Schulentwicklungsplan - Landkreis Limburg-Weilburg
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Durch das von der Bundesregierung im Jahr 2003 aufgelegte „Investitionsprogramm<br />
Zukunft Bildung und Betreuung“ (nachfolgend „IZBB“) hat sich die Situation in<br />
Deutschland zum Positiven verändert. Anlass für das Engagement des Bundes waren die<br />
Ergebnisse der verschiedenen vergleichenden PISA-Studien über den Erfolg schulischer<br />
Bildung, in denen der signifikante Zusammenhang von Bildungserfolg und sozialer<br />
Herkunft deutlich wurde. Unter Verweis auf die Erfolge anderer Länder mit einer<br />
ganztägigen schulischen Regelbetreuung setzt man auf eine nachhaltige Verbesserung<br />
des Schulerfolgs und darauf, dass durch die Ganztagsbetreuung eine spürbare<br />
Verminderung des Zusammenhangs von Schulerfolg und sozialer Herkunft erzielt werden<br />
kann.<br />
Das Programm soll die Schaffung einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich<br />
unterstützen und Anstoß geben für ein bedarfsgerechtes Angebot in allen Regionen, ohne<br />
die Verantwortung der Länder und der Schulträger in Frage zu stellen.<br />
Ziel des Programms ist eine nachhaltige Qualitätsverbesserung des Bildungssystems mit<br />
einer gesamtwirtschaftlichen Dimension, um durch eine frühzeitige und individuelle<br />
Förderung aller Potentiale in der Schule einen entscheidenden Beitrag zu einer guten<br />
Qualifizierung möglichst vieler Schüler beizutragen.<br />
Das vorhandene Potential an gut ausgebildeten Schülern soll den steigenden Bedarf an<br />
qualifizierten Erwerbspersonen besser abdecken, zugleich das vorhandene Potential an<br />
gut ausgebildeten Arbeitskräften besser ausschöpfen, um neue und zukunftssichere<br />
Arbeitsplätze zu schaffen. Das Ziel besteht in der Errichtung von bis zu zehntausend<br />
neuen Ganztagsschulen.<br />
Gefördert werden notwendige Investitionen (Neu-, Aus-, Umbau-, Renovierungsmaßnahmen<br />
und Ausstattungsinvestitionen) sowie die mit diesen Investitionen<br />
verbundenen Dienstleistungen. Dazu zählen zum Beispiel Investitionen für neue<br />
Klassenräume, Aufenthaltsräume, Bibliotheken, PC- und Internetausstattungen,<br />
Versorgungsküchen, Speiseräume, Cafeterien, Pausenhöfe mit Spiel- und Sportgeräten,<br />
Experimentierräume für den naturwissenschaftlich-technischen Bereich, Räume für<br />
musisches und praktisches Gestalten, soweit diese Einrichtungen für die ganztätige<br />
Förderung an Schulen oder im Rahmen von ganztägigen Kooperationsmodellen genutzt<br />
werden. Der Zuwendungsempfänger hat 10% der zuwendungsfähigen Kosten zu tragen.<br />
Die Schulen haben für die Organisationsänderung zu einer Ganztagsschule ein Konzept<br />
zu erarbeiten und mit der Antragstellung vorzulegen:<br />
▪ zum Aufbau eines Ganztagsangebots (zum Beispiel für Bibliotheken, Musik- und<br />
Bewegungsangebote),<br />
▪ zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen und Schulen mit<br />
Ganztagsangeboten,<br />
▪ zur Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen und bestehender Schulen mit<br />
Ganztagsangeboten.<br />
In der Richtlinie des Hessischen Kultusministeriums (HKM) vom 01.08.2004 für ganztägig<br />
arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 HSchG wird das „Ganztagsprogramm nach<br />
Maß“ beschrieben, das den sukzessiven Ausbau von Ganztagsschulen vorsieht und auch<br />
den Rahmen für den Ausbau von Schulen mit IZBB-Mitteln vorgibt.<br />
Die oben genannte Richtlinie vom 01.08.04 sieht drei verschiedene Organisationsformen<br />
von ganztägig arbeitenden Schulen vor:<br />
▪ Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung<br />
▪ Kooperative Ganztagsschulen mit offener Konzeption<br />
▪ Kooperative Ganztagsschulen mit gebundener Konzeption.<br />
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