Schulentwicklungsplan - Landkreis Limburg-Weilburg
Schulentwicklungsplan - Landkreis Limburg-Weilburg
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Ähnlich unterschiedlich wie die Definitionen von Schulsozialarbeit ausfallen, sind deren<br />
konzeptionelle Grundlagen und auch deren Finanzierung. So vertritt beispielsweise der<br />
Deutsche <strong>Landkreis</strong>tag die Ansicht, dass „Schulsozialarbeit“ der Intention nach in den<br />
Hoheitsbereich der Länder fällt und im Rahmen der kultusministeriellen Förderung<br />
getragen werden müsste. Demgegenüber vertreten andere Interessenverbände die<br />
Ansicht, rechtliche Grundlagen ergäben sich insbesondere aus dem Kinder- und<br />
Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und seien hier vorwiegend unter § 13 SGB VIII<br />
(Jugendsozialarbeit) zu subsumieren. Daraus ergibt sich zunächst allerdings nur ein<br />
individueller Anspruch junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen<br />
oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf<br />
Unterstützung angewiesen sind. Ein ableitbarer Anspruch auf institutionelle Förderung<br />
wird im Allgemeinen verneint.<br />
3.9.2 Schulsozialarbeit im <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong><br />
Durch Beschluss des Kreistages vom 15.02.2002 wurden im Jugendhilfeetat des Kreises<br />
erstmalig Mittel für Schulsozialarbeit bereitgestellt. Darauf folgend wurde eine Projektidee<br />
entwickelt und dem Jugendhilfeausschuss des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> am<br />
24.06.2002 vorgestellt. Sie sah Folgendes vor:<br />
▪ Ziel „Projekt zur Einführung von Schulsozialarbeit im <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<br />
<strong>Weilburg</strong>“<br />
▪ Projektleitung Kreisjugendamt <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong><br />
▪ Projektträger Jugendbildungswerk <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> sowie Gesellschaft für<br />
Ausbildung und Beschäftigung.<br />
In der ersten Projektphase wurden drei unterschiedliche Schulen als Kooperationspartner<br />
gewonnen: Albert-Schweitzer-Schule in <strong>Limburg</strong>, Heinrich-von-Gagern-Schule in <strong>Weilburg</strong><br />
und Mittelpunktschule Goldener Grund in Selters.<br />
Beginnend mit dem Schuljahr 2002/2003 wurde eine hauptamtliche Fachkraft<br />
(Schulsozialarbeiter) gleichmäßig zu je einem Drittel seiner Arbeitszeit (38,5<br />
Wochenstunden) in den Dienst der jeweiligen Schule gestellt. Die operativen Ziele wurden<br />
zwischen der Projektleitung, dem Projektträger und den jeweiligen Schulen individuell<br />
abgestimmt und orientierten sich am Bedarf der Schüler/innen, Lehrer/innen bzw. der<br />
Eltern.<br />
Nachdem der Kreistag auch in der Folgezeit weitere Mittel bereitstellte, wurde die<br />
Konzeption fortgeschrieben. Vom Sommer 2004 bis zum Sommer 2006 wurden allerdings<br />
nur noch zwei Schulen (Westerwaldschule in Waldernbach und Johann-Wolfgang-von-<br />
Goethe-Schule in <strong>Limburg</strong>) als Kooperationspartner ausgewählt. Dort war die Fachkraft<br />
für Schulsozialarbeit jeweils mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit<br />
eingesetzt. Grundlage der Fortschreibung war der Beschluss des<br />
Jugendhilfeausschusses vom 16.12.2003.<br />
In der dritten, derzeit laufenden Projektphase, die – vorbehaltlich der Bereitstellung<br />
weiterer Haushaltsmittel – vom Sommer 2006 bis zum Sommer 2008 durchgeführt<br />
werden soll, erfolgte die erneute Fortschreibung des Projektes und die Auswahl der<br />
beiden Schulstandorte in Dauborn (Freiherr-vom-Stein-Schule) und Waldbrunn<br />
(Grundschule in Waldbrunn-Lahr). Die Entscheidung erfolgte in der Sitzung des<br />
Jugendhilfeausschusses am 16.02.2006.<br />
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