Stand der Ursachen - Mitteldeutsche Psychiatrietage 2011
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Symposiumsvortrag 10.09.<strong>2011</strong> 14:30:00<br />
X. Forensik-Symposium: Mör<strong>der</strong> können wir alle werden - forensisch psychophathologische Aspekte des Int<br />
Der erweiterte Suizid<br />
M. Lammel, Halle/Saale<br />
Eine Typologie des misslungenen erweiterten Suizids, die die Beurteilung <strong>der</strong> strafrechtlichen Verantwortlichkeit<br />
tragen soll, erfor<strong>der</strong>t die Bestimmung <strong>der</strong> allgemeinen Motivlage als Voraussetzung für die Rede vom<br />
misslungenen erweiterten Suizid, und die Bestimmung des Stellenwertes von psychischen Störungen, <strong>der</strong><br />
spezifischen Motivlage sowie die Beschrei-bung von situagen-peristatischen Faktoren als Voraussetzung für die<br />
Unterscheidung <strong>der</strong> drei Prägnanztypen - psychotisch (motivierter) erweiterter Suizid, - psychopathologisch (nichtpsychotisch)<br />
teilmotivierter erweiterter Suizid, - nicht-psychopathologisch motivierter erweiterter Suizid, die als<br />
heuristische Orientierungspunkte für empirisch begründete Aussagen zur Verantwortungsfähigkeit hilfreich sein<br />
können. Mit <strong>der</strong> Typologie soll dem Erfor<strong>der</strong>nis Rechnung getragen werden, dass es immer von <strong>der</strong> Ausprägung<br />
<strong>der</strong> den Freiheitsverlust bedingenden psychopathologischen Faktoren abhängt, ob Voraussetzungen für die<br />
Diskussion vermin<strong>der</strong>ter o<strong>der</strong> aufgehobener Schuldfähigkeit gegeben sind, nicht aber von <strong>der</strong> Motivation, die zwar<br />
als pseudo-altruistisches Motiv charakteristisch für depressiv-psychotische Verfassungen und Verstimmungen<br />
sein kann, <strong>der</strong>en Normabweichung aber erst einmal keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines<br />
psychopathologischen Syndroms zulässt. Während mit <strong>der</strong> Feststellung des Misslingens eines psychotisch<br />
motivierten erweiterten Suizids o<strong>der</strong> eines nicht-psychopathologisch motivierten erweiterten Suizids letztlich die<br />
Schlussfolgerungen vorgegeben werden, die hinsichtlich <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Einsichts- und/o<strong>der</strong><br />
Steuerungsfähigkeit zu z iehen sind, ist bei Vorliegen eines psychopathologisch (nicht-psychotisch) teilmotivierten<br />
erweiterten Suizids in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Ausmaße eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Steuerungsfähigkeit zu begründen ist.<br />
8. <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Psychiatrietage</strong> | 53