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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Wie <strong>von</strong> Oswald erbeten, dessen Bittgesuch zum Teil wörtlich zitierend, 1 stelltBischof Georg als ‘oberster Anwalt’ im Namen des Königs diesen Geleitbrief aus,der den <strong>Wolkenstein</strong>er absichern soll, wenn er sich zu den ‘Anwälten’ begibt,sich bei diesen aufhält <strong>und</strong> wenn er wieder heimkehrt auf seine sichere Burg.Gemeint ist, wie bei solchen Schreiben üblich, Sicherheit auf den Wegen zu <strong>und</strong><strong>von</strong> Verhandlungen; dementsprechend werden alle Amtspersonen der betroffenenRegion, in diesem Fall der Grafschaft Tirol, angesprochen.Wir Geórg <strong>von</strong> gotes gnaden Bischoue zu Brichsen . Bekennen . Alsder Edel Veste vns(er) getréwr |1| Vnd s<strong>und</strong>erliebe her Oswalt<strong>von</strong> Wolkenstain / als <strong>von</strong> des friden wegen / so wir vnd ander vnsersAller|2|gnedigisten herren des Rómischen kúnigs Anwélte / zwischenIm / vnd den Rittnern geschaffen hab(e)n |3| den er an seinemtail / biszher gehalten hab / Vnd noch hinfúr dieczeit desselbengeschéffts gérn halten |4| welle / getréulich angeuérde / darauf Invil rede angelangt sey / <strong>von</strong> des Nams wegen / darJnn er ains |5|sichern gelaits notdurfftig sey / vnd vns als ainen óbristen Anwaltschrifftlich gebetten / vnd angerufft |6| hat . Jm ain freyes sichersgelait nach notdurfft zuzeschreiben / vnd zegeben / damit er indem friden |7| dieczeit desterbass versorgt sey / als dann dasselbsein schreiben mit mer worten Jnnhaltet . Also hab(e)n |8| wir alsóbrister Anwalt / dem egenan(ten) h(er)n Oswalten / anstat desegenan(ten) vnsers Allergnédigisten h(e)rrn |9| des kúnigs ain freyessichers gelait gegeben / vnd geben auch wissentlich mit diesem brief /fúr vns / vnd |10| all die mit den wir <strong>von</strong> vnser(er) Anwaltschafftwegen gebieten vnd schaffen sóllen / vnd múgen / Sich |11| zuvns zefúgen / bey vns zesein / vnd wider an sein gewarsam /Dauon So schaffen wir mit allen vns(er)s benan(ten) |12| gnédigistenh(e)rrn des Rómischen kúnigs / Haubtleuten phlégern / Richtern /Amptleúten / vnd vndertan(en) / der |13| Grafschafft Týrol / alsóbrister Anwalt / anstat des benan(ten) vnsers Allergnédigistenh(e)rrn érnstlich / daz |14| Sy den egen(anten) h(er)rn Oswalten beysolhem gelait vestiglich halten vnd beleiben lassen / dawider nichttun / |15| noch yemandt and(er)m gestatten getan wérden / das istanstat des benan(ten) vnsers gnédigisten herren des |16| Rómischenkúnigs vns(er) maynu(n)ge / Mit Vrkunt des briefs . Geben zeBraunekg an sandt Laurenczen Abent |17| Anno domi(ni) (etc.)Quadragesimoprimo †††|18|326 1 Vgl. Nr. 325 <strong>von</strong> .129

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