12.07.2015 Aufrufe

UFS Modul C Zusammenfassungneu.pdf

UFS Modul C Zusammenfassungneu.pdf

UFS Modul C Zusammenfassungneu.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Unternehmerführerschein <strong>Modul</strong> C ‐ Zusammenfassung1.4 Das Unternehmen und seine Mitarbeiter1.4.1 Das ArbeitsverhältnisDas Arbeitsrecht ist vom Prinzip des Arbeitnehmerschutzes geprägt. Es gibt kein einheitliches Gesetz,das umfassend alle Fragen des Arbeitsrechts regelt. Das österreichische Arbeitsrecht verteilt sich aufrund 100 verschiedene Einzelgesetze. Unter einem Arbeitsverhältnis wird allgemein eine Tätigkeit inpersönlicher und auch wirtschaftlicher Abhängigkeit verstanden. Im Arbeitsrecht geht es um diezwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bestehenden Rechte und Pflichten. Insbesondere geht esdarum, zu vermeiden, dass der Arbeitgeber seine typische wirtschaftliche Überlegenheit zumNachteil des Arbeitnehmers ausnützt.Beispiel: Zunächst stellt Armin nur drei Mitarbeiter ein, die für ihn in seinem Unternehmen arbeiten.Nachdem sich das neue Entspannungsgetränk so gut verkauft, benötigt er immer mehr Mitarbeiter.Mittlerweile hat Armin 65 Angestellte, die in seinem Unternehmen arbeiten.Merkmale des Arbeitsverhältnisses:Der Arbeitgeber kann durch Weisungen an den Arbeitnehmer vor allem folgende Elemente desArbeitsverhältnisses bestimmen:Wo ist die Arbeit zu verrichten? ArbeitsortWann und wie lange (Gesamtvolumen) ist zu arbeiten? – ArbeitszeitWelche konkreten Leistungen hat der Arbeitnehmer zu erbringen? ArbeitsinhaltAuf Grund der Weisungsgebundenheit ist dasArbeitsverhältnis durch persönlicheAbhängigkeit (Fremdbestimmtheit) desArbeitnehmers gekennzeichnet. Natürlich istnicht jeder Arbeitnehmer gleichermaßenfremdbestimmt. ZB gibt es die Möglichkeitder Einrichtung einer „Gleitzeitregelung“, beider die Arbeitnehmer selbst bestimmen,wann sie in den Betrieb kommen und ihreArbeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumsverrichten. Ein Schutzbedürfnis desArbeitnehmers besteht, wenn die Merkmaleder persönlichen Abhängigkeit bei einerGesamtbetrachtung überwiegen. Anders als beim Arbeitsvertrag, der geprägt ist durch diepersönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers, ist beim freien Dienstvertrag der Dienstnehmer zurArbeit ohne persönliche Abhängigkeit verpflichtet. Er bestimmt selbst, wo, wann und nach welchemAblauf er seine Tätigkeit ausführen möchte. Der freie Dienstnehmer arbeitet also nicht inpersönlicher Abhängigkeit. Er benötigt nicht denselben Schutz durch das Arbeitsrecht wie ein in134

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!