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Schulentwicklungsplan - Landkreis Limburg-Weilburg

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5. Quantitativer Teil – Teil C (Förderschulen)<br />

5.1 Förderschulen und Fördermaßnahmen<br />

Durch das 3. Gesetz zur Qualitätssicherung in Hessischen Schulen, das in seinen<br />

Hauptteilen am 01.08.2005 in Kraft getreten ist, tragen die ehemaligen „Sonderschulen“<br />

die Bezeichnung „Förderschulen“.<br />

5.2 Bestehendes Angebot<br />

Das Förderschulwesen des Kreises ist derzeit durch folgende Merkmale gekennzeichnet:<br />

▪ ein flächendeckendes und ausreichendes Angebot von Schulen für Lernhilfe,<br />

▪ ein zentrales Angebot in der Erziehungshilfe mit der Albert-Schweitzer-Schule in<br />

<strong>Limburg</strong> und dezentrale Angebote mit drei Außenstellen an allgemein bildenden<br />

Schulen,<br />

▪ zwei Standorte für praktisch Bildbare, die sich in der Qualität der sächlichen<br />

Ausstattung deutlich unterscheiden: Der Kreis hat eine gut ausgestattete Schule in<br />

<strong>Limburg</strong> (Astrid-Lindgren-Schule) und eine Schule mit dringendem Verbesserungsbedarf<br />

der räumlichen und sächlichen Bedingungen (Walderbachschule in <strong>Weilburg</strong>).<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> gibt es derzeit folgende Förderschulangebote (Tabelle 1):<br />

Tabelle 1<br />

Förderschulen<br />

Schülerzahlen<br />

2002/2003 2006/2007<br />

Schulen für Lernhilfe<br />

Albert-Schweitzer-Schule <strong>Limburg</strong> 248 198<br />

Windhofschule <strong>Weilburg</strong> 119 117<br />

Schulen für praktisch Bildbare<br />

Astrid-Lindgren-Schule <strong>Weilburg</strong> 83 88<br />

Walderbachschule <strong>Weilburg</strong> 40 38<br />

Schule für Hörgeschädigte<br />

Freiherr-von-Schütz-Schule (LWV) Bad Camberg 224 241<br />

Schule für Erziehungshilfe<br />

Albert-Schweitzer-Schule <strong>Limburg</strong> 78 70<br />

Schule für Körperbehinderte<br />

Windhofschule <strong>Weilburg</strong> 16 17<br />

Quelle: CDROM des Fachbereichs Va – Schule, Sport, Senioren zur Schülerprognose 2006/07 – 2011/12<br />

5.3 Allgemeines<br />

Schüler mit einem besonderen Hilfsbedarf haben Anspruch auf sonderpädagogische<br />

Förderung. Dieser Förderbedarf wird je nach individueller Situation durch entsprechende<br />

Maßnahmen in den allgemeinen Schulen oder in den unterschiedlichen Formen der<br />

Förderschule erfüllt (vgl. § 49 HSchG).<br />

Förderschulen unterscheiden sich in Schulformen mit einer den allgemein bildenden<br />

Schulen entsprechenden Zielsetzung (A) und in solche mit abweichender Zielsetzung (B).<br />

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