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Schulentwicklungsplan - Landkreis Limburg-Weilburg

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Durch das von der Bundesregierung im Jahr 2003 aufgelegte „Investitionsprogramm<br />

Zukunft Bildung und Betreuung“ (nachfolgend „IZBB“) hat sich die Situation in<br />

Deutschland zum Positiven verändert. Anlass für das Engagement des Bundes waren die<br />

Ergebnisse der verschiedenen vergleichenden PISA-Studien über den Erfolg schulischer<br />

Bildung, in denen der signifikante Zusammenhang von Bildungserfolg und sozialer<br />

Herkunft deutlich wurde. Unter Verweis auf die Erfolge anderer Länder mit einer<br />

ganztägigen schulischen Regelbetreuung setzt man auf eine nachhaltige Verbesserung<br />

des Schulerfolgs und darauf, dass durch die Ganztagsbetreuung eine spürbare<br />

Verminderung des Zusammenhangs von Schulerfolg und sozialer Herkunft erzielt werden<br />

kann.<br />

Das Programm soll die Schaffung einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich<br />

unterstützen und Anstoß geben für ein bedarfsgerechtes Angebot in allen Regionen, ohne<br />

die Verantwortung der Länder und der Schulträger in Frage zu stellen.<br />

Ziel des Programms ist eine nachhaltige Qualitätsverbesserung des Bildungssystems mit<br />

einer gesamtwirtschaftlichen Dimension, um durch eine frühzeitige und individuelle<br />

Förderung aller Potentiale in der Schule einen entscheidenden Beitrag zu einer guten<br />

Qualifizierung möglichst vieler Schüler beizutragen.<br />

Das vorhandene Potential an gut ausgebildeten Schülern soll den steigenden Bedarf an<br />

qualifizierten Erwerbspersonen besser abdecken, zugleich das vorhandene Potential an<br />

gut ausgebildeten Arbeitskräften besser ausschöpfen, um neue und zukunftssichere<br />

Arbeitsplätze zu schaffen. Das Ziel besteht in der Errichtung von bis zu zehntausend<br />

neuen Ganztagsschulen.<br />

Gefördert werden notwendige Investitionen (Neu-, Aus-, Umbau-, Renovierungsmaßnahmen<br />

und Ausstattungsinvestitionen) sowie die mit diesen Investitionen<br />

verbundenen Dienstleistungen. Dazu zählen zum Beispiel Investitionen für neue<br />

Klassenräume, Aufenthaltsräume, Bibliotheken, PC- und Internetausstattungen,<br />

Versorgungsküchen, Speiseräume, Cafeterien, Pausenhöfe mit Spiel- und Sportgeräten,<br />

Experimentierräume für den naturwissenschaftlich-technischen Bereich, Räume für<br />

musisches und praktisches Gestalten, soweit diese Einrichtungen für die ganztätige<br />

Förderung an Schulen oder im Rahmen von ganztägigen Kooperationsmodellen genutzt<br />

werden. Der Zuwendungsempfänger hat 10% der zuwendungsfähigen Kosten zu tragen.<br />

Die Schulen haben für die Organisationsänderung zu einer Ganztagsschule ein Konzept<br />

zu erarbeiten und mit der Antragstellung vorzulegen:<br />

▪ zum Aufbau eines Ganztagsangebots (zum Beispiel für Bibliotheken, Musik- und<br />

Bewegungsangebote),<br />

▪ zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen und Schulen mit<br />

Ganztagsangeboten,<br />

▪ zur Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen und bestehender Schulen mit<br />

Ganztagsangeboten.<br />

In der Richtlinie des Hessischen Kultusministeriums (HKM) vom 01.08.2004 für ganztägig<br />

arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 HSchG wird das „Ganztagsprogramm nach<br />

Maß“ beschrieben, das den sukzessiven Ausbau von Ganztagsschulen vorsieht und auch<br />

den Rahmen für den Ausbau von Schulen mit IZBB-Mitteln vorgibt.<br />

Die oben genannte Richtlinie vom 01.08.04 sieht drei verschiedene Organisationsformen<br />

von ganztägig arbeitenden Schulen vor:<br />

▪ Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung<br />

▪ Kooperative Ganztagsschulen mit offener Konzeption<br />

▪ Kooperative Ganztagsschulen mit gebundener Konzeption.<br />

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