Schulentwicklungsplan - Landkreis Limburg-Weilburg
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Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das<br />
sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Kinder, die nach<br />
dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die<br />
Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter<br />
Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes des<br />
Kindes und des schulärztlichen Gutachtens.<br />
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Zurückstellung von schulpflichtigen Kindern<br />
möglich.<br />
Kinder mit Migrationshintergrund, auch Spätaussiedler, die nicht über die für den<br />
Unterricht erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen,<br />
erhalten besondere schulische Fördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache<br />
oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse. Gegebenenfalls kann die<br />
Teilnahme am Unterricht für ein Jahr zurückgestellt werden, mit der Verpflichtung zum<br />
Besuch eines schulischen Sprachkurses.<br />
Dauer der Grundschule: 4 Jahre, mit Eingangsstufe 5 Jahre.<br />
Die Situation der Grundschulen im Kreis <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> ist strukturell unterschiedlich<br />
ausgeprägt: Im ehemaligen Oberlahnkreis bestehen – mit Ausnahme der Planungsregion<br />
Beselich-Runkel-Villmar – in der Regel recht stabile Grundschulen, da bereits in den<br />
sechziger und siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts kleinere Grundschulen<br />
zugunsten größerer Standorte zusammengelegt wurden.<br />
Im ehemaligen Kreis <strong>Limburg</strong> sind – mit Ausnahme der Gemeinde Hünfelden – oftmals<br />
sehr viele kleine Grundschulen anzutreffen (in vielen Westerwald-Gemeinden, aber auch<br />
im Südkreis), die in den nächsten Jahren in vielen Fällen jahrgangsübergreifend<br />
unterrichten müssen, da aufgrund der demographischen Entwicklung und des Rückgangs<br />
der Geburtenzahlen teilweise Klassenstärken von unter 10 Schülern in einzelnen<br />
Jahrgangsstufen anzutreffen sind (z. B. Waldbrunn-Lahr, Selters / Haintchen).<br />
Eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Struktur der Grundschulen im Kreis<br />
<strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong>, die nicht Gegenstand dieser Untersuchung ist, wird in einer<br />
Fortschreibung dieses <strong>Schulentwicklungsplan</strong>s vorgenommen werden müssen.<br />
3.2.1 Vorklassen / Kleinklassen / Sprachheilklassen<br />
In eine Vorklasse können mit Zustimmung der Eltern Kinder aufgenommen werden, die<br />
zurückgestellt wurden. Ziel der Vorklasse ist es, die Kinder insoweit zu fördern, dass sie in<br />
der Jgst. 1 erfolgreich mitarbeiten können. Vorklassen werden von Sozialpädagogen<br />
geleitet. In den Jgst. 1 und 2 unterstützen sie den Unterricht mit sozialpädagogischen<br />
Methoden. Vorklassen sind Bestandteil der Grundschulen.<br />
Nach Aussagen des Staatlichen Schulamts (Nachricht vom 27.03.06 an den<br />
Kreisausschuss des Kreises <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong>) „hat sich die gegenwärtige Organisation<br />
von Vorklassen, Kleinklassen und Sprachheilklassen im Bereich des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> grundsätzlich bewährt“ und sollte in einer Fortschreibung des<br />
<strong>Schulentwicklungsplan</strong>s aufgenommen werden.<br />
Die Zahl der Vorklassen wird gem. § 145 (2) auf acht festgelegt. Zurzeit bestehen<br />
Vorklassen (§ 18 (1) HSchG) an folgenden Grundschulen:<br />
▪ Grundschule Lindenholzhausen<br />
▪ Leo-Sternberg-Schule <strong>Limburg</strong><br />
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