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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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für ‘mutwillig’ <strong>und</strong> ‘ungehorsam’ gegenüber dem königlichen Friedensbrief. Erwirft ihm willkürliche Fehde, ja Landfriedensbruch vor <strong>und</strong> fordert Bestrafung“vmb solich vngehorsam vnd mutwillen”. Das waren schwere Anschuldigungen.<strong>Die</strong> Anwälte <strong>und</strong> Räte des Königs sind am 27. August gemeinsam mit denanwesenden Tiroler Landadeligen zu einem Urteil gekommen: Oswald soll dasauf der Alm oder in Sarnthein geraubte Vieh zurückgeben, sofern es greifbar ist.Andernfalls soll ein weiterer Rechtstag entscheiden, was die Tiere wert sind,so dass sie mit Geld abgegolten werden. Sollte auch das am Widerstand des<strong>Wolkenstein</strong>ers scheitern, können der Bischof, der Landeshauptmann <strong>und</strong> andereAnwälte den Rittnern so viel <strong>von</strong> <strong>Oswalds</strong> Besitz überlassen, dass seine Schuldan die Gemeinde bezahlt ist. <strong>Die</strong> Geldstrafe muss bis zum künftigen ‘Zwölften’erledigt sein. — Gemeint ist eher nicht die knappe Fristsetzung bis zum 12.September 1441, sondern eine bis zum 6. Januar 1442, denn dieser Tag derEpiphanie, zwölf Tage nach Weihnachten, wurde nach mittelalterlicher Datierung‘der Zwölfte’ genannt. Bis dahin wäre genügend Zeit für die vorgesehenenLösungsversuche geblieben. — Bei Versäumung auch dieser Frist sollen weitererechtliche Schritte vorgenommen werden.Wie häufig am Ende eines Gerichtsprotokolls, wird vermerkt, dass der Landeshauptmann<strong>und</strong> die Rittner ein schriftliches Belegstück erbitten <strong>und</strong> zugesprochenbekommen. Es folgen der Hinweis des Ausstellers auf sein Siegel, eine lange Liste<strong>von</strong> Adeligen <strong>und</strong> Amtleuten, die dabeigewesen sind <strong>und</strong> zugestimmt haben, sowiedie Datierung.ICH Sigm<strong>und</strong> vom Nidertor Ritter Bechenn vnd tun Kunt offenleichmit dem brief vor |1| allermánikleich daz Jch an heutigem tag zuden hofrechten gesessen pin an stat vnd mit |2| vollem gewalt dezallerdurchleuchtigisten Fürst(e)n vnd her(r)n herren Fridreichs <strong>von</strong>gotz gnad(e)n |3| Rómisch(e)n kúnigs zw allen zeit(e)n merer dezReichs vnd als ains Herczog(e)n ze Ósterreich vnd |4| Graue zeTyrol (etc.) meins gnádigist(e)n lieben her(r)n Vnd <strong>von</strong> Enphelnussweg(e)n des wol=|5|geporen her(r)n Vogt vlreichs <strong>von</strong> Mátsch dezJúnger(e)n Graue zw kirchp(er)g vnd haup=|6|man an der EtschDo cham fúr mich vnd fúr ander meins gnádig(e)n her(r)n AnwáltRát |7| vnd lantleut der egenant Vogt vlreich <strong>von</strong> Mátsch vndklagt als ain Hauptman an stat |8| meins egen(anten) gnádig(e)nher(r)n dez Rómisch(e)n kunigs (etc.) durch sein anweiser vndlúsner |9| Als Jm die zwertailt wurd(e)n gegen dem Edl(e)n Vest(e)nRitter Her(r)n Oswolt <strong>von</strong> Wol=|10|kenstain vnd liez darauf horen137

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