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UFS Modul C Zusammenfassungneu.pdf

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Unternehmerführerschein <strong>Modul</strong> C ‐ ZusammenfassungDie Organe der GmbHGeschäftsführerDer Geschäftsführer wird durch Beschluss der Gesellschafter bestellt. Es können auch mehrereGeschäftsführer für eine GmbH bestellt werden. Die Geschäftsführer dürfen die GmbH vertreten. Sieschließen für sie die Verträge ab und führen die Geschäfte der GmbH. Besonders wichtig ist diePflicht des Geschäftsführers zur rechtzeitigen Konkurseröffnung, falls die Gesellschaftzahlungsunfähig oder überschuldet ist. Außerdem muss der Geschäftsführer zB dafür sorgen, dass imUnternehmen ein adäquates Rechnungswesen geführt wird. Bei Verletzung der Pflichten haftet derGeschäftsführer der Gesellschaft für den Schaden, der durch seine Pflichtverletzung eingetreten ist!GeneralversammlungDie Generalversammlung setzt sich aus allen Gesellschaftern zusammen. Sie wird mindestens einmaljährlich durch die Geschäftsführer einberufen. Insgesamt handelt es sich um die wichtigstenAngelegenheiten der Gesellschaft, die durch die Generalversammlung beschlossen werden müssen.Die Generalversammlung entscheidet vor allem über die Prüfung und Genehmigung desJahresabschlusses, Maßnahmen zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführer und dieÄnderung des Gesellschaftsvertrages. Das alltägliche Geschäft der Gesellschaft erledigen dieGeschäftsführer.AufsichtsratDie Einrichtung eines Aufsichtsrats ist manchmal verpflichtend. Verpflichtend ist ein Aufsichtsratdann, wenn die GmbH bestimmte Größenkriterien überschreitet (zB Stammkapital der GmbH über70.000,‐ € oder mehr als 50 Gesellschafter). Freiwillig kann ein Aufsichtsrat auch von anderen GmbHeingerichtet werden. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertretern der Gesellschafter und Vertretern derDienstnehmer zusammen. Es gilt – wie auch bei der AG – Drittelparität. Zwei Drittel der Mitgliederdes Aufsichtsrates werden durch Gesellschafterbeschluss (Vertreter der Gesellschafter imAufsichtsrat) gewählt. Ein Drittel wird vom Betriebsrat entsandt (Vertreter der Dienstnehmer). DerAufsichtsrat hat vor allem die Geschäftsführer zu überwachen. Bei bestimmten Geschäften muss derGeschäftsführer bzw. die Geschäftsführer die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen (zB beim Kaufeines Grundstückes für die Gesellschaft).Wenn ein Gesellschafter aussteigen möchte, dann wird er versuchen, seinen Anteil an der GmbH zuverkaufen. Der Verkauf von Anteilen an einer GmbH ist aber formgebunden: Er ist nur wirksam,wenn er durch Notariatsakt erfolgt. Stirbt ein Gesellschafter, so fallen seine Anteile in den Nachlass.Der Tod eines Gesellschafters hat keine Auswirkungen auf den Fortbestand der GmbH.Steuerrechtlich ist bei der GmbH Folgendes besonders wichtig: Die GmbH zahlt einheitlich 25 %Körperschaftsteuer. Darüber hinaus ist sie verpflichtet, 25 % des ausgeschütteten Gewinns anKapitalertragsteuer einzubehalten und an das für die GmbH zuständige Betriebsfinanzamtabzuführen.131

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