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KARLSRUHE: Kultur und Wirtschaft in Stadt und Region ...

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1 <strong>Kultur</strong> als Teil der <strong>Stadt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Region</strong>alwirtschaft<br />

1.1 Def<strong>in</strong>itionen <strong>und</strong> Abgrenzungen<br />

1.1.1 Der <strong>Kultur</strong>sektor<br />

KUKA II verwendet gr<strong>und</strong>sätzlich die gleiche Abgrenzung des <strong>Kultur</strong>sektors, die<br />

bereits <strong>in</strong> KUKA I benutzt worden ist – mit e<strong>in</strong>er Ausnahme: der Bereich Sport wird,<br />

aus sicherlich unmittelbar e<strong>in</strong>sichtigen Gründen, ausgeklammert. Wiederum wird<br />

auch der gesamte <strong>Kultur</strong>sektor <strong>in</strong> den kulturellen Kernbereich, der die<br />

<strong>Kultur</strong><strong>in</strong>stitutionen <strong>und</strong> -aktivitäten zur Schaffung, Darbietung <strong>und</strong> Erhaltung von<br />

künstlerischen Werken umfasst, <strong>und</strong> <strong>in</strong> die „vor- <strong>und</strong> nachgelagerten“ Bereiche<br />

untergliedert – das s<strong>in</strong>d diejenigen „<strong>Wirtschaft</strong>szweige, die dadurch eng mit dem<br />

Kernbereich verb<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d, dass sie e<strong>in</strong>erseits die Voraussetzungen der<br />

künstlerisch-kulturellen Tätigkeiten schaffen [...], andererseits sich mit der<br />

Verbreitung von bestehenden Kunst- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>gütern befassen“ (KUKA I, S. 7/8).<br />

Gleichwohl s<strong>in</strong>d wegen der mehrfachen gr<strong>und</strong>legenden Änderungen <strong>in</strong> den<br />

Erfassungssystematiken der offiziellen Statistik 9 die Vergleichbarkeit der<br />

Ergebnisse der beiden Untersuchungen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e lückenlose Fortschreibung der<br />

Entwicklungen der Unternehmenszahlen, der Umsätze <strong>und</strong> der Beschäftigung seit<br />

den 80er Jahren nur bed<strong>in</strong>gt gewährleistet.<br />

I Der kulturelle Kernbereich<br />

Wir untergliedern den kulturellen Kernbereich auf Basis der Umsatzsteuerstatistik<br />

<strong>in</strong> die folgenden sieben Teilbereiche (s. Übersicht 1):<br />

• Museen <strong>und</strong> Bibliotheken<br />

Unter diese Oberbegriffe werden nicht nur die Museen, Bibliotheken <strong>und</strong> Archive<br />

e<strong>in</strong>geordnet, sondern auch die Ausstellungen bildender Kunst sowie die Bereiche<br />

Denkmalschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege sowie der Betrieb von botanischen <strong>und</strong><br />

zoologischen Gärten sowie Naturparks.<br />

• Hörfunk <strong>und</strong> Fernsehen<br />

Hierher gehören die Aktivitäten der Hörfunk- <strong>und</strong> Fernsehanstalten sowie die<br />

Herstellung von Hörfunk- <strong>und</strong> Fernsehprogrammen durch kommerzielle<br />

Produktionse<strong>in</strong>richtungen.<br />

• Selbständige Künstler <strong>und</strong> Schriftsteller<br />

Hierunter werden die Leistungen aller selbständigen <strong>Kultur</strong>schaffenden erfasst: der<br />

bildenden Künstler <strong>und</strong> Künstler der angewandten Kunstbereiche (Restauratoren<br />

<strong>und</strong> Designer), der Komponisten <strong>und</strong> Musikbearbeiter, der (selbständigen!)<br />

9 E<strong>in</strong>führung der NACE-Klassifikation der <strong>Wirtschaft</strong>szweige (Nomenclature Générale des<br />

Activités Économiques dans les Communautés Européennes) 1993; mehrfache<br />

Änderung der Umsatzgrenzwerte für die E<strong>in</strong>beziehung von Unternehmen <strong>in</strong> die<br />

Umsatzsteuerstatistik; Änderung der Klassifikation der <strong>Wirtschaft</strong>szweige für die<br />

Beschäftigtenstatistik 1998.<br />

Karlsruhe: <strong>Kultur</strong>wirtschaftsbericht II

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