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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Raumordnung zu verändern. Gab es begründeten Einspruch, so musste der Besitzereines Weingartens auf die Verbesserung seiner Situation verzichten, auchwenn der Gr<strong>und</strong>herr mit der Veränderung einverstanden gewesen wäre.Schwieriger als der Abbruch des Wegebaus, gegen den sich Johannes Buchschreiberstur, aber vergeblich zur Wehr gesetzt hat, war die Frage, wem eigentlich derumstrittene Neustifter Acker zustehe. Hier wurden Erbansprüche der Frau Agnesgegen den Anspruch auf zugewiesene Morgengabe der Frau Dorothee gestellt. DerNeustifter Propst hat sich die entsprechenden Urk<strong>und</strong>en gründlich angesehen,schildert die verwickelte Besitzgeschichte <strong>und</strong> die nicht weniger komplizierte Abfolge<strong>von</strong> Rechtsschritten. Der Acker wurde einmal der einen, dann der anderenPartei zugesprochen. Dem gütlichen Schiedsurteil <strong>Oswalds</strong> <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> zugunstender Dorothee folgten zahlreiche weitere Rechtsurteile. Der Richter <strong>von</strong>Neustift, Anton Walch, scheiterte damit ebenso wie Hans Egger <strong>von</strong> Köstlan <strong>und</strong>seine Brixner Rechtsfachleute. Man hielt dem Buchschreiber vor, dass alle dieseRechtsgänge schon so viel gekostet <strong>und</strong> ihm nichts gebracht hatten, aber dieserwollte weiter prozessieren. Der Bischof <strong>von</strong> Brixen <strong>und</strong> der Landeshauptmannwurden um Rat gebeten <strong>und</strong> dann sollte zum Ärger <strong>von</strong> Propst Niklas ausgerechnetzum Festtag des in Neustift hochverehrten heiligen Augustinus wieder einGerichtstag einberufen werden. Das dritte <strong>und</strong> letzte Urteil vor dem NeustifterHofgericht stellte den Zustand wieder her, den Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> vor Jahr<strong>und</strong> Tag bestimmt hatte: Dorothee im Brunnen erhielt den Acker. — Propst Niklas,der Rechtshändel müde, betont am Schluss seines Sammelprotokolls, keinemdiesbezüglichen Hofrecht vorgesessen zu haben, nicht einmal anwesend gewesenzu sein <strong>und</strong> sein Gericht stets mit ehrbaren Leuten besetzt zu haben.Nota p(ro)cessu(m) Joh(an)nis |1|sc(ri)ptor(is) exp(er)te vxor(is) sue |1|It(e)m es ist zu wiss(e)n das Anno (etc.) |3|zu mir chom Im Sal oder stub(e)n |4| Joh(an)nes puchschreib(er)mit etleich(e)n als mich |5| bedunchet dem alt(e)n Goriant vndJacob(e)m dem |6| wesch(e)m vnd ainem oder zwaýn mer vndbe|7|gert an mich vnd patt Im zu v(er)gúnne(n) den |8| weg nach demEysachk hin ab zu seine(m) wein|9|gart(e)n zu mach(e)n also das ermit aine(m) wa|10|g(e)n dar zu geuar(e)n mocht vnd nach seiner |11|notdurfft mist dar In mócht fúr(e)n |12|Dar auff ich Im antw(ur)tet Ich wolt Im des |13| ger(e)n gún(n)ennewr das er den machet den |14| nachgepawr(e)n an schad(e)n daser maynadt |15| zu tún der selb Joh(anne)s schichet sich dar zu |16|256

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