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UFS Modul C Zusammenfassungneu.pdf

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Unternehmerführerschein <strong>Modul</strong> C ‐ ZusammenfassungKündigungstermin (Wirksamwerden der Kündigung – Beendigung des Dienstverhältnisses) nenntman Kündigungsfrist. Die Kündigung unterliegt nach dem Angestelltengesetz einer Frist vonmindestens sechs Wochen. Diese Kündigungsfrist verlängert sich mit der Dauer des Arbeitsvertrages(bis zu fünf Monate ab dem 25. Dienstjahr). Je nach Berufsgruppe können die gesetzlichenKündigungsfristen aber unterschiedlich geregelt sein. Die Anfechtung einer Kündigung ist vor allemdann möglich, wenn die Kündigung wegen eines verpönten Motivs erfolgt ist zB: Kündigung desArbeitnehmers wegen Beitritts zu einer Gewerkschaft oder wegen seiner Tätigkeit als Betriebsrat.Außerdem können an sich rechtswirksame Kündigungen angefochten werden, wenn folgendeVoraussetzungen erfüllt sind (Anfechtung der Kündigung wegen Sozialwidrigkeit):1. Zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung ist der Arbeitnehmer bereits sechs Monate imBetrieb beschäftigt.2. Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt.3. Die Kündigung beeinträchtigt wesentliche Interessen des Arbeitnehmers.Wesentlich Interessen des Arbeitnehmers sind vor allem beeinträchtigt, wenn es ihm praktischunmöglich ist, einen neuen, einigermaßen gleichwertigen Arbeitsplatz zu erlangen. Falls eineKündigung wesentliche Interessen eines Arbeitnehmers beeinträchtigt und dieser Arbeitnehmer dieKündigung wegen Sozialwidrigkeit anfechtet, hat der Arbeitgeber die betreffende Kündigung zurechtfertigen (.zB Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, lange Krankenstände, mangelndesInteresse an Fortbildungen). Außerdem kann eine sozialwidrige Kündigung durch betriebliche bzw.wirtschaftliche Umstände gerechtfertigt sein (zB Auftragsrückgänge, betriebliche Umorganisierung,Rationalisierungen…).Unter Umständen kann das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung von Kündigungsterminen bzw.Kündigungsfristen beendet werden. Man spricht dann von Entlassung. Die Entlassung ist nur zulässig,wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeberunzumutbar macht.Die praktisch wichtigsten Entlassungsgründe sind:• Beharrliche oder schwere Pflichtverletzung: Darunter fällt zB: Verstöße gegen ausdrücklicheWeisungen des Vorgesetzten, mehrmaliges Zuspätkommen• Schuldhafte dienstliche Vertrauensunwürdigkeit: Der Arbeitnehmer gefährdet durch zumindestleicht fahrlässiges Verhalten betriebliche Interessen. (Beispiele: Ein Angestellter einer Kfz –Werkstätte vergibt ein „Pickerl“ ohne Fahrzeugüberprüfung, ein Arbeitnehmer nimmt heimlich einGespräch mit seinem Arbeitgeber auf.)• Schuldhafte Abwesenheit vom Arbeitsplatz bzw. Unterlassen der Arbeit durch erhebliche Zeit: Einvoller Arbeitstag schuldhafter Abwesenheit vom Arbeitsplatz kann danach bereits zur Entlassungführen. Dieser Entlassungsgrund ist nicht erfüllt, wenn die Abwesenheit zB auf einem berechtigtenKrankenstand beruht!136

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