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Schulentwicklungsplan - Landkreis Limburg-Weilburg

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Anmerkung<br />

Heinrich-von-Gagern-<br />

Schule <strong>Weilburg</strong><br />

10. Hauptschuljahr,<br />

Beschluss der Gesamtkonferenz vom 16.07.2004,<br />

Beschluss des Kreistages vom 23.02.2006<br />

Bescheid des<br />

SSA liegt<br />

nicht vor.<br />

1. SchuB-Klasse: Hier erfolgt keine Mitwirkung durch den Kreis.<br />

2. 10. Hauptschuljahr: Die Einrichtung erfolgt nach Beschluss der Gesamtkonferenz mit Zustimmung von SSA und<br />

Schulträger.<br />

3. Aufhebung der Förderstufe: Seit Jahren beschließen hierüber die Schulkonferenzen mit Zustimmung der SSA. Der<br />

Schulträger wird hier nicht beteiligt.<br />

2.3 Neuregelungen des Hessischen Schulgesetzes vom 29.11.2004<br />

2.3.1 Einführung von Richtwerten und Mindestzügigkeiten<br />

Mit dem „Dritten Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen“ vom 29.11.2004<br />

sind wesentliche Rahmenbedingungen für den Inhalt der aktuellen SEP-Fortschreibung<br />

neu geregelt worden. Hierzu zählen in erster Linie die Einführung von Richtwerten<br />

(durchschnittliche Klassengrößen in der Sekundarstufe I und durchschnittliche<br />

Jahrgangsbreiten in der Sekundarstufe II) und Mindestzügigkeiten nach § 144a HSchG,<br />

die für die weitere Entwicklung bzw. Neuerrichtung der Schulen von Bedeutung sind.<br />

Die Mindest- und Höchstzahlen für die Klassengrößen nach der Verordnung vom<br />

03.12.1992 blieben unverändert (Tabelle 2). Die Höchstwerte können um bis zu drei<br />

Schüler überschritten werden.<br />

Tabelle 2<br />

Schulform Schülermindestzahl Schülerhöchstzahl<br />

Grundschule 13 25<br />

Förderstufe 14 27<br />

Hauptschule 13 25<br />

Realschule 16 30<br />

Gymnasium Sekundarstufe I 16 30<br />

Integrierte Gesamtschule 14 27<br />

Quelle: Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen vom 03.<br />

Dezember 1992, Gült. Verz. 721, AB1. 1993 S. 2, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2004 (GVB1. IS. 333).<br />

Die Richtwerte für die durchschnittlichen Klassengrößen in der Sekundarstufe I und<br />

durchschnittlichen Jahrgangsbreiten in der Sekundarstufe II wurden wie folgt festgelegt<br />

(Tabelle 3):<br />

Tabelle 3<br />

Sekundarstufe I<br />

Durchschnittliche<br />

Klassengröße<br />

Förderstufe 23<br />

Hauptschule 17<br />

Realschule 23<br />

Gymnasium 24<br />

Integrierte Gesamtschule 23<br />

Sekundarstufe II<br />

Durchschnittliche<br />

Jahrgangsbreite<br />

Gymnasiale Oberstufen 50<br />

Berufliche Gymnasien 50<br />

Quelle: Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen vom 03.<br />

Dezember 1992, Gült. Verz. 721, AB1. 1993 S. 2, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2004 (GVB1. IS. 333).<br />

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