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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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des Landgerichts Salern in der Zeit der Streitereien um den Grubhof gehabt hat,soll ebenfalls den Kaplänen zustehen. Außerdem soll Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> fürden Schaden, den er durch Kauf <strong>und</strong> Rückgabe sowie im Zuge der gerichtlichenAustragungen erlitten zu haben meinte, entschädigt werden <strong>und</strong> zwar nicht durchGeld, sondern durch die Verpflichtung der beiden Kapläne, ein Jahr lang einmalwöchentlich in der St. Christophoruskapelle im Kreuzgang des Brixner DomsMesse zu halten.<strong>Die</strong>se salomonische Lösung, der wir unter anderem eine der wenigen Nachrichtenverdanken, dass die Christophoruskapelle als Stiftung <strong>Oswalds</strong> <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong>anzusehen ist, 3 kann nur <strong>von</strong> Geistlichen ausgedacht worden sein. Tatsächlichsind die drei als Schiedsrichter genannten Personen, zwei da<strong>von</strong> aus demHause <strong>Wolkenstein</strong>, im Kreis des Brixner Domkapitels anzusiedeln. Es handeltsich um Johann Röttel, der um 1439 Scholastikus war, um Theobald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong>,einen Sohn <strong>von</strong> <strong>Oswalds</strong> Bruder Michael, <strong>und</strong> Michael <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong>,einen Sohn <strong>Oswalds</strong>. Merkwürdigerweise werden die ersten beiden in den hierbehandelten Notizen als ‘Erwählter zu Brichsen’ <strong>und</strong> ‘Erwählter zu Trient’ bezeichnet,obwohl der referierte Sachverhalt mit dem Vermerk ‘1439 Urteil in derCausa <strong>Wolkenstein</strong>’ dazu zeitlich nicht passt. Johann Röttel wurde erst nach demTod Bischof Georgs (I.) am 4. Januar 1444 durch das Domkapitel zum Nachfolgerauf dem Brixner Bischofsstuhl ‘erwählt’. Theobald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> konntefrühestens nach dem Tod Bischof Alexanders <strong>von</strong> Trient, nach dem 2. Juni 1444,vom Trienter Kapitel zum ‘Erwählten’ gemacht werden. Michael <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong>hat es nie weiter gebracht als bis zum Brixner Domherrn <strong>und</strong> Spitalsverwalter,hatte aber 1439 noch keine Pfründe vom Domkapitel erhalten. 4 Zum Zeitpunktder Schiedsverhandlung sind die drei genannten Schiedsrichter jedenfalls nochnicht so weit in ihrer geistlichen Laufbahn gewesen, wie es der Schreiber derNotizen voraussetzte. Michael <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> muss zudem noch relativ jungfür die Rolle eines Schiedsrichters gewesen sein.<strong>Die</strong> chronologischen Unebenheiten lassen sich durchaus erklären: <strong>Die</strong> Notizenwurden vermutlich im Sommer 1444 aus einem urk<strong>und</strong>lich vorliegenden Schiedsspruch<strong>von</strong> 1439 exzerpiert <strong>und</strong> der Zekkolf-Urk<strong>und</strong>e beigelegt. Der geschilderteVorgang selbst, nämlich die gütliche Sühneverhandlung <strong>und</strong> die Versöhnung derParteien im Streit um den Grubhof, muss nach der Überweisung des Falls andas Brixner Stadtgericht <strong>und</strong> vor dem 10. August 1439, als die Bezahlung <strong>und</strong>Rückgabe des Hofs abgeschlossen sein sollten, stattgef<strong>und</strong>en haben.3 <strong>Die</strong> erste diesbezügliche Nachricht stammt aus dem Jahr 1435, vgl. <strong>Lebenszeugnisse</strong>,Bd. 3, Nr. 259.4 Vgl. Nr. 295 <strong>von</strong> 1439 Juni 9; siehe auch die entsprechenden Artikel beiL. Santifaller, Brixner Domkapitel, S. 443–447, 517–519, 520–521.48

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