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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Notizen; Papier; 220 mm b x 220 mm h; fleckig, besonders an den Faltstellengebrochen; offensichtlich einer Sammlung <strong>von</strong> Notizen entnommen, als fol. 278bbezeichnetDiözesanarchiv Brixen, Domkapitelarchiv, Lade 64, Beilage zu einer Urk<strong>und</strong>e<strong>von</strong> 1439 Mai 17Noch im Sommer 1439 beschäftigte der im Februar 1438 an Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong>verkaufte Grubhof in Schalders die Gerichte. <strong>Die</strong> bisher vorgestelltenVerhandlungssprotokolle des Landgerichts Salern <strong>und</strong> des Hofgerichts Brixen 1hatten sich hauptsächlich mit dem Zinsverlust der Kapläne <strong>von</strong> St. Lorenz imBrixner Dom <strong>und</strong> mit Versuchen, die bäuerlichen Pächter zu einer Rückkehrauf den hochgelegenen Hof zu bewegen, befasst. Aber da weder Oswald Zekkolf inVahrn noch Hans Gerhart in Brixen eine eindeutige Entscheidung durchsetzenkonnten <strong>und</strong> statt dessen ihre Protokolle hin <strong>und</strong> her schickten, blieb der Fallvorerst ungelöst. Auffällig ist, dass Richter <strong>und</strong> Beisitzer bei ihren Lösungsvorschlägenden Käufer des Hofs, den sicher als schwierig geltenden, in Rechtssachenversierten, als Ritter <strong>und</strong> Landherr auch mit guten Beziehungen zu Mächtigenausgestatteten <strong>Wolkenstein</strong>er nach Möglichkeit herauszuhalten suchten. Dastat auch Oswald Zekkolf als Stellvertreter des Georg <strong>von</strong> Vilanders in Vahrn,als der Fall wieder bei ihm angekommen war: In der Verhandlung vom 17. Mai1439, zu der das Domkapitel <strong>und</strong> die beiden Kapläne den schon vorher mit demFall betrauten Herrn Andreas (Brunner, gen. Kobrill) mit Vollmachten entsandthatten, ging es darum, dass Konrad Kar(i)g <strong>und</strong> seine Mutter, die früher den Hofbewirtschaftet hatten, jetzt in Brixen wohnhaft seien <strong>und</strong> auch ihren gesamtenBesitz dort hätten. Was läge also näher, als den Streit an das Stadtgericht <strong>von</strong>Brixen zu verweisen. Der Domherr wollte diesen Gerichtsbeschluss schriftlichmitnehmen <strong>und</strong> erhielt das gewünschte Dokument besiegelt mit Oswald Zekkolfsaufgedrucktem Siegel. So liegt es noch heute im Domkapitelarchiv. 2<strong>Die</strong> endgültige Beruhigung des Streits ist aber nicht vom Brixner Stadtgerichtdurchgesetzt worden, wie die Reihe <strong>von</strong> Notizen beweist, die der Urk<strong>und</strong>e <strong>von</strong>Oswald Zekkolf beigelegt worden sind: Darin ist unverblümt die Rede <strong>von</strong> ‘Zwietracht’zwischen Oswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> <strong>und</strong> den Kaplänen Hans (Jentz) <strong>und</strong>Paul (Greussinger) ‘wegen eines Hofes gelegen in Schalders, genannt der Grubhofin Kaserbach’. <strong>Die</strong> Beendigung der Feindseligkeiten ist so einfach, wie sie bereitsauf der Verkaufsurk<strong>und</strong>e <strong>von</strong> 1438 ‘in dorso’ angeraten wurde: <strong>Die</strong> Kapläneerstatten dem <strong>Wolkenstein</strong>er die 12 Mark Berner, die er für den Hof ausgegebenhat, teils sofort, teils bis zum St. Lorenztag, dem 10. August 1439, zurück. Dannsoll Oswald den Kaufbrief vom Vorjahr aushändigen <strong>und</strong> die Kapläne ungestörtihre Zinsen genießen lassen. Der Nutzen, den Georg <strong>von</strong> Vilanders als Pfleger291 1 Vgl. Nr. 287 <strong>von</strong> 1438 Dezember 20 <strong>und</strong> Nr. 289 <strong>von</strong> 1439 Januar 12.2 Diözesanarchiv Brixen, Domkapitelarchiv, Lade 64, Urk. <strong>von</strong> 1439 Mai 17.47

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