Unternehmerführerschein <strong>Modul</strong> C ‐ ZusammenfassungKapitel 5: RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR UNTERNEHMERIn diesem Kapitel werden rechtliche Grundlagen für unternehmerisches Handeln in Österreichbehandelt. Unternehmer müssen wissen, in welchen Situationen rechtliche Probleme auftauchenkönnten, um ihre geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen danach richten zu können.1.1 Die eigene Geschäftsidee schützenDie Voraussetzung, um ein Unternehmen gründen zu können und wirtschaftlich erfolgreich zu sein,ist eine Geschäftsidee, die Chancen hat, am Markt erfolgreich zu sein. Weiters ist ein gutesunternehmerisches Konzept notwendig. Schon im Vorfeld einer Unternehmensgründung stellen sichmehrere Fragen, die sich vielfach aus den Überlegungen im Marketing ergeben. Mögliche Fragen imVorfeld einer Unternehmensgründung• Welches (neue) Produkt will das Unternehmen auf dem Markt anbieten?• Unter welchem Namen oder sonstigen Kennzeichen soll dieses Produktvertrieben werden?• Welches Design soll eingesetzt werden?• Wird das Produkt in Österreich oder auch in anderen Ländern vertrieben?Dass man zB einen fremden Lieferwagen nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers verwendendarf, ist wohl jedem klar. Darf man aber fremde Erfindungen oder bekannte Bezeichnungen fremderProdukten zu seinem eigenen Vorteil verwenden?Das Immaterialgüterrecht umfasst den Schutz von „immateriellen Gütern“. Immaterielle Güter sindGüter, die nicht greifbar sind. Erfasst sind nur jene immateriellen Güter, deren Schutz ausdrücklich inden Gesetzes vorgesehen ist. Diese Gesetze sind vor allem das Markenschutzgesetz, dasMusterschutzgesetz, das Patentgesetz und das Urheberrechtsgesetz.1.1.1 Der MarkenschutzUm ihre Produkte zu kennzeichnen und von anderen unterscheidbar zu machen, lassen sich mancheUnternehmer besondere Kennzeichen, so genannte Marken, einfallen. Für diese Marken können siebesondere Schutzrechte erwerben.Beispiel: Nach der Idee, ein „Entspannungsgetränk“ auf den Markt zu bringen, sucht Armin nacheinem geeigneten Namen für sein Produkt. Nach langem Überlegen beschließt er, sein Getränk „CalmDown – Relax Drink“ zu nennen.120
Unternehmerführerschein <strong>Modul</strong> C ‐ ZusammenfassungDas Recht an einer Marke entsteht für den Unternehmer durch Eintragung der Marke in dasMarkenregister beim österreichschen Patentamt. Diesen Vorgang nennt man Registrierung. Bei derRegistrierung muss angegeben werden, für welche Waren oder Dienstleistungen die beantragteMarke genutzt werden soll. Melden mehrere Personen dieselbe Marke an, wird sie nur fürdenjenigen registriert, der sie als Erster anmeldet. Man nennt dies „Prioritätsprinzip“ (oder „firstcome, first serve“). Derjenige, der die Marke angemeldet hat, ist der Inhaber der Marke. Er hat dasausschließliche Recht, seine Marke zu verwenden, also wirtschaftlich zu nutzen, um damit Gewinn zumachen. Benutzt ein anderer die geschützte Marke widerrechtlich (also ohne Zustimmung desMarkeninhabers), so verletzt er das Markenrecht. Der Inhaber einer Marke darf von demjenigen, derdie Marke unerlaubt verwendet hat, einen Geldbetrag für die Benutzung der Marke fordern. DieHöhe des Geldbetrags richtet nach der Höhe des Benutzungsentgelts (so genannte Lizenzgebühr) vonvergleichbaren Marken am Markt. Der Schutz einer eingetragenen Marke betrifft nur gleiche oderähnliche Zeichen, die für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen im geschäftlichenVerkehr als Kennzeichen gebraucht werden.Beispiel: Armins Markenrecht ist nicht verletzt, wenn „Calm Down“ als Bezeichnung für eineSchlafzimmereinrichtung bei Ikea verwendet wird (gleiche Bezeichnung, aber andere Ware).1.1.2 Der MusterschutzDas Musterschutzrecht ermöglicht es, das Muster („Design“) eines Produkts, also seine äußereGestalt (zB Form, Farbe, Kontur, Material, Oberflächenstruktur) schützen zu lassen. DerMusterschutz entsteht, wenn das Design beim österreichischen Patentamt vorgelegt und angemeldetwird. Wie beim Markenschutz hat auch der Musterinhaber ab dem Tag der Anmeldung dasausschließliche Recht, das geschützte Muster zu benutzen. Bei Verletzung des Musterschutzrechtsstehen dem Inhaber Ansprüche auf Zahlung eines angemessenen Entgelts sowie Schadenersatz undUnterlassung zu.1.1.3 Das PatentrechtAuch Erfindungen können rechtlich geschützt werden. Der Erfinder kann dafür ein Patent beimPatentamt anmelden. Eine Erfindung geht von einer schöpferischen Idee aus, durch die einetechnische Aufgabe gelöst wird. Um patentierbar zu sein, muss die Erfindung neu sein. Als neu gilteine Erfindung, wenn sie nicht zum aktuellen Stand der Technik gehört. Das Patentrecht berechtigtden Patentinhaber, die Erfindung allein zu gebrauchen. Wenn ein anderer die geschützte Erfindungohne Zustimmung des Patentinhabers gebraucht, begeht er eine Patentverletzung. In diesem Fall hatder Patentinhaber Anspruch auf Zahlung eines Benutzungsentgelts, Schadenersatz undUnterlassung.1.1.4 Das Urheberrecht121