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UFS Modul C Zusammenfassungneu.pdf

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Unternehmerführerschein <strong>Modul</strong> C ‐ Zusammenfassung• Dauernde Unfähigkeit: Ist der Arbeitnehmer dauerhaft unfähig, seine Pflichten aus demArbeitsvertrag zu erfüllen, kann er entlassen werden. Die Unfähigkeit kann physisch (zBunfallbedingter dauerhafter körperlicher Schaden), psychisch oder rechtlich (zB durch Entzug desFührerscheins bei einem Berufskraftfahrer) bedingt sein. Jede gerechtfertigte Entlassung beendet dasArbeitsverhältnis am Entlassungstag. Auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Bezahlung entfällt abdiesem Zeitpunkt.Entlassungen können durch den Arbeitnehmer angefochten werden. Bestimmte Personengruppengenießen einen besonderen Bestandschutz. Zu diesen besonders geschützten Arbeitnehmergruppenzählen Mütter, Wehrund Zivildiener, begünstigte Behinderte und Belegschaftsfunktionäre(Betriebsräte). Ein weiterer wichtiger Schutzbereich des Arbeitsrechts ist der Schutz desArbeitnehmers vor Überforderung. Daher wird der Umfang der Arbeit durch zwingende gesetzlicheBestimmungen begrenzt. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich nicht mehr vom Arbeitnehmerverlangen, als diese gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen. Die Begrenzung des Arbeitsumfangszeigt sich in drei unterschiedlichen Bereichen. Das Arbeitszeitrecht schreibt überbetrieblichHöchstgrenzen der Arbeitszeit zum Schutze der Arbeitnehmer vor. Das Ausmaß derNormalarbeitszeit ist grundsätzlich 40 Stunden pro Woche. 40 Stunden sind als „Nettoarbeitszeit“ zuverstehen. Daher zählen Ruhepausen („Mittagspause“) nicht dazu. Der Arbeitnehmer hat aberAnspruch auf bestimmte Ruhepausen: zB Mindestruhepause von 30 Minuten bei einem Arbeitstagvon über sechs Stunden, Wochenendruhe, Feiertagsruhe. Es bestehen aber wichtige Ausnahmen, beideren Vorliegen auch Wochenend‐ oder Feiertagsarbeit erlaubt sind!UrlaubsanspruchDer gesetzliche Mindesturlaub beträgt grundsätzlich 30 Werktage je Arbeitsjahr, ab dem 26.Urlaubsjahr 36 Werktage.Beschäftigungsverbote – KarenzansprücheDer zulässige Arbeitumfang wird bei bestimmten Personengruppen besonders eingeschränkt. FürJugendliche gelten zB bestimmte Verwendungsschutzbestimmungen, für Kinder und grundsätzlichauch für werdende bzw. stillende Mütter besteht überhaupt ein Beschäftigungsverbot. Vonbesonderer praktischer Bedeutung ist auch der Anspruch auf Karenzurlaub von Müttern und Vätern.Für den Karenzurlaub ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht nötig.1.4.3 Das KollektivarbeitsrechtDas Kollektivarbeitsrecht folgt dem Gedanken „gemeinsam sind wir stärker“. In diesem Bereichhaben vor allem Interessenvertretungen große Bedeutung. Um den Arbeitnehmer bestmöglich zuschützen, werden branchenübergreifende und betriebsübergreifende Vereinbarungen getroffen.Besonders wichtig für die wirtschaftliche Praxis sind Kollektivverträge.Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Interessenvereinigung der Arbeitnehmer(eine Gewerkschaft oder die Kammer für Arbeiter und Angestellte) und einer Interessenvereinigungder Arbeitgeber (vor allem die Wirtschaftskammer Österreich). Im Kollektivvertrag erfolgte diebranchenübergreifende Regelung des Inhalts137

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