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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Nr. 3821442 September 30, HauensteinOswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> teilt den Rittnern mit, der Gamper habeum Entlassung gebeten <strong>und</strong> diese auch erhalten. Er sei deswegen fürdessen Taten nicht mehr verantwortlich.Abschrift, 1.H.15.Jh.; Papier; 220 mm b x 90 mm hGermanisches Nationalmuseum Nürnberg, <strong>Wolkenstein</strong>–Archiv, Fasz. 18Während Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> krank <strong>und</strong> intensiv mit Nachlassfragen nachdem Tod seines Vetters Veit beschäftigt war, haben sich, wie der vorliegendeBrief vermuten lässt, die Rittner über das Schadentrachten eines seiner <strong>Die</strong>nernamens Gamper beschwert. Oswald erklärt sich als nicht zuständig, weil er denGamper auf dessen Wunsch hin am vergangenen Freitag (den 28. September)entlassen habe. Keinesfalls will er für dessen Verhalten verantwortlich sein odergar den (bis zum 11. November versprochenen) Frieden gefährdet sehen. 1Der Gamper dürfte ein Einheimischer gewesen sein. Es gab einen Gamperhofin der Malgrei St. Jakob <strong>von</strong> Barbian <strong>und</strong> einen in Latzfons. 2 Noch heute lebenGamper am Ritten. Der hier Gemeinte ist allerdings kein Hofpächter gewesen,sondern eher ein jüngerer Sohn, der sich auf umliegenden Burgen verdingt hat,möglicherweise als bewaffneter Knecht. <strong>Die</strong>ser Gamper hatte sich <strong>Oswalds</strong> Andeutungenzufolge zuerst irgendwie den Rittnern angeschlossen, ihnen aber dannSchaden zugefügt. Das alles kümmert den Herrn auf Hauenstein wenig, wie erbehauptet.Ich Oswald <strong>von</strong> wolk(e)nstein Ritt(er) / tún ew rittner(e)n zewiss(e)n Das der gampper yecz<strong>und</strong> an dem freytag |1| v(er)gang(e)nvrlaubs an mich begert hat / das ich im aus meine(m) prot auchalso geb(e)n han vn(d) ob ew derselbig |2| hinfur chaine(n) schad(e)nzuczúge od(er) smachaýtt erbútte / das sol an mein schulde sein /vn(d) an all mein fudru(n)g |3| hilff od(er) ratt vngeuarlich zugeen /wan(n) mir nicht zugepúrt haimlich noch offennlich / wid(er) ew noch|4| chainen meine(n) veintt(e)n ze tún des ich v(er)lang(e)n welle oder382 1 Vgl. Nr. 376 <strong>von</strong> 1442 September 17 mit dem Friedensgebot BischofGeorgs.2 E. Dellago / J. Tarneller, Höfenamen, S. 332, Nr. 2759: St. Jakob, Barbian;S. 294, Nr. 2387: Latzfons.285

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