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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Was Nikolaus Hagen mit Vollmacht des Kaspar <strong>von</strong> Gufidaun in der Karwoche1440 als Richter zu Protokoll gibt, ist so umständlich, wie eine Gerichtsverhandlungnach Landrecht eben verlaufen ist. Klage, Widerreden <strong>und</strong> Gerichtsbeschlüssesind aber durchaus erkennbar: Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> klagt zum wiederholtenMal wegen 10 Mark, die vormals aus dem Nachlass seiner Schwester Ursulaan ihn gefallen seien <strong>und</strong> die seine inzwischen ebenfalls verstorbene SchwesterMartha <strong>von</strong> Liechtenstein ihm weggenommen habe. Er fordert diese Einnahmenzurück. Der Fronbote erinnert daran, dass die Brüder Liechtenstein beigezogenwerden müssen. <strong>Die</strong>se sind auch anwesend <strong>und</strong> lassen ein Vidimus verlesen, dasihnen Recht gibt. Danach fordern sie die Beendigung der Gerichtsverhandlung.Oswald widerspricht dem Verlesenen, verweist auf seine stets betonte Bereitschaft,vor Gericht zu verhandeln, <strong>und</strong> zeigt eine Ladung vor, derzufolge Marthaihn vor den Landeshauptmann zitiert hatte. Dann schildert er den im vorigenStück <strong>von</strong> Hans Gerhart <strong>und</strong> Christoph Stempfl bestätigten Verhandlungsverlaufvor dem Hofgericht im Jahr 1429 <strong>und</strong> Frau Marthas Abgang. 2 Nachdem ersomit bewiesen hat, an der Hinziehung des Streits nicht schuldig zu sein, erbieteter sich zu beweisen, dass die umstrittenen 10 Mark ihm zustehen <strong>und</strong> bietetZeugen auf. Auch eine fühere Weisung Herzog Friedrichs (IV.), die verlesenwird, soll bestätigen, dass Oswald widerrechtlich enteignet worden ist. Das Endurteilspricht Oswald jene Güter, <strong>von</strong> denen er beweisen könne, dass sie ihmzustehen, wieder zu. Auf sein Ersuchen wird ihm das Urteil schriftlich übergeben.Zum Schluss werden zahlreiche Zeugen aus Mühlbach <strong>und</strong> dem Salerner Gericht,darunter der Brixner Bürger Konrad Karg, aufgezählt.Kunt seý getan allen dý disen brieff horen oder lesen das ichNiclaus Hagen zcú Mulbach ander gemain Richtschran |1| als ainrichter gesessen bin mit vollem gewalt ze richten an stat des Edelnvnd vesten her(e)n Casparn <strong>von</strong> Gufidaun |2| meines genedigenher(e)n da kam fur mich der Gestreng vnd vest her(r) Oswald <strong>von</strong>wolckenstain mit clag Jnmose(n) |3| als er dann vormols auch ainsgeclagt hat vnd bat gerichts vmb zehen marck gelds dy vor geczeitten<strong>von</strong> |4| seiner schwestern Vrsaln selig mit rechter erbschafft auffIngefallen weren ausz den vrbarn vnd gutern die |5| Jr <strong>von</strong> vattervnd muter fur hayrad gut nach dem landszrechten Jnverseczt werengewesen gelegen Indem |6| gericht zcu Rodeneck vnd der benant herOswald der selber gutter vor zeitten etwann vil Jar Innucz vnd |7|Jngewer gewesen wer dar ausz Jm die zehen marck geldes vorgenantbilleichen folgen sol vnd der er <strong>von</strong> |8| sein(er) schwest(er)n Martha2 Vgl. Nr. 299 <strong>von</strong> 1440 Februar 24.69

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