KARLSRUHE: Kultur und Wirtschaft in Stadt und Region ...
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1 <strong>Kultur</strong> als Teil der <strong>Stadt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Region</strong>alwirtschaft<br />
1.1 Def<strong>in</strong>itionen <strong>und</strong> Abgrenzungen<br />
1.1.1 Der <strong>Kultur</strong>sektor<br />
KUKA II verwendet gr<strong>und</strong>sätzlich die gleiche Abgrenzung des <strong>Kultur</strong>sektors, die<br />
bereits <strong>in</strong> KUKA I benutzt worden ist – mit e<strong>in</strong>er Ausnahme: der Bereich Sport wird,<br />
aus sicherlich unmittelbar e<strong>in</strong>sichtigen Gründen, ausgeklammert. Wiederum wird<br />
auch der gesamte <strong>Kultur</strong>sektor <strong>in</strong> den kulturellen Kernbereich, der die<br />
<strong>Kultur</strong><strong>in</strong>stitutionen <strong>und</strong> -aktivitäten zur Schaffung, Darbietung <strong>und</strong> Erhaltung von<br />
künstlerischen Werken umfasst, <strong>und</strong> <strong>in</strong> die „vor- <strong>und</strong> nachgelagerten“ Bereiche<br />
untergliedert – das s<strong>in</strong>d diejenigen „<strong>Wirtschaft</strong>szweige, die dadurch eng mit dem<br />
Kernbereich verb<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d, dass sie e<strong>in</strong>erseits die Voraussetzungen der<br />
künstlerisch-kulturellen Tätigkeiten schaffen [...], andererseits sich mit der<br />
Verbreitung von bestehenden Kunst- <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong>gütern befassen“ (KUKA I, S. 7/8).<br />
Gleichwohl s<strong>in</strong>d wegen der mehrfachen gr<strong>und</strong>legenden Änderungen <strong>in</strong> den<br />
Erfassungssystematiken der offiziellen Statistik 9 die Vergleichbarkeit der<br />
Ergebnisse der beiden Untersuchungen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e lückenlose Fortschreibung der<br />
Entwicklungen der Unternehmenszahlen, der Umsätze <strong>und</strong> der Beschäftigung seit<br />
den 80er Jahren nur bed<strong>in</strong>gt gewährleistet.<br />
I Der kulturelle Kernbereich<br />
Wir untergliedern den kulturellen Kernbereich auf Basis der Umsatzsteuerstatistik<br />
<strong>in</strong> die folgenden sieben Teilbereiche (s. Übersicht 1):<br />
• Museen <strong>und</strong> Bibliotheken<br />
Unter diese Oberbegriffe werden nicht nur die Museen, Bibliotheken <strong>und</strong> Archive<br />
e<strong>in</strong>geordnet, sondern auch die Ausstellungen bildender Kunst sowie die Bereiche<br />
Denkmalschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege sowie der Betrieb von botanischen <strong>und</strong><br />
zoologischen Gärten sowie Naturparks.<br />
• Hörfunk <strong>und</strong> Fernsehen<br />
Hierher gehören die Aktivitäten der Hörfunk- <strong>und</strong> Fernsehanstalten sowie die<br />
Herstellung von Hörfunk- <strong>und</strong> Fernsehprogrammen durch kommerzielle<br />
Produktionse<strong>in</strong>richtungen.<br />
• Selbständige Künstler <strong>und</strong> Schriftsteller<br />
Hierunter werden die Leistungen aller selbständigen <strong>Kultur</strong>schaffenden erfasst: der<br />
bildenden Künstler <strong>und</strong> Künstler der angewandten Kunstbereiche (Restauratoren<br />
<strong>und</strong> Designer), der Komponisten <strong>und</strong> Musikbearbeiter, der (selbständigen!)<br />
9 E<strong>in</strong>führung der NACE-Klassifikation der <strong>Wirtschaft</strong>szweige (Nomenclature Générale des<br />
Activités Économiques dans les Communautés Européennes) 1993; mehrfache<br />
Änderung der Umsatzgrenzwerte für die E<strong>in</strong>beziehung von Unternehmen <strong>in</strong> die<br />
Umsatzsteuerstatistik; Änderung der Klassifikation der <strong>Wirtschaft</strong>szweige für die<br />
Beschäftigtenstatistik 1998.<br />
Karlsruhe: <strong>Kultur</strong>wirtschaftsbericht II