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Schulentwicklungsplan - Landkreis Limburg-Weilburg

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Ähnlich unterschiedlich wie die Definitionen von Schulsozialarbeit ausfallen, sind deren<br />

konzeptionelle Grundlagen und auch deren Finanzierung. So vertritt beispielsweise der<br />

Deutsche <strong>Landkreis</strong>tag die Ansicht, dass „Schulsozialarbeit“ der Intention nach in den<br />

Hoheitsbereich der Länder fällt und im Rahmen der kultusministeriellen Förderung<br />

getragen werden müsste. Demgegenüber vertreten andere Interessenverbände die<br />

Ansicht, rechtliche Grundlagen ergäben sich insbesondere aus dem Kinder- und<br />

Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und seien hier vorwiegend unter § 13 SGB VIII<br />

(Jugendsozialarbeit) zu subsumieren. Daraus ergibt sich zunächst allerdings nur ein<br />

individueller Anspruch junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen<br />

oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf<br />

Unterstützung angewiesen sind. Ein ableitbarer Anspruch auf institutionelle Förderung<br />

wird im Allgemeinen verneint.<br />

3.9.2 Schulsozialarbeit im <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong><br />

Durch Beschluss des Kreistages vom 15.02.2002 wurden im Jugendhilfeetat des Kreises<br />

erstmalig Mittel für Schulsozialarbeit bereitgestellt. Darauf folgend wurde eine Projektidee<br />

entwickelt und dem Jugendhilfeausschuss des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> am<br />

24.06.2002 vorgestellt. Sie sah Folgendes vor:<br />

▪ Ziel „Projekt zur Einführung von Schulsozialarbeit im <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<br />

<strong>Weilburg</strong>“<br />

▪ Projektleitung Kreisjugendamt <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong><br />

▪ Projektträger Jugendbildungswerk <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> sowie Gesellschaft für<br />

Ausbildung und Beschäftigung.<br />

In der ersten Projektphase wurden drei unterschiedliche Schulen als Kooperationspartner<br />

gewonnen: Albert-Schweitzer-Schule in <strong>Limburg</strong>, Heinrich-von-Gagern-Schule in <strong>Weilburg</strong><br />

und Mittelpunktschule Goldener Grund in Selters.<br />

Beginnend mit dem Schuljahr 2002/2003 wurde eine hauptamtliche Fachkraft<br />

(Schulsozialarbeiter) gleichmäßig zu je einem Drittel seiner Arbeitszeit (38,5<br />

Wochenstunden) in den Dienst der jeweiligen Schule gestellt. Die operativen Ziele wurden<br />

zwischen der Projektleitung, dem Projektträger und den jeweiligen Schulen individuell<br />

abgestimmt und orientierten sich am Bedarf der Schüler/innen, Lehrer/innen bzw. der<br />

Eltern.<br />

Nachdem der Kreistag auch in der Folgezeit weitere Mittel bereitstellte, wurde die<br />

Konzeption fortgeschrieben. Vom Sommer 2004 bis zum Sommer 2006 wurden allerdings<br />

nur noch zwei Schulen (Westerwaldschule in Waldernbach und Johann-Wolfgang-von-<br />

Goethe-Schule in <strong>Limburg</strong>) als Kooperationspartner ausgewählt. Dort war die Fachkraft<br />

für Schulsozialarbeit jeweils mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit<br />

eingesetzt. Grundlage der Fortschreibung war der Beschluss des<br />

Jugendhilfeausschusses vom 16.12.2003.<br />

In der dritten, derzeit laufenden Projektphase, die – vorbehaltlich der Bereitstellung<br />

weiterer Haushaltsmittel – vom Sommer 2006 bis zum Sommer 2008 durchgeführt<br />

werden soll, erfolgte die erneute Fortschreibung des Projektes und die Auswahl der<br />

beiden Schulstandorte in Dauborn (Freiherr-vom-Stein-Schule) und Waldbrunn<br />

(Grundschule in Waldbrunn-Lahr). Die Entscheidung erfolgte in der Sitzung des<br />

Jugendhilfeausschusses am 16.02.2006.<br />

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