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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Nr. 3291441 August 26, HauensteinOswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> antwortet beleidigt <strong>und</strong> ablehnend auf dieVorladung des Landeshauptmanns Vogt Ulrich <strong>von</strong> Matsch vom 12.August (zum Hoftag am 27. August).Abschrift, 1.H.15.Jh.; Papier; 225 mm b x 192 mm hGermanisches Nationalmuseum Nürnberg, <strong>Wolkenstein</strong>–Archiv, Fasz. 18weitere Abschriften, 1.H.15.Jh: Germanisches Nationalmuseum Nürnberg, <strong>Wolkenstein</strong>–Archiv,Fasz. 18, Abschriftensammlungen, dort erstens, fol. 1v–2r, als‘<strong>Die</strong> antw(ur)t darauf’ <strong>und</strong> zweitens, fol. 1v, als ‘Dy antwurtt’ bezeichnetSchon die Titulierung des Matschers als ‘wohlgeboren’, nämlich als Vertreter desHochadels, schafft Distanz, bedeutet aber keineswegs Unterordnung. Oswald <strong>von</strong><strong>Wolkenstein</strong> bestreitet, dass seine Knechte Ochsen aus dem Gericht Sarntheingeholt haben, vielmehr handle es sich um Tiere seiner ‘abgesagten Feinde’, dasheißt <strong>von</strong> Leuten, mit denen er in ordnungsgemäß angesagter Fehde lebe. Solltendie Rittner die Schäden, die sie ihm <strong>und</strong> seinen Bauern angetan hätten, wiedergutmachen,werde auch er gern zur Rückgabe bereit sein. So aber empfindeer die Aufforderung, die vier Kühe in das Gericht Sarnthein zurückzustellen,ebenso wie die Vorladung <strong>und</strong> alles, was er sich schon vorher vom Matscherschriftlich habe anhören müssen, als unverdiente Schmähung <strong>und</strong> das wegen einesderart geringfügigen Sachverhalts. Er will die Beleidigungen nicht auf sich sitzenlassen, sondern sein Recht <strong>und</strong> seine Ehre an angemessenem Ort verteidigen, wiedies einem ehrbaren Ritter zustehe.—Er will demnach nicht vor dem Hofgerichtwie ein Übeltäter abgeurteilt werden, sondern sich nach einem Schiedsgerichtumsehen, das ihm als Ritter einen ehrenhaften Parteienstand zubilligt.Dem wolgepor(e)n herr(e)n vogt vlreich(e)n <strong>von</strong> Me a tsch Grafe zekirchperg vnd haupman |1| an d(er) Etsch [Entbietn] Enbeut ichOswalt <strong>von</strong> wollkenstain Mein dienst als ir mir am |2| ne a chsten zugeschriben habt <strong>von</strong> vier ochsen wegen die mein knecht aus demgericht |3| Serntein genomen Sullen haben lasz ich ew wissen dasdieselben Ochsen mein(er) abgesagten |4| veind gewesen seind vndmich des zu kainem an Serntein nicht furgesehen han // meiner|5| veýnde gu e t so nahent peý der alben auf meinen tegleich(e)nschaden Innemen freýen oder |6| halten solten / wie darumb wenn133

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