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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Nach diesem Angriff auf das unübliche Verfahren kommt Oswald auf das seinerMeinung nach unrechtmäßig zustande gekommene <strong>und</strong> ungerechte Urteil zusprechen: Beschlossen worden sei, dass der Landeshauptmann ihm innerhalb <strong>von</strong>acht Tagen einen Termin nennen solle, zu dem er die Ochsen zurückgeben oderderen Geldwert bezahlen solle. Andernfalls werde auf seine Güter zugegriffen,damit er begleiche, was die Rittner unter Eid als angemessenen Preis angäben.Wer immer in Tirol dem nicht zustimme, verfalle der gleichen Buße wie Oswald.Was den Ungehorsam gegenüber dem Friedensgebot betreffe, müsse er bis zum‘Zwölften’ mit dem König oder dessen Anwälten übereinkommen, sonst stehe ihmein weiterer Prozess vor dem Hofrecht bevor. — Dabei, so wendet er nochmalsvorwurfsvoll ein, habe er einen bevollmächtigten Stellvertreter wegen der vierOchsen, die seine <strong>Die</strong>ner den Rittnern in Sarnthein abgenommen hatten, entsandt,dem habe der Landeshauptmann mit dem Tod gedroht, so dass dieser sichnicht getraut habe, das Wort zu ergreifen.<strong>Oswalds</strong> Stellungnahme ist eindeutig zu entnehmen, dass ihm das Protokoll derHofgerichtsverhandlung vom 27. August noch nicht vorlag, er sich vielmehr aufmündliche Informationen bezog, die sich in einigen wichtigen Punkten <strong>von</strong> deroffiziellen Anklageerhebung unterschieden: Auf <strong>Oswalds</strong> Verhalten im Prozessgegen die Liechtensteiner etwa wird im Protokoll nirgends Bezug genommen,dort fehlt auch die Behauptung, Oswald habe Briefboten gefangen genommen <strong>und</strong>gefoltert, der Matscher scheint seine Klage auf die widerrechtliche Wegnahme<strong>und</strong> das Aufbrechen <strong>von</strong> versiegelten Briefen beschränkt zu haben — <strong>und</strong> selbstverständlichwird auch nichts <strong>von</strong> einem Bevollmächtigten des <strong>Wolkenstein</strong>ersin Bozen <strong>und</strong> <strong>von</strong> dessen brutaler Einschüchterung berichtet.Vom Standort des Historikers betrachtet, ist die Einschätzung <strong>Oswalds</strong>, er werdehier rechtlich benachteiligt, zumindest verständlich. Aber einmal mehr hat seineigensinniges, Unfrieden schürendes, den Landfrieden gefährdendes Verhalten,auch sein mutwilliges Pokern bis zum letzten Augenblick, seinen Gegnern Gelegenheitgegeben, sich durchzusetzen.Des haubtma(n)s klag |1|vnd vrtail |2|Item Von des r(e)chtens weg(en) Das sich ze pocz(e)n verloffen hatvm(b) sólh klag der kaine in meine(m) lad=|3|brieff nicht begriffenist / vnd sich auf den erst(e)n tag geenndet hat / Von erst hatder haubtman clagt vmb |4| dý ochs(e)n dý ich den rittner(e)ngenome(n) hab auf villandr(er) alb(e)n Darnach hat er klagt vm(b)daz gescháfft |5| So er vnd ander anwált ettwe dikh mit mir gethansull(e)n hab(e)n Das ich mit den rittner(e)n in arg(e)m |6| <strong>von</strong>147

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