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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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weitere Abschrift, 1.H.15.Jh.: Germanisches Nationalmuseum Nürnberg, <strong>Wolkenstein</strong>–Archiv,Fasz. 18, als drittes Stück in einem Konvolut <strong>von</strong> Abschriftenzur gleichen Angelegenheit<strong>Die</strong> eingangs zitierte Ladung <strong>Oswalds</strong> <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> vor das Hofgericht zumErasmustag, dem 3. Juni, könnte der Anlass für das Geleitschreiben Bischof Georgsvom 1. Mai 1442 gewesen sein. 1 Der gebotene Gerichtstag sollte im Auftragdes Königs die Klage der Rittner wegen der geraubten Ochsen behandeln. 2 Inzwischenaber hätten die Rittner noch während eines Stillhalteabkommens Angriffeauf Oswald <strong>und</strong> dessen Bruder unternommen wie das beigelegte Geständnis desKunz Widmar bezeuge. 3Infolge dieser neuen Sachlage verlangt Oswald eine öffentliche Verhandlung vordem Hofgericht, bei der das Geständnis verlesen werde, damit der König <strong>und</strong>auch der Landeshauptmann die darin bestätigten unglaublichen Vorgänge, <strong>von</strong>denen bisher keiner etwas wissen wollte, offiziell erfahren. Er habe den Mörder<strong>und</strong> Verbrecher leben lassen, damit er das, was er ohne Folterung gestandenhabe, wiederholen könne. Und sollte dies noch immer nicht berücksichtigt werden,so müsse sich jeder Rechtschaffene in diesem Land Sorgen um seine Sicherheitmachen. Angesichts solcher Untaten sei er, Oswald, jetzt nicht bereit, wegenOchsen zu verhandeln, <strong>und</strong> wenn es tausende gewesen wären, was leider nichtzutreffe. <strong>Die</strong> Rittner seien kein ehrliches Verhandeln wert. Acht <strong>und</strong> Bann seienrechtmäßigerweise über sie <strong>und</strong> ihre Nachkommen zu verhängen. Er hoffe, derLandeshauptmann werde (nun endlich) gerecht entscheiden, was mit solchenLeuten zu geschehen habe.Wolgeborn(er) h(er)r mein dinst alczeit beuor / als ir michauf den tag Erasmj fúr ew geuodert habt <strong>von</strong> der |1| rittnerweg(e)n / zuu(er)such(e)n vmb dý ochs(e)n vns miteinand(er)d(ur)ch gescháfft meins gnádig(e)n H(er)rn des Rómisch(e)n |2|chunigs zu entscheid(e)n / als das derselbig brief mir zugesandtd(ur)ch mer geschrifft vnd wort / ausweýset / lass |3| ich ewwiss(e)n / Das mich sider desselb(e)n zuschreib(e)ns solh sach / sody selb(e)n rittn(er) in einer gútt(e)n stallu(n)g an mir |4| vnd anmeine(m) brud(er) begang(e)n súll(e)n hab(e)n angelangt ist / Desich ew ein bechennen vnd v(er)ieh(e)n durch |5| eine(n) poswicht /den ich in meiner gewaltzsam(en) ettwe lannge gehabt han / vn(d)355 1 Vgl. Nr. 348; Geleit gültig bis zum 4. Juli 1442.2 Vgl. die Ladung Friedrichs III. nach Innsbruck, Nr. 343 <strong>von</strong> 1442 März 18.3 Vgl. Nr. 350 <strong>von</strong> .211

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