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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Original; Papier; 295 mm b x 225 mm hGermanisches Nationalmuseum Nürnberg, <strong>Wolkenstein</strong>–Archiv, Fasz. 18Am selben Tag, an dem König Friedrich III. seinem Landeshauptmann an derEtsch aus Wien Befehl erteilt hat, gerichtliche Entscheidungen zur Beilegungdes Almstreits zwischen Rittnern <strong>und</strong> Villanderern zu treffen, 1 — das heißt nochbevor “des kunigs gescháfft brieff” seinen Adressaten erreicht hat — wenden sichVogt Ulrich <strong>von</strong> Matsch <strong>und</strong> Wolfhart Fuchs <strong>von</strong> Fuchsberg wieder einmal an Oswald<strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong>. 2 Sie berichten <strong>von</strong> einem weiteren Ansuchen der Rittnerum Hilfe bei ihnen als Anwälten des Königs. Erneut befehlen sie dem <strong>Wolkenstein</strong>er,gegen die Gemeinde auf dem Ritten keine ernsthaften Tätlichkeiten zusetzen. Sie verlangen Ruhe, bis der König oder dessen ernannte Vertreter insLand kommen. Sollte sich das hinziehen, sind der Matscher <strong>und</strong> Wolfhart Fuchsbereit, auf <strong>Oswalds</strong> Antrag hin die Parteien anzuhören <strong>und</strong> ihr Möglichstes zutun. Der Regentschaftsrat verhält sich zumindest formal korrekt. Zugleich ist dieHoffnung der Briefschreiber, der König selbst oder <strong>von</strong> diesem ernannte Richterkönnten bei dieser heiklen Problematik die Verantwortung für Gerichtsbeschlüsseübernehmen, deutlich spürbar.JCh vogt vlrich <strong>von</strong> mátsch der Júnger Graf ze Kirchperg Hauptma(n)an der Etsch vnd Jch wolffhart |1| fuchs <strong>von</strong> fuchsperg / baidAinwált vnsers gnádigisten herr(e)n des Rómisch(e)n Kúnigs (etc.)Embiet(e)n dem |2| Edlen vesten / Ritter / herr(e)n Oswalt <strong>von</strong>wolckenstáin vnsern dienst / Als wir ´vch vormals geschrib(e)n |3| vndmit ´vch geschaffen haben / <strong>von</strong> wegen der Gemáinschafft ab demRitten / nach sólichem sind |4| die benan(ten) <strong>von</strong> dem Ritten aberbei vns gewesen vnd habend vns zebechen(n)en geben / wie vnd sý|5| nicht wissen / ob sý nach sólich(e)m gescháfft ´vch <strong>von</strong> vns zugetansicher seiend oder nicht / oder |6| wes sý sich darJnn halten sóllen vndvns aber angerúefft / als Ainwált vnsers obgen(anten) gnádigist(e)n|7| herr(e)n des Rómisch(e)n kúnigs / mit ´vch zeschaffen / damit sýwider / Recht nicht gedru(n)gen werd(e)n |8| Also schaffen wir nochmit ´vch an stat vnsers Allergnádigisten herr(e)n des Rómisch(e)nKúnigs als |9| ains hertzogen ze Osterrich vnd Grauen ze Tyrol (etc.)das ir mit der benan(ten) Gemáinschafft ab |10| dem Ritten / an Rechtnoch in argem nicht zeschaffen hab(e)nd / vncz vff zukúnfft vnsersegena(n)ten |11| gnádigist(e)n herr(e)n des Rómisch(e)n Kúnigs /317 1 Vgl. den vorhergehenden Text.2 Vgl. Nr. 315 <strong>von</strong> 1441 Juli 12.114

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