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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Reihe <strong>von</strong> Rechtsstreitigkeiten, die sich mit unterschiedlicher Intensität überinsgesamt 500 Jahre hingezogen hat, ein neuer Ausbruch, der die letzten fünfLebensjahre <strong>Oswalds</strong> <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> wesentlich mitbestimmt hat <strong>und</strong> erst 1449durch einen kommissionellen Schiedsspruch unter der Ägide Herzog Sigm<strong>und</strong>s<strong>von</strong> Tirol zeitweilig beruhigt werden sollte. 2Mutmaßliche Ursachen für diese Auseinandersetzungen sind weniger im Fehlverhaltenbestimmter Personen als in überkommenen Rechtsverhältnissen zu suchen.Eine ursprünglich markgenossenschaftliche Zusammengehörigkeit der später getrenntenParteien, die Bedürfnisse für Vorspanndienste <strong>und</strong> unklare, zum Teilsich widersprechende Weiderechtsregelungen trugen dazu bei, die Verhältnisse aufden waldfreien Hochflächen der Gerichte Ritten <strong>und</strong> Villanders immer wiederzu Streitobjekten zu machen. Dort gab es in Höhenlagen zwischen 1640 <strong>und</strong>2500 Metern ganz oben Schafweiden, immer noch hochgelegen Ochsenalmen,insbesondere für Zugtiere, <strong>und</strong> etwas tiefer die Melk- <strong>und</strong> Mahdalmen, die oftzu bestimmten Höfen gehörten. Von solchen Mahdalmen, die er <strong>und</strong> der Gufidaunerals Gr<strong>und</strong>herren schützen wollen, spricht Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> imvorliegenden Brief.Viehauftrieb auf die Gemeinschaftsalmen war Anfang Juni, er begann vermutlichgerade, als der vorliegende Brief aufgesetzt wurde. Der Abtrieb fand spätestensMitte September, bei Mahdalmen früher statt. <strong>Die</strong> Bewirtschaftung der gemeinenAlm erfolgte mit wenig Personal bei genossenschaftlicher Nutzung <strong>von</strong> Wegen,Wasserstellen, Hütten <strong>und</strong> Geräten sowie gemeinsamer Wartung <strong>von</strong> Zäunen,Stein- <strong>und</strong> Erdwällen zum Schutz des Viehs vor Absturz. Das Recht zur Almnutzunghing an einem seit alters berechtigten Gut oder einer seit alters berechtigtenFamilie, wobei es keine ständischen Unterschiede gab. Seit Ende des 13., Anfangdes 14. Jahrh<strong>und</strong>erts wurde eine Aufteilung zwischen der Rittner <strong>und</strong> der VillandererAlm angestrebt <strong>und</strong> durch Errichtung einer Steinmauer gekennzeichnet,doch behielten beide Seiten Weiderechte auf der jeweils anderen. Das empfandenvor allem die Villanderer als Belastung, weil die Rittner <strong>und</strong> Wangener jedenSommer etwa 90 Tage lang r<strong>und</strong> 900 Stück Großvieh zum Abweiden auf dieAlmen, bis zum 25. Juli auch auf Mahdwiesen trieben. <strong>Die</strong> bis zur Mahd AnfangAugust verbleibende Zeit war zu kurz, um genügend Heu für die Winterfütterungeinzubringen. Streit um Weideplätze, um Daten des Auf- <strong>und</strong> Abtriebs oder umdie Menge <strong>und</strong> Art des Viehs war unausweichlich. 3<strong>Die</strong> Rittner begründeten ihre Mitweiderechte auf der Villanderer Seite mit ihrenVerpflichtungen, genügend Zugvieh für die wichtigste Fernstraße zwischen Mittel-2 Zum Rittner Almstreit <strong>und</strong> speziell zum Zeitabschnitt zwischen 1441–1449siehe F. Rottensteiner, Gericht zum Stein auf dem Ritten, S. 168–184; K.Hinterwaldner, Almwirtschaft <strong>und</strong> Almstreit, Teil II, S. 233–287.3 Zu den allgemeinen Bedingungen der Almwirtschaft siehe K. Hinterwaldner,Amtwirtschaft <strong>und</strong> Almstreit, Teil I, S. 18–219.103

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