Schulentwicklungsplan - Landkreis Limburg-Weilburg
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Tabelle 12: Schülerzahlenentwicklung (LH+EH)<br />
Schuljahr Schülerzahl<br />
2007/08 17<br />
2008/09 16<br />
2009/10 17<br />
2010/11 15<br />
2011/12 16<br />
Quelle: CDROM des Fachbereichs Va – Schule, Sport, Senioren zur Schülerprognose 2006/07 – 2011/12<br />
Im Schuljahr 2006/07 besuchen drei Schüler außerhalb des Kreises Schulen für<br />
Körperbehinderte mit Internatsunterbringung:<br />
▪ 2 Kinder die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main,<br />
▪ 1 Kind die Karl-Preising-Schule in Bad Arolsen.<br />
5.10 Schulen für Hörgeschädigte / Sehbehinderte / Blinde<br />
Der Bedarf des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> wird überregional abgedeckt. Sofern keine<br />
Integrationsmaßnahme erfolgen kann, besuchen Kinder Schulen anderer Träger und<br />
Bundesländer; im Schuljahr 2006/07 wie folgt:<br />
a) Schulen für Hörgeschädigte<br />
• Hörgeschädigte Kinder aus dem Kreisgebiet werden in der Freiherr-von-Schütz-<br />
Schule (Schule des Landeswohlfahrtsverbandes) in Bad Camberg unterrichtet. Im<br />
Schuljahr 2006/07 besuchen 117 Schüler des LK <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> die Schule. Die<br />
Grenzen zwischen der Schule für Hörgeschädigte und der Sprachheilschule sind<br />
fließend. Immer mehr Kinder mit auditiven Wahrnehmungsstörungen, die eine<br />
Sprachbeeinträchtigung nach sich ziehen, werden in der Freiherr-von-Schütz-<br />
Schule beschult. Der Kreis hat keine eigene Sprachheilschule.<br />
• Die Freiherr-von-Schütz-Schule bietet als sonderpädagogisches Beratungs- und<br />
Förderzentrum auch ambulante Betreuung von hörgeschädigten Kindern an, die<br />
allgemein bildende Schulen besuchen.<br />
b) Schulen für Sehbehinderte, Schulen für Blinde (z. T. mit Internatsunterbringung)<br />
• 1 Kind die Carl-Strehl-Schule Marburg<br />
• 2 Schüler die Johann-Peter-Schäfer-Schule Friedberg<br />
• 1 Kind die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied<br />
5.11 Schule für Kranke<br />
Es besteht kein Regelungsbedarf seitens des Schulträgers. Eine Schule im Kreis ist nicht<br />
vorhanden. Eventuelle Einzelfälle werden an Kliniken angesiedelten Schulen für Kranke<br />
außerhalb des Kreises beschult. Zur Beschulung langzeitkranker Schüler werden Lehrer<br />
nach Einteilung des Staatlichen Schulamtes nach Hause oder ins Krankenhaus geschickt.<br />
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