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UFS Modul C Zusammenfassungneu.pdf

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Unternehmerführerschein <strong>Modul</strong> C ‐ ZusammenfassungUnternehmen ab. Wenn ein Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommen kann, wie etwa im Fallvon Krankheit, Mutterschutz oder Karenz, wird das Entgelt weiterbezahlt.Unselbstständig Erwerbstätige sind in persönlicher und wirtschaftliche Unterordnung undAbhängigkeit in einem Unternehmen tätig. Zu den unselbstständigen Erwerbspersonengehören neben den Beschäftigen (Arbeiter, Angestellte und Beamte) auch jene Arbeitslosen,die zu den registrierten Arbeitssuchenden zählen. In Österreich sind rund 3,2 Mio.unselbstständig Beschäftigte, wobei die meisten in Wien, gefolgt von Oberösterreich,Niederösterreich und der Steiermark arbeiten. Bei unselbstständigen Arbeitsverhältnissenwird nach dem Umfang der Anstellung unterschieden zwischen:• Vollzeitbeschäftigung,• Teilzeitbeschäftigung (die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter der gesetzlichen oderkollektivvertraglichen Normalarbeitszeit) und• geringfügiger Beschäftigung (Sonderform der Teilzeitbeschäftigung, bei der die Entlohnungunter der einkommenssteuerrelevanten Grenze liegt). Alle Abweichungen von dauerhaften,kontinuierlichen Vollzeitbeschäftigungen mit geregelter Normalarbeitszeit(„Normalarbeitverhältnis“) werden als „atypische Beschäftigungsverhältnisse“ bezeichnetund verzeichnen seit Anfang der 1980er Jahr ein starker Anstieg in Europa zu verzeichnenist. Die Bandbreite der atypischen Arbeitsverhältnisse ist groß. So zählen etwa die bereitserwähnten Teilzeit- und geringfügigen Beschäftigungen dazu. Auch Arbeitsverhältnisse, dienur auf eine bestimmte Zeit (zB auf sechs Monate) abgeschlossen werden, gehören zu denatypischen Beschäftigungen und werden als befristete Dienstverhältnisse bezeichnet.Weitere Sonderformen für Dienstverhältnisse sind die (Tele-)Heimarbeit(hierbei ist der Arbeitsplatz zu Hause und die Verbindung zum Büro wir etwa durchInformations- und Kommunikationstechnologie wie das Internet aufrechterhalten) und Leihbzw.Zeitarbeit (hier werden Arbeitskräfte für einen bestimmten Zeitraum an andereUnternehmen „vermietet“). Selbstständig Erwerbstätige sind alle jene, die unter eigenemunternehmerischen Risiko freie Verfügungsmöglichkeit über ihre Arbeitskraft haben und ihreTätigkeit, Arbeitszeit und den Arbeitsort weitestgehend frei gestalten. SelbstständigErwerbstätige sind gegenüber dem Auftraggeber, also dem Kunden, nichtweisungsgebunden. Man legt selbst fest, wann, wo und wie man die Arbeit verrichtenmöchte. Ein Elektriker, der neue Elektroleitungen in einem fremden Unternehmen verlegt,wird zwar auf Kundenwünsche Rücksicht nehmen, er arbeitet aber eigenständig undunabhängig vom betrieblichen Ablauf seines Auftraggebers. Dies bedeutet auch, dass vonselbstständig Erwerbstätigen eigene unternehmerische Initiativen ausgehen. Der Elektrikersucht sich selbst aktiv Kunden. Selbstständige tragen aber auch das Unternehmerrisiko.Das ist jenes Risiko, einen Verlust zu erwirtschaften und dadurch eingesetztes Geld zuverlieren. Daher haben Selbstständige auch kein festes Entgelt, keinen Anspruch auf Urlaubund keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Zu den selbstständigen Erwerbstätigen zählengewerbliche Tätigkeiten und freiberufliche Tätigkeiten. Zu letzteren zählen allewissenschaftlichen, beratenden, künstlerischen, unterrichtenden Berufe wie zB Ärzte,Rechtsanwälte, Notare, Architekten, usw. Bis Anfang des 21. Jahrhunderts ist die Anzahl derSelbstständigen ständig zurückgegangen. 1960 waren noch 29,3 % der Erwerbstätigenselbstständig.7

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