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Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein. Edition und ...

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Strafe dafür sterben zu müssen.Alles in allem dürften die Zeugen der Vernehmung über die geplanten Untaten erschrockengewesen sein; die gegnerische Partei konnte freilich darauf verweisen,dass keine schwer kriminelle Handlung tatsächlich geschehen <strong>und</strong> kein ernsthafterSchaden entstanden war. Das gewohnheitsrechtliche Denken des Spätmittelalterswar noch stark vom germanischen Gr<strong>und</strong>satz, nur die vollendete Tat<strong>und</strong> den negativen Effekt zu verurteilen, beeinflusst. Um so mehr Lärm mussteOswald <strong>von</strong> <strong>Wolkenstein</strong> um die ‘Mordabsichten’ der Rittner schlagen.Auf die ausufernde Zahl <strong>von</strong> Zeugen beim knappen Geständnis des Kunz Kuhlseisensoll hier nur mehr zusammenfassend hingewiesen werden. Es handelt sich umAmtsleute <strong>und</strong> Dingpflichtige der Gerichte Kastelruth, Völs <strong>und</strong> Feldthurns, aberauch um Leute unterschiedlichen Ranges aus dem persönlichen Bekanntenkreis<strong>Oswalds</strong>, etwa einen <strong>Die</strong>ner des Joachim <strong>von</strong> Montani, den Leibarzt BischofUlrichs Meister Peter, den Oswald 1435 gefangen genommen hatte, 10 oder umBalthasar Neukircher, der zeitweilig Pfleger <strong>von</strong> St. Michelsburg war; 11 fernerwerden die Richter <strong>von</strong> Meran <strong>und</strong> Bozen genannt. — Im übrigen gesteht derKuhlseisen zwar gr<strong>und</strong>sätzlich seine Teilhabe an den geschilderten Vorgängen,leugnet aber, sich der Vergiftung, Brandlegung oder Siegelfälschung schuldig gemachtzu haben. Auch er ist überzeugt, zum Tod verurteilt zu werden.V(er)merkt was ich chuncz widmár auf Hauenstain |1| [vormein(er) frow(e)n vor den gesellen] / vor dem Richter zu|2| [Haẃen] kastellrút / vor dem matheýs waiczer kar(e)lspenngl(er) |3| mich(e)l schust(er) mich(e)l <strong>von</strong> beczeczschthomas zimerman(n) |4| vnd hanns márk(e)l / vngenót vndvnbetwunge(n)lich(e)n |5| v(er)ieh(e)n vn(d) gesagt han alsdan(n) hernach geschr(iben) stet |6| vn(d) auch sýdmal(e)nvor and(er)n frume(n) láutt(e)n m(er) |7|It(e)m am erst(e)n hab ich bechant daz dý rittn(er) zu pocz(e)n vordem erhart |8| landrichter zu mír chómen der mair <strong>von</strong> suffan d(er)grueber der |9| Sýgm<strong>und</strong> an der platt(e)n der lechn(er) der winklerd(er) kúlseýsen a |10| also daz irer wol peý xx war(e)n vnd sprachen350 a am linken Rand dazugefügt10 <strong>Lebenszeugnisse</strong>, Bd. 3, Nr. 262 <strong>von</strong> 1435 Juni 24.11 <strong>Lebenszeugnisse</strong>, Bd. 3, Nr. 266 <strong>von</strong> 1436 Mai 30.189

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