</strong>weiz und dem<br />

Eingang eines Auslieferungsersu<strong>ch</strong>ens aus den<br />

USA forderte au<strong>ch</strong> Russland seine Auslieferung.<br />

Im Dezember ents<strong>ch</strong>ied das Bundesgeri<strong>ch</strong>t zugunsten<br />

des russis<strong>ch</strong>en Gesu<strong>ch</strong>s. Er wurde no<strong>ch</strong><br />

im selben Monat ausgeliefert.<br />

Urteil des Bundesstrafgeri<strong>ch</strong>ts<br />

Im Juni 2005 erging am Bundesstrafgeri<strong>ch</strong>t<br />

das erste Geldwäs<strong>ch</strong>erei-Urteil im Zusammenhang<br />

mit den neuen Bundeskompetenzen in<br />

der Strafverfolgung. Ein ehemaliger S<strong>ch</strong>weizer<br />

Bots<strong>ch</strong>after in Luxemburg wurde in erster Instanz<br />

unter anderem wegen gewerbsmässiger Geldwäs<strong>ch</strong>erei<br />

und Veruntreuung zu 42 Monaten<br />

Zu<strong>ch</strong>thaus verurteilt. Er hatte für einen international<br />

tätigen Drogenhändlerring rund 2,4 Millionen<br />

S<strong>ch</strong>weizer Franken unter anderem über sein<br />

eigenes Bankkonto gewas<strong>ch</strong>en. Das Urteil ist<br />

no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t re<strong>ch</strong>tskräftig.<br />

<strong>BERICHT</strong> <strong>INNERE</strong> <strong>SICHERHEIT</strong> <strong>DER</strong> <strong>SCHWEIZ</strong><br />

BEURTEILUNG<br />

Abhängigkeit von Re<strong>ch</strong>tshilfe<br />

Die repressive Geldwäs<strong>ch</strong>ereibekämpfung<br />

fand 2005 in der S<strong>ch</strong>weiz weiterhin unter be-<br />

sonderen Vorzei<strong>ch</strong>en statt.<br />

Gerade in komplexen Fällen<br />

wurde die Vortat oft im Ausland<br />

begangen, und es wurde<br />

nur versu<strong>ch</strong>t, die Gewinne<br />

aus dem Verbre<strong>ch</strong>en hier zu<br />

platzieren. Die S<strong>ch</strong>weiz war daher in der Beweisführung<br />

in einem eigenen Strafverfahren auf<br />

die Zusammenarbeit mit dem Staat angewiesen,<br />

in dem die Vortat begangen worden war. Konnten<br />

ni<strong>ch</strong>t genügend Mittel zum Beweis der Vortat<br />

erhoben werden, s<strong>ch</strong>eiterte das Verfahren in<br />

der S<strong>ch</strong>weiz.<br />

Zudem wurde eine grössere Anzahl von Fällen<br />

auf dem Re<strong>ch</strong>tshilfeweg erledigt oder aus<br />

prozesste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Gründen in einigen Fällen<br />

an das Land delegiert,in dem die Vortat begangen<br />

worden war. Die Strafurteilsstatistik zei<strong>ch</strong>net<br />

daher nur ein sehr begrenztes Bild der repressiven<br />

Geldwäs<strong>ch</strong>ereibekämpfung. Die S<strong>ch</strong>weizer Strafverfolgungsbehörden<br />

lieferten oft wi<strong>ch</strong>tige Beiträge<br />

für die internationale Bekämpfung der<br />

Geldwäs<strong>ch</strong>erei, die si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t zwingend in der<br />

S<strong>ch</strong>weizer Urteilsstatistik nieders<strong>ch</strong>lagen.<br />

MÖGLICHE ENTWICKLUNG<br />

Pragmatis<strong>ch</strong>e Lösungen mögli<strong>ch</strong><br />

Repressive Geldwäs<strong>ch</strong>ereibekämpfung<br />

findet in der<br />

S<strong>ch</strong>weiz unter besonderen<br />

Vorzei<strong>ch</strong>en statt.<br />

Der Regulierungsdruck auf den Finanzplatz<br />

S<strong>ch</strong>weiz wird aufgrund der internationalen Entwicklungen<br />

wie der Totalrevision entlang der<br />

vierzig Empfehlungen der Financial Action Task<br />

Force und der dritten EU-Ri<strong>ch</strong>tlinie zur Geldwäs<strong>ch</strong>erei<br />

weiter ho<strong>ch</strong> bleiben. Die S<strong>ch</strong>weiz wird<br />

dabei aufgrund der internationalen Bedeutung<br />

des Finanzplatzes zusammen<br />

mit anderen Ländern besonders<br />

im Fokus stehen. Die<br />

internationalen Bestimmungen<br />

lassen aber si<strong>ch</strong>er Raum<br />

für pragmatis<strong>ch</strong>e Lösungen.<br />

Grundsätzli<strong>ch</strong> gilt, dass die S<strong>ch</strong>weiz weiterhin<br />

über ein griffiges Dispositiv zur Geldwäs<strong>ch</strong>ereibekämpfung<br />

verfügt und in Einklang mit eins<strong>ch</strong>lägigen<br />

internationalen Standards steht.<br />

S<strong>ch</strong>weiz zusammen mit anderen<br />

Ländern aufgrund der<br />

internationalen Bedeutung<br />

des Finanzplatzes im Fokus.

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